Diebstahlsanzeige - zu erwarten?

26. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Diebstahl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahlsanzeige - zu erwarten?

Hallo erstmal!

Wollte heute einen Nintendo DS inkl. Animal World zurücklegen und schon morgen kaufen (Beschränkung des abhebbaren höchstbetrages bei der Bank: 100 Euro) aber da sah ich, dass die Spiel-Kassette sich in der offenen Packung befand. Kein Preisschild und auch kein Strichcode drauf - Ladendetektiv hat mich natürlich gesehen.

Habs zum erten Mal gemacht, obwohl das ja eher nebensächlich ist. Bin 17 und jetzt kommt ne Anzeige auf mich zu - das Spiel hätte 39,99 gekostet... was wird auf mich - und meine Eltern - zukommen? >.<

Danke im Vorraus,
Theft

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diebstahl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, vorbestraft bin ich noch nicht und den Ratgeber hab ich schon durchgelesen :D

Naja, der Polizeibeamte meinte, es komme noch eine Anzeige - heißt das automatisch schon Strafe in Form von Sozialstunden oder Tagessätzen oder steht da noch alles offen = keine Strafe?

Wie könnte man das am Besten den Eltern erklären? Is ja nicht so gern gesehen und meine Mutter bildet sich dann - aus Erfahrung weiß ich das - alles viel schlimmer ein... ich sei vlt. schon überall gewesen, hätte schon seit Jahren geklaut - sowas kommt bei ihr vor.

Gibts da eine Art, wie man es ihr schonend beibringt? Oder kann mir da niemand helfen außer ich selbst?

Danke schonmal,
Theft

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Wie du das deiner Mutter beibringst kann ich dir nicht sagen, da musst du selber einen Weg finden.

Eine Anzeige bedeutet nicht zwingend, dass es auch zu einer Verurteilung kommt. Der Staatsanwalt entscheidet, ob er Anklage erhebt, oder ob er das Verfahren einstellt, was dann keine Strafe zur Folge hätte.
Möglich ist auch eine Einstellung gegen Auflagen (ebenfalls Sozialstunden). Das hätte den Vorteil, dass du keinen Eintrag im Erziehungsregister hättest und als nicht vorbestraft gelten würdest.

-----------------
"stud.iur C.Konert
Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Diebstahl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut... kann ich das auch irgendwie beeinflussen? Der Beamte meinte auch, dass ich wahrscheinlich zur Protokollaufnahme kommen muss... gäbe es da Möglichkeiten?

Ob jetzt keine Strafe oder eine zu beheben ist - was mitgehen lasse ich nie wieder - das erste und letzte Mal hat mir gereich O_o;

Naja, danke dennoch mal, vlt. wird ja noch auf meine Frage geantwortet!

Danke Herr Konert für Ihre Bemühungen :)

Liebe Grüße,
Theft

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.413 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.041 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen