Diffamierung im Internet - was kann man tun?

2. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(405 Beiträge, 161x hilfreich)
Diffamierung im Internet - was kann man tun?

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage, da ich langsam nicht mehr wirklich weiß, was ich unternehmen soll.

Es gibt hier bei uns im Ort einen Menschen, Ü50, trinkt sich wohl mal ganz gern einen und dreht dann im Internet, insbesondere bei Facebook so richtig gegen Menschen auf, die er nicht mag.
Und ich bin einer dieser Menschen....aus welchem Grund auch immer.

Er terrorisiert auch gern mal die Mitbewohner im eigenen Haus, schneidet Schläuche von Waschmaschinen durch, beschädigt Autos... usw.
Dafür hatte er auch vor einiger zeit ein Verfahren, das von strafrechtlicher Seite gegen Ableistung von 60 Arbeitsstunden eingestellt wurde.

So weit zum Hintergrund.

Nun hat er wohl festgestellt, dass er Leute besonders gut diffamieren kann, wenn er sie massiv dem rechten Millieu zuordnet.
So macht er es auch bei mir...und zwar öfffentlich in regionalen Facebook Ortsgruppen mit zum Teil über 20.000 Mitgliedern.
Ich bin hier in der Stadt Geschäftsstellenleiter eines Dienstleistungunternehmens, das, wie viele andere Unternehmen auch, auf die Mitarbeit von Zuwanderern angewiesen ist. Und genau da setzt er an. Er behauptet öffentlich, ich sei ein Rassist, AFD Sympathisant wenn ich sogar Mitglied, Betreiber einer Pegida Gruppe bei Facebook, usw.
Nichts davon ist wahr und ich drehe durch, wenn ich so etwas lese. Gott sei Dank klappt es sehr oft, dass Gruppenadministratoren schnell reagieren und entsprechende Beiträge nach meiner Kontaktaufnahme schnell löschen.
Aus der ein oder anderen Gruppe ist er auf Grund solches Fehlverhaltens auch schon rausgeflogen.
Im Januar hat er dann erstmals meinen Arbeitgeber mit ins Spiel gebracht. Er hat die Homepage öffentlich verlinkt und sinngemäß gefragt, ob die Firma nur Nazis beschäftigt.
Daraufhin habe ich den ganzen Sachverhalt zusammengetragen und schriftlich mit Screenshots etc. zur Polizei geschickt.
Ich habe NIE etwas von der Polizei gehört. Ich dachte aber, dass sich da was im Hintergrund abspielt, weil es eine Zeit lang auch recht ruhig um diesen Herren war.
In letzter Zeit legt er aber wieder richtig los und gestern abend hatte es mal wieder einen Höhepunkt erreicht.

In einer Ortsgruppe mit 17.000 öffentlichen Mitgliedern postete er dann mitunter folgende Dinge:

Zitat:
"mein Name verlinkt" schauen Sie jetzt Hart aber Fair


2 Minuten später

Zitat:
Es geht um die Hetze deiner Kameraden


6 Minuten später

Zitat:
"mein Name verlinkt" Deine AFD Schnuckelchen blamieren sich gerade


6 Minuten später

Zitat:
"Mein Arbeitgeber verlinkt" liebt Migranten


1 Minute später

Zitat:
"mein Name verlinkt" ist da die Ausnahme


1 Minute später

Zitat:
Küsschen du Heuchler


Und jetzt mal ehrlich...so was fällt doch unter keine freie Meinungsäußerung. So was gefährdet meine berufliche Grundlage und mein Ansehen im Ort.

Manche sagten mir, ich solle ihn einfach blockieren. Bringt ja aber nichts. Dann sehe ich nicht mehr, was er schreibt, aber geschrieben wird es ja öffentlich trotzdem.

Na ja, und die Polizei scheint ja auch nichts gemacht zu haben, denn selbst nach einem halben jahr habe ich noch 0 Feedback.

Was kann man gegen so geisteskranke Menschen unternehmen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Na ja, und die Polizei scheint ja auch nichts gemacht zu haben, denn selbst nach einem halben jahr habe ich noch 0 Feedback.


Naja, vielleicht sollte man einfach mal nachfragen, was aus dem Verfahren geworden ist. Im übrigen gilt bei solchen Sachen, je öfter Anzeige erstattet wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass tatsächlich mal irgendwas passiert. Es gibt ja offenbar noch weitere Geschädigte. Eventuell hat von denen ja auch jemand Anzeige erstattet, oder tut es noch.

Parallel zur strafrechtlichen Seite kann man zum Rechtsanwalt gehen und eine gerichtliche, strafbewehrte Unterlassungsverfügung gegen den Herrn erwirken.

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#2
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(405 Beiträge, 161x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Naja, vielleicht sollte man einfach mal nachfragen, was aus dem Verfahren geworden ist.


Ich hab ja nicht einmal ein Aktenzeichen. :-/
Ich gehe also davon aus, dass da nie auch nur irgendetwas passiert ist.

Daher bin ich auch unsicher, ob es keine verschenkte Zeit ist, einfach mit den neuen Screenshots persönlich hinzufahren und eine neue Anzeige zu erstatten. Reicht das, was da passiert ist, denn für ein verfahren aus? Oder ist das in den Augen des Gesetzes "Kinderk**e"?

Für mich persönlich geht das nicht nur einen Schritt zu weit, aber der Gesetzgeber sieht das ja manchmal anders.
Würde er nur mir persönlich solche Dinge sagen, wäre es mir vollkommen wurscht...aber öffentlich in sozialen Netzwerken in Gruppen mit bis zu 20.000 Mitgliedern und das in einer Kleinstadt, wo eben fast jeder jeden kennt, insbesondere mit einem Geschäft in der Innenstadt....das ist hart.

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von XxBombermanxX):
Oder ist das in den Augen des Gesetzes "Kinderk**e"?


Öffentliche üble Nachrede (im Gegensatz zu "hat meinem Bruder gegenüber behauptet") ist in der Regel ernst genug für den StA.

Man könnte natürlich auch zivilrechtlich auf Unterlassung klagen. Das wird dann schön teuer für den Betreffenden. Vierstellige Anwaltskosten dürften da in jedem Fall zusammen kommen.

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#4
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(405 Beiträge, 161x hilfreich)

Ok...also ich hab auch noch etwas gelesen und fast überall steht, dass die zivilrechtliche Schiene viel effektiver ist, als die strafrechtliche.

Gibt es bestimmte Fachanwälte, die man mit so was betrauen sollte, oder ist so was Tagesgeschäft für jeden Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das kann jeder Anwalt...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von XxBombermanxX):
und fast überall steht, dass die zivilrechtliche Schiene viel effektiver ist, als die strafrechtliche.

Korrekt. Aus Erfahrung kann ich dem zustimmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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