Diebstahl&Anklageschrift

11. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl&Anklageschrift

Hallo,

ich (17) habe vor einer gewissen Zeit in einer Kaufhalle in 3 verschiedenen Geschäften Sachen diebstahl begangen und beim 3. Geschäft wurde ich erwischt(insgesamt ca.300€).
Und habe jetz eine Anklageschrift erhalten wo steht:

Diebstahl in 3 Fällen gemäß
§§242 Abs. 1 , 248a , 53 StGB , §§ 1 , 3 JGG .
Und "Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen."

Was muss ich jetz machen?
Kann ich irgendwie die eine Woche frist nutzen und die Eröffnung des Hauptverfahrens einstellen?

Ich habe ziemliches Pech, da die 3Geschäfte in einem einkaufszentrum liegen haben sie sich gegenseitig informiert.
Ich habe die Tat gestanden und mich auch schuldig gefühlt, aber ich hatte nicht genug Geld dabei um die Prämie zu zahlen.

Und das größte Problem ist meine Mutter ist alleinerziehend mit 2 Kindern ich habe es mir nicht getraut ihr die Wahrheit zu erzählen.
Ich hatte viel glück da ich und meine Familie ausländisch sind und meine Mutter nicht viel Deutsch versteht konnte ich es doch irgendwie bis jetz durchbringen ohne das sie es weis.Den wenn sie es wüsste gäbe es mehr als ärger!

Ich will nur verhindern aufs Gericht gehen zu müssen wegen meiner Mutter, da ich 17 bin muss sie ja als Erziehungsberechtigte mit, oder kann ich im Falle einer Gerichtsverhandlung alleine hingehen?
Kann ich da was unternehmen um nicht aufs Gericht gehen zu müssen?
Wie wird meine Strafe aussehen? Ich bin bereit sie zu zahlen (in raten) jedoch will ich Gerichts- verhandlungen und solche Sachen meiden.

Ich brauche schnell unbedingt Hilfe!
Bitte helfen Sie mir!

Vielen Dank im vorraus!!






-- Editiert von tony44 am 11.09.2008 22:48:42




54 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34375 Beiträge, 17784x hilfreich)

Hi,

die Eröffnung des Hauptverfahrens kannst Du nicht vermeiden und eine Gerichtsverhandlung auch nicht. Allerdings mußt Du Deine Mutter auch nicht zur Verhandlung mitbringen. Als Strafe würde ich mal mit Sozialstunden oder Wochenendarrest rechnen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
speedydriver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

es kann sein das deine Mutter vom Jugendamt geladen wird. Denn da du unter 21 Jahre sogar unter 18 Jahre bist, kann es sein das die Jugendgerichtshilfe dich und deine Mutter zum Gespäch läd.

Du musst aufjedenfall zur Jugendgerichtshilfe.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34375 Beiträge, 17784x hilfreich)

Hi,

na ja, er muß da nicht hin, aber ich kann es nur empfehlen, zur JGH zu gehen. Was die Mutter anbelangt - vielleicht wurde sie sogar schon informiert, aber sie konnte das halt nicht lesen...Ansonsten pflegen Mütter sich ja meist zu wundern, wenn die Kinder einen Brief von der Jugendstaatsanwaltschaft kriegen.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9552x hilfreich)

Ich muß hier ein wenig korrigieren.

Die Mutter (bzw. der Erz. Berechtigte bei unter 18jährigen) soll in der Regel zur Verhandlung geladen werden und muß dort auch erscheinen [vgl. § 50(2) JGG ]. Zur JGH muß niemand mit.

Ansonsten ist alles richtig, was mümmel sagte. Die Verhandlung wirst Du nicht verhindern können. Vielleicht solltest Du Deine Mutter frühzeitig informieren.

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#5
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

na toll...

und was ist wenn meine Mutter an dem Tag krank ist?

also wenn ich das aufm Gericht sage?

Und was meint Ihr mit wochenendarest?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9552x hilfreich)

und was ist wenn meine Mutter an dem Tag krank ist?

Dann muß sie ein ärtzliches Attest über die Krankheit beim Gericht vorlegen.

Und was meint Ihr mit wochenendarest?

Ein Wochenendarrest ist das, was der Name schon aussagt: 1 (oder 2) Wochenenden in den Arrest (also in die Jugendarrestanstalt = Knast)

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

quote:

Dann muß sie ein ärtzliches Attest über die Krankheit beim Gericht vorlegen.



Sofern das Gericht ordentlich arbeitet ja.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#8
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

ärtlichen artest?

also meine Mutter ist chronisch krank sie hat depressionen und schlaflosigkeit sie ist auch arbeitsunfähig.
Kann ich da einfach zum gericht gehn und da sagen meine mutter kann nicht kommen sie ist krank und ihr herz hält sowas ne aus und so wegen ihrer krankheit...
ginge das?

ich kanns meiner mutter unmöglich erzählen sie ist so schon krank und so das geht ne gut aus...

(achja meine mutter hat viele berichte über ihre krankheit usw. die könnte ich doch als beweis nehmen falls das gericht was fordert oder?)

Ich hab angst vorm gericht wie verläuft es da so werde ich aufgefordert was zu machen?

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9552x hilfreich)

ginge das?

Nein, das ginge nicht. Die Gerichte sind auch nicht blöd. Meinst Du, Du bist der einzige der seinen Eltern gegenüber seine Straftaten verschweigen will? Das kennen die in- und auswendig Es muß eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt werden, dass Deine Mutter an genau diesem Tat krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, zum Gericht zu kommen. So sagt es jedenfalls das Gesetz aus. Das einzige was Du versuchen kannst, ist bei Gericht anzurufen und über das Aktenzeichen herauzubekommen, welcher Richter zuständig sein wird, und den bitten auf die Ladung Deiner Mutter von vornherein zu verzichten. Ob das Erfolg haben wird, kann man vorher nicht sagen. Die 2. Möglichkeit wäre, dass mit dem Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, zu dem Du vor der Verhandlung noch eine Einladung bekommen wirst, zu besprechen. Vielleicht kann der Dir helfen.

achja meine mutter hat viele berichte über ihre krankheit usw. die könnte ich doch als beweis nehmen falls das gericht was fordert oder?

Nein, wie gesagt.

Ich hab angst vorm gericht wie verläuft es da so werde ich aufgefordert was zu machen?

Tja, das ist auch der Sinn der Sache. Evtl. überlegst Du Dir dann ja nächstes Mal vorher, ob Du wieder Straftaten begehst, wenn Du weißt wie und wo es endet. Ansonsten reißt Dir da niemand den Kopf ab. Du kannst halt nochmal erzählen, warum du geklaut hast usw. Richter und Staatsanwalt werden Dir Fragen stellen. Die brauchst Du einfach nur beantworten. Das wirst Du schon hinbekommen.



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#10
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

aber es wäre möglich das ich alleine auf das gericht gehen kann oder?

und ich brauche keinen anwalt oder so ne?
die sache ist ja eindeutig denk ich....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34375 Beiträge, 17784x hilfreich)

Hi,

die Frage mit der Mutter wurde doch schon eindeutig beantwortet - wenn sie geladen wird, muß sie erscheinen oder eine aktuelle Bescheinigung vorlegen, daß sie gesundheitlich dazu nicht in der Lage ist. Ein Rechtsanwalt ist nicht nötig.

Gruß vom mümmel

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#12
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

okay erst mal vielen dank an euch alle!

also ich werde jetz erst mal abwarten muss ich ja wohl oder übel...
und eine einladung von der jgh bekomm ich ja auch noch und ich versuche da über das problem mit meiner mutter reden...
aber kann die JGH da eig. was machen?

Muss ich vorm Gericht eig. alles noch mal erzählen? Ich musste es jetz insgesamt schon 3 mal machn! 2 mal bei der polizei weil die das irgendwie beim ersten mal nicht verstanden haben oder was undeutlich war.

Könnte als Strafe auch Haft oder sowas in der Art kommen? Oder bei mir nur Strafgeld oder Sozialstunden?
Und das Strafgeld geht der Staat davon aus das ich das vom meinem Geld zahlen muss oder von meiner Mutter aus?

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#13
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

ach und ich hätte noch ein paar fragen. Undzwa wie wird sich de Anzeige auf mein späteres leben ausrichten? also wegen Beruf und so.. welche auswirkungen bringt das mit sich? (Ich bin grad auf einem wirtschaftlichen Gymnasium)

Und ist das Hauptverfahren in meinem Falle normal oder ist mein Fall den normal oder ist das schon naja weis nicht wie ich sagen soll kriminell?

Ich bereue es ja und habe angst aber wie soll man sich bessern wenn einem gleich bei sonem fehler der kpf abgebissen wird!

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

zu 1: Ja, Sie müssen alles nochmal erzählen, denn das Urteil muss sich aus der mündlichen Verhandlung ergeben, ungeachtet dessen, was bei der Polizei schon erzählt wurde. Allerdings haben Sie auch das recht zu schweigen. Dies dürfte vorliegend aber keinen Sinn machen.

zu 2: Eine Haftstrafe ist auszuschließen. Wahrscheinlicher ist eine erneute Verwarnung sowie Sozialstunden oder eben - falls Sie eigenes Geld verdienen - eine Geldbuße

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#15
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke justice!

aber ich bekomm nur taschen geld und das ne viel so mind. 10 euro im monat was werden sie da machen?

Und die Gerichtskosten müsste ich auch bezahlen oder? Wird das dann gleich auf die Strafe draufgerechnet (also gleich raten zahlung)?
Und ein Rechtsanwalt wäre im meinem falle überflüssig nicht wahr?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Wenn Sie kein Einkommen haben, dann wird es auch keine Geldbuße geben, sondern eben Sozialstunden.

Von der Auferlegung von Verfahrenskosten wird in diesem Fall auch abgesehen.

Wenn Sie geständig sind und der Sachverhalt auch soweit klar ist, dann dürfte ein Rechtsanwalt in der Tat überflüssig sein.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34375 Beiträge, 17784x hilfreich)

Hi,

die Auswirkungen auf Dein späteres Leben halten sich in engen Grenzen. Die Verurteilung wird im Erziehungsregister eingetragen, was nur im Falle neuer Straftaten von Belang ist. Spätere Arbeitgeber erfahren nichts von der Verurteilung.

Gruß vom mümmel

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#18
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

kay vielen dank für eure Hilfe!

ich hab da immer noch bedenken...
weil es ist ja 3 facher diebstahl!
Also ich hatte in einem Einkaufzentrum in einem laden(wert von 140€) was mitgenommen und ein paar monate später war ich wieder in dem Einkaufszentrum und habe mir aus einem anderen geschäft(wert von 110€) was mitgenommen und als ich dann in einem nochmals anderen geschäft(wert von 50€) mitnehmen wollte hat man mich erwischt.
Und da alle Geschäfte in einem Haus waren konnten sie sich informieren und am ende haben alle 3 geschäfte eine anzeige geschrieben! Ist das trotzdem noch das 1. mal Diebstahl oder ist das schon schlimmer?
Als auf der Anklageschrift steht 3 facher diebstahl es ist aber nicht das selbe wie 3.mal diebstahl oder?
es klingt zwar viel aber es waren jedesmal nur ein paar klamotten, in den letzten beiden läden waren es jeweils nur eine jacke aber halt sau teuer.oh man ich hab echt ******* gebaut!

Und ich habe dem wachman gesagt das ich noch in einem 4. haus was mitgenommen habe aber das war schon sehr lange her (halbes jahr oder so) und er meinte er überprüft das. Bis jetz ist noch nichts gekommen mus sich befürchtend as noch was kommt?

Und die JGH was genau muss ich da machen? oder wie genau helfen die mir? helfen die mir auch auf dem gericht?
Die werden mich noch schriftlich einladenoder?

Tut mir echt leid das ich hier soviel fragen muss! aber ich bin im moment voll verzweifelt wegen der dummen sache...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Sie werden eine Strafe bekommen, die alle 3 Anklagepunkte umfasst.

Trotzdem wird da insgesamt nicht so viel bei raus kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

kay vielen dank!

wie lange dauert das normaler weise von erhalt der anklageschrift bis enladung zum gericht und dann zur JGH?

und was genau macht die JGH?


und muss ich nur die Strafe vom gericht zahlen? oder muss ic auch noch die geschäfte entschädigen? Weil ich hab von dem einen Geschäft die sachen weitergegeben (wert 140€) aber ich habe gesagt, das ich die person nicht nennen will.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34375 Beiträge, 17784x hilfreich)

Hi,

natürlich mußt Du den Geschäften den entstandenen Schaden ersetzen - was dachtest Du denn? Daß Du vom Gericht keine Geldstrafe kriegen wirst, wurde Dir bereits hinreichend erklärt.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

hi danke!

und wird das entschädigen, das gericht entscheiden oder muss man das danach privat regeln? ich muss den geschäften das dann bezahlen und keine sozialarbeit oder`?


und wie lange dauert das normaler weise von erhalt der anklageschrift bis enladung zum gericht und dann zur JGH?

und was genau macht die JGH?

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#23
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

Die Entschädigungsansprüche müssen die Geschäftsinhaber schon zivilrechtlich geltend machen, ich glaube das in seiner jetziger Form ohnehin unsinnige Adhäsionsverfahren ist gegen Jugendliche gar nicht zulässig. Und ja, die müssen schon gezahlt werden, wobei Details wie eine Ratenzahlung durchaus verhandelbar sein sollten. Zahlt man nicht, können die dir einen den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen, wobei sie dessen Kosten auch erst einmal auslegen müssen und erst einmal Pech haben, falls bei dir nichts zu pfänden ist. Eine Fangprämie mitunter ebenso, sollten noch andere Läden als der, wo du erwischt wurdest, eine solche fordern, würde ich mich allerdings auch gegen den Standardbetrag von 50 Euro wehren - sollten die mehr wollen natürlich ebenso.

