Diebstahl/Strafe

9. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ladyme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Diebstahl/Strafe

Guten Tag,

es geht um folgenden Sachverhalt:

eine Person begeht einen Diebstahl in einem Tiernahrungsgeschäft und wird dabei erwischt. Es war auf den Kameras zu sehen. Anzeige wurde keine gestellt, nur Hausverbot für die Filiale erteilt.

5 Monate später begeht er in einer anderen Filiale der Kette Diebstahl, wird dabei auch erwischt. Diesmal kommt die Polizei und es wird Anzeige erstattet.

Die Person begeht den Fehler, die Polizei zu belügen und die Tat zu bestreiten, trotz hinterher positiv ausgewerteten Aufzeichnung der Kamera.

Ebenso hat die Person dem Filialleiter zwar seinen richtigem Namen und Telefonnummer angegeben, allerdings eine falsche Adresse.

Die Polizei vor Ort hat aber den Personalausweis gesehen.
Die Person ist eigentlich Ersttäter und nicht vorbestraft.

Die Fragen: Kann es eine Strafe wegen der Falschaussage und der falschen Adresse geben?
Welche Strafe ist ungefähr zu erwarten?
Kann man den ersten Diebstahl im Nachhinein dazu addieren bzw. wird das an die jetzige Anzeige dazu gerechnet?

Bekommt die Person einen Anhörungsbogen oder wird direkt ein Urteil gefällt?
Die Person bereut es und möchte das gerne kundtun.
Die Filiale allerdings hat ihm Bundesweit Hausverbot erteilt, natürlich zurecht.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Ladyme):
Die Person ist eigentlich Ersttäter

Wie kommt es zu der Illusion?



Zitat (von Ladyme):
und nicht vorbestraft.

Das sit schon mal gut.
Auch keine sonstigen Einträge?



Zitat (von Ladyme):
Kann es eine Strafe wegen der Falschaussage und der falschen Adresse geben?

Nö, die Strafe gibt es fürs klauen. Die Vertuschungsversuche können aber strafverschärfend wirken.



Zitat (von Ladyme):
Welche Strafe ist ungefähr zu erwarten

Irgendwas zwischen Einstellung und 30 Tagessätzen.



Zitat (von Ladyme):
Kann man den ersten Diebstahl im Nachhinein dazu addieren bzw. wird das an die jetzige Anzeige dazu gerechnet?

Sofern er der Polizei angezeigt wurde, könnte das passieren.



Zitat (von Ladyme):
Bekommt die Person einen Anhörungsbogen

Kommt darauf an, sie hatte ja schon Gelegenheit sich zu äußern, insofern kann der auch entfallen.



Zitat (von Ladyme):
oder wird direkt ein Urteil gefällt?

Nö, wir sind ein Rechtsstaat, vorher bekommt man noch eine Verhandlung.



Zitat (von Ladyme):
Die Person bereut es

Was konkret? Das man erwischt wurde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ein Strafbefehl, quasi ein Urteil ohne Verhandlung, ist hier gut möglich, sofern der TE mindestens 21 Jahre alt ist. Eine Prognose würde ich hier aber nicht wagen - die Schadenshöhe hat der TE ja diskret verschwiegen...

-- Editiert von muemmel am 09.06.2022 18:00

-- Editiert von muemmel am 09.06.2022 18:18

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ladyme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry, vergessen zu erwähnen: Der Warenwert beträgt nicht mehr als 55€ (laut beschuldigter Person)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Dann würde ich mich Harrys Prognose anschließen. Wenn Sie dann noch Ihr Alter verraten, kann man auch einschätzen, ob per Strafbefehl oder per Verhandlung entschieden wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ladyme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Person ist 34.

Verhandlung bedeutet, dass man ins Gericht und dort aussagen muss?
Oder wird man noch zur Polizei vorgeladen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ergänzung: Es käme hier noch die Verfahrenseinstellung gegen eine Auflage in Frage. Das funktioniert nur, wenn Sie zustimmen, was Sie unbedingt tun sollten - billiger wird es nicht. Die Auflage besteht üblicherweise in der Zahlung einer dreistelligen Summe - manchmal an eine gemeinnützige Einrichtung, manchmal direkt an die Justizkasse.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Verhandlung bedeutet natürlich, dass man zum Gericht muss - das ist hier aber nicht sehr wahrscheinlich. Und vorher wird sich die Polizei melden - vielleicht mit einem Anhörungsbogen, vielleicht auch mit einer Vorladung zur Polizei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ladyme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

@muemmel

Könnte die Summe dann auch in Raten bezahlt werden? Betreffende Person ist Hartz4 Empfänger- was in keinster weise eine Entschuldigung ist.
Das wäre gut- und es würde nicht als Vorstrafe gelten. Die Person hatte bisher noch nie etwas mit der Polizei zu tun.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Welche Summe? Geldstrafe? Geldauflage? Erstere ja, zweitere sehr begrenzt - eine Auflage muss in sechs Monaten erledigt sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ladyme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

@muemmel Nochmal sorry- die Geldauflage.
6 Monate wären für besagte Person viel Zeit.
Dann heisst es abwarten. Fest steht, dass jede Strafe verdient ist- allerdings hofft man eben auch, dass sie „milde" ausfällt.

Ganz lieben Dank für den Rat! :-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Betreffende Person ist Hartz4 Empfänger Das sollten Sie dann bei der Vorladung bzw. auf dem Anhörungsbogen mitteilen. In dem Fall schlägt man Ihnen evtl. Sozialstunden statt einer Geldauflage vor. Allerdings müssen Sie sich selbst um das Finden einer entsprechenden Einsatzstelle kümmern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.994 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen