Diebstahl/Post Hilfe.................

1. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
privat/verkäufer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl/Post Hilfe.................

Habe in der Rubrik "Internetauktionen" gepostet, scheint aber hier besser aufgehoben zu sein!



Hallo an alle,

ich habe ein Riesenproblem,Sachverhalt sieht wie folgt aus:

ich habe eine teure Uhr per Auktion versteigert(Endpreis:3850 Euro),habe in der Auktion Versand als Paket geschrieben.Nach der Auktion überwies der Käufer den Betrag und ich habe die Uhr plus Zubehör als Paket versendet!

Jetzt kommts,

Das Paket ist auf dem Versandweg verloren gegangen, und die Postversicherung ist nun bereit 500 Euro zu erstatten, (Versandversicherung bei Paket max.500 Euro)!

Wie sieht die Sachlage für euch aus?

Bin ich schadensersatzpflichtig?In der Auktion war Versand als Paket vereinbart, ich habe mir leider auch keine Gedanken gemacht das irgendjemand bei der Post das Paket "einziehen" könnte, habe ich fahrlässig gehandelt?

PS:Paketschein ist als Nachweis natürlich vorhanden!

Danke schon mal für die Antworten!

von privat/verkäufer - 01.02.2004 17:12:00
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Diebstahl/Post Hilfe.................

Hallo
Ich weiss zwar keinen Rat aber ich würde den Artikel mal im strafrecht noch mals reinsetzen da Du da sicher eine Antwort erhälst , auch sehe ich die Sache eher als Strafsache an

von tintenkleks - 01.02.2004 19:14:14
Status: Senior (140 Beiträge)

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hat mit Strafrecht nicht wirklich was zu tun, bzw. wenn nur in der Form, daß jemand bei der Post "lange Finger" gemacht hat.

Es ist eine zivilrechtliche Schadenersatzangelegenheit:

Und zwar sieht es so aus (steht im BGB, aber frag mich bitte nicht nach den §§, müßte ich auch erst raussuchen):

Das Transportrisko geht beim Privatverkauf mit der Übergabe (läßt sich durch Paketschein nachweisen) der Sache an den Spediteur (die Post) auf den Käufer über.

Anders wäre es, wenn Du gewerblicher VK wärst, dann wärst Du haftbar bis zum Eintreffen der Sache bem Käufer.

Knackpunkt ist der:

Was war als Versandart vereinbart? Versand als Paket ! Ein Paket ist grds. bis 500,-€ versichert, läßt sich aber auch bis 2.500,00 € oder bis 25.000,00 € versichern (und ist dann immer noch ein Paket). Der Käufer könnte jetzt behaupten, daß er nach Treu und Glauben davon ausging, daß Du das Paket ausreichend hoch versicherst.

Deswegen ist es m.E. wichtig, was Du ihm als Versandkosten berechnet hast:

Paket (5 KG) bis 500,- kostet 6,70
Paket bis 2.500,00 kostet 10,20
Paket bis 25.000,00 kostet 21,70

Wenn Du ihm also nur die 6,70 als Porto berechnet hast, hat er m.E. keine Chance mit der Berufung auf die Annahme der ausreichenden Versicherung durchzudringen, da er hätte wissen müssen, daß er für 6,70 nur das Standardpaket erhält.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Falk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich hoffe der Thread ist noch nicht ganz geschlossen.
Ich hatte da mal einen Artikel zum Thema gelsen... Vielleicht hilfts ja weiter...

http://www.handwerk-info.de/108843.html

Gruß Falk

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich kopiere den Artikel mal der besseren Übersich halber hierher:

Paketversand: Post haftet für Wertsendungen
Für gestohlene Pakete muss die Post einstehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (X ZR 250/00 ). Außer der Versender verursacht selbst den Schaden.

Wenn der Bote vorsätzlich seine Pflichten verletzt, haftet die Post AG – und zwar unabhängig davon, ob der Versender den Wert der Sendung in der korrekten Höhe angegeben hat. Die Post kann sich bei Diebstahl nicht damit herausreden, dass die Pakete zu niedrig deklariert wurden.


Das Problem dabei ist m.E. nur, dem Boten eine "vorsätzliche Pflichtverletzung" nachzuweisen.




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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Doch natürlich.
Es kann der gesamte Postweg zurückverfolgt werden.
Sofort einen Nachforschungsantrag stellen.

Die Post ist verpflichtet, den gesamten Weg einschließlich der Unterbrechung zurückzuverfolgen.

Wo die Unterbrechung stattgefunden hat, dort ist auch der Täter zu ermitteln.

Jeder Paketbearbeiter muß mit seiner Unterschrift signieren.

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