Das mit den 140€ ist nur deswegen herausgekommen, weil du das zugegeben hast, oder?
Nur mal so als Hinweis, da hätte es Sinn gemacht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Was den 4. Laden betrifft ebenso. Das die Sache jetzt vor Gericht geht, dürfte wesentlich daran liegen, dass es gleich um mehrere Fälle geht, da will die Justiz dann schon einmal den Beschuldigten kennenlernen.

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#24
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank danielb!

ich weis nicht hab ja davon keinen plan!

und wie lange dauert das den ungefähr bis ichd ie einladung zum gericht und zur JGh bekomme?

und wie lange dauert den so eine gerichtsverhandlung?

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#25
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir da keiner was sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

Hi,
wie lange das mit der Jgh dauert kann ich nicht genau beantworten, nur weiß ich das die Jgh im Vorfeld (also vor dem Gerichtstermin schon min. einen Termin mit Dir hat(te)). Dazu kommt, dass sich die jgh ein Eindruck von Deinem sozialen Umfeld machen kann –nicht muß.
Was die Gvh angeht, liegt es an dir bzw. an der Eindeutigkeit der begangenen Straftaten und an der aufgebrachten kriminellen Energie der Straftat und wie Du dich verhalten hast, als der Detektiv Dich an sprach. Ich habe schon an Gvh teilgenommen (als Zeuge) in denen ich geladen war, aber nicht aussagen musste, weil der Täter die Tat zugab und sich bei der Ansprache nicht zu Wehr setzte. Wenn Du allerdings (was du bis jetzt hier nicht erwähntest) gewehrt hast, vielleicht auch noch versucht hast zu schlagen, werden Zeugen aussagen. Aber im Durchschnitt ist die Sache schnell gegessen (max. ½ Stunde) . Abhängig ist die auch vom Zuständigen Gericht, von Deiner Laufbahn als Kriminelle und dem Beitrag der Jgh.
Sorry dass ich das so sage, aber wer einen Streifzug durch ein Center macht und in mehreren Geschäften an einem Tag klaut und nicht in den Rahmen der Beschaffungskriminalität fällt, weißt schon einer gewissen Weise kriminelle Energie auf. Dein Vorteil ist, dass Du nicht 21 bist und somit nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden wirst. Da kommst Du nicht drum rum (wurde aber auch schon genug erörtert).

MfG

Futchidah (Fachkraft für Schutz und Sicherheit )


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"________________________________
Recht haben ist heisst nicht
gleich Recht bekommen."

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#27
 Von 
tony44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke futchidah!

und meine eltern müssen die da was sagen oder werden sie gefragt?

was amche ich wenn sie krank sind wann und wie muss ich dann den Krankenschein abgeben?
und wird sich dann das gericht nochmal an meine eltern(also meine mutter) wenden wenn sie krank ist an dem tag und nicht teilnehmen kann oder brauch sie da nur die krankenbescheinigung?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

...was mache ich wenn sie krank sind wann und wie muss ich dann den Krankenschein abgeben?
und wird sich dann das gericht nochmal an meine eltern(also meine mutter) wenden wenn sie krank ist an dem tag und nicht teilnehmen kann oder brauch sie da nur die krankenbescheinigung?...

Das wurde oben alles schon geschildert.
Was die Jgh genau alles wissen möchte oder fragt und wie die Vorgehensweise ist. Keine Ahnung.

MfG

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"________________________________
Recht haben heisst nicht
gleich Recht bekommen."

-- Editiert von futchidah am 01.10.2008 12:56:16

-- Editiert von futchidah am 01.10.2008 12:57:42

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
amanda-greis@web.de
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hilffe

ich würde bei meinem 1 diebstahl erwischt und musste 50euro zahlen, was ich aber nicht getan habe. ich habe mich dort nicht mehr gemeldet sie haben aber auch keine daten von mir.
was kommt jetz auf mich zu?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo amanda-greis,

wenn Sie beim Diebstahlm erwischt wurden haben Sie auch sicherlich Personen bezogenen Daten weiter geben müssen.

Die 50€ Vertragsstrafe und nicht etwa Fangprämie, wie leider viele hier immer wieder schreiben, können auf zivielrechtlicher Ebene eingeklagt werden.

MfG

futchidah

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"________________________________
Recht haben heisst nicht
gleich Recht bekommen."

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