Guten Tag,
es geht um folgenden Sachverhalt:
eine Person begeht einen Diebstahl in einem Tiernahrungsgeschäft und wird dabei erwischt. Es war auf den Kameras zu sehen. Anzeige wurde keine gestellt, nur Hausverbot für die Filiale erteilt.
5 Monate später begeht er in einer anderen Filiale der Kette Diebstahl, wird dabei auch erwischt. Diesmal kommt die Polizei und es wird Anzeige erstattet.
Die Person begeht den Fehler, die Polizei zu belügen und die Tat zu bestreiten, trotz hinterher positiv ausgewerteten Aufzeichnung der Kamera.
Ebenso hat die Person dem Filialleiter zwar seinen richtigem Namen und Telefonnummer angegeben, allerdings eine falsche Adresse.
Die Polizei vor Ort hat aber den Personalausweis gesehen.
Die Person ist eigentlich Ersttäter und nicht vorbestraft.
Die Fragen: Kann es eine Strafe wegen der Falschaussage und der falschen Adresse geben?
Welche Strafe ist ungefähr zu erwarten?
Kann man den ersten Diebstahl im Nachhinein dazu addieren bzw. wird das an die jetzige Anzeige dazu gerechnet?
Bekommt die Person einen Anhörungsbogen oder wird direkt ein Urteil gefällt?
Die Person bereut es und möchte das gerne kundtun.
Die Filiale allerdings hat ihm Bundesweit Hausverbot erteilt, natürlich zurecht.
Diebstahl/Strafe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatDie Person ist eigentlich Ersttäter :
Wie kommt es zu der Illusion?
Zitatund nicht vorbestraft. :
Das sit schon mal gut.
Auch keine sonstigen Einträge?
ZitatKann es eine Strafe wegen der Falschaussage und der falschen Adresse geben? :
Nö, die Strafe gibt es fürs klauen. Die Vertuschungsversuche können aber strafverschärfend wirken.
ZitatWelche Strafe ist ungefähr zu erwarten :
Irgendwas zwischen Einstellung und 30 Tagessätzen.
ZitatKann man den ersten Diebstahl im Nachhinein dazu addieren bzw. wird das an die jetzige Anzeige dazu gerechnet? :
Sofern er der Polizei angezeigt wurde, könnte das passieren.
ZitatBekommt die Person einen Anhörungsbogen :
Kommt darauf an, sie hatte ja schon Gelegenheit sich zu äußern, insofern kann der auch entfallen.
Zitatoder wird direkt ein Urteil gefällt? :
Nö, wir sind ein Rechtsstaat, vorher bekommt man noch eine Verhandlung.
ZitatDie Person bereut es :
Was konkret? Das man erwischt wurde?
Ein Strafbefehl, quasi ein Urteil ohne Verhandlung, ist hier gut möglich, sofern der TE mindestens 21 Jahre alt ist. Eine Prognose würde ich hier aber nicht wagen - die Schadenshöhe hat der TE ja diskret verschwiegen...
-- Editiert von muemmel am 09.06.2022 18:00
-- Editiert von muemmel am 09.06.2022 18:18
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Sorry, vergessen zu erwähnen: Der Warenwert beträgt nicht mehr als 55€ (laut beschuldigter Person)
Dann würde ich mich Harrys Prognose anschließen. Wenn Sie dann noch Ihr Alter verraten, kann man auch einschätzen, ob per Strafbefehl oder per Verhandlung entschieden wird.
Die Person ist 34.
Verhandlung bedeutet, dass man ins Gericht und dort aussagen muss?
Oder wird man noch zur Polizei vorgeladen?
Ergänzung: Es käme hier noch die Verfahrenseinstellung gegen eine Auflage in Frage. Das funktioniert nur, wenn Sie zustimmen, was Sie unbedingt tun sollten - billiger wird es nicht. Die Auflage besteht üblicherweise in der Zahlung einer dreistelligen Summe - manchmal an eine gemeinnützige Einrichtung, manchmal direkt an die Justizkasse.
Verhandlung bedeutet natürlich, dass man zum Gericht muss - das ist hier aber nicht sehr wahrscheinlich. Und vorher wird sich die Polizei melden - vielleicht mit einem Anhörungsbogen, vielleicht auch mit einer Vorladung zur Polizei.
@muemmel
Könnte die Summe dann auch in Raten bezahlt werden? Betreffende Person ist Hartz4 Empfänger- was in keinster weise eine Entschuldigung ist.
Das wäre gut- und es würde nicht als Vorstrafe gelten. Die Person hatte bisher noch nie etwas mit der Polizei zu tun.
Welche Summe? Geldstrafe? Geldauflage? Erstere ja, zweitere sehr begrenzt - eine Auflage muss in sechs Monaten erledigt sein.
@muemmel Nochmal sorry- die Geldauflage.
6 Monate wären für besagte Person viel Zeit.
Dann heisst es abwarten. Fest steht, dass jede Strafe verdient ist- allerdings hofft man eben auch, dass sie „milde" ausfällt.
Ganz lieben Dank für den Rat! :-)
Betreffende Person ist Hartz4 Empfänger Das sollten Sie dann bei der Vorladung bzw. auf dem Anhörungsbogen mitteilen. In dem Fall schlägt man Ihnen evtl. Sozialstunden statt einer Geldauflage vor. Allerdings müssen Sie sich selbst um das Finden einer entsprechenden Einsatzstelle kümmern.
Und jetzt?
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