Disco-Toilette, erwischt beim Amphetaminkonsum

9. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
electrix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Disco-Toilette, erwischt beim Amphetaminkonsum

Hallo.

heute ergab sich folgende situation:

In einer disco war ich (18j) mit einem mir flüchtig bekannten freund (16j) unterwegs und bot ihm an mit mir auf die toilette zu gehen um eine nase speed zu ziehen...
als wir das dann machten, und ich in einer kabine auf den fliesen gerade das pulver bereitgelegt hatte, kuckte ein türsteher über die kabinenwand und forderte uns auf sofort mitzukommen...

Danach wurde die Polizei dazugeholt, unsere ausweise wurden kopiert und wir wurden durchsucht... bei beiden wurden KEINerlei drogen gefunden...

Auf der Wache wurde dann ein Drogenschnelltest durchgeführt der bei mir positiv auf amphetamine reagiert hat, bei meinem flüchtigen bekannten negativ, da er davor längere zeit nichts genommen hatte, ich davor eben schon...

Bei der Vernehmung machte ich KEINerlei angaben,
alles was ich zum sachverhalt gesagt habe war folgendes:

die beamten fragten mich: wo hast das hergehabt? wie viel war das? Hast noch was einstecken?

meine antwort darauf: nein ich habe nichts einstecken, das pulver war dort auf den fliesen gelegen, habe es also gefunden, dran geleckt und wollte dann eine nase davon probieren auf gut glück...
klingt zwar unglaubwürdig aber dachte mir in dem moment dass es wenigstens eine aussage ist die mich nicht mit dem besitz von betäubungsmitteln belastet...

ALLERDINGS bin ich mir nicht ganz sicher ob der türsteher der über die kabinenwand gekuckt hatte, noch gesehen hatte das ich es aus meiner tasche gezogen habe (und somit besitze) oder es eben auf den fliesen in der kabine vorgefunden habe... (könnte die aussage des türstehers entscheidend für meine strafe sein oder muss er das beweisen, bzw einen zeugen haben um das glaubwürdig zu machen vor gericht..)

wurde dann noch gefragt ob ich etwas gezogen hätte, das ich einfach mal verneint habe, jedoch beim drogenschnelltest dann ja sowieso rauskam, das ich positiv auf amphetamin bin. (was ja normalerweise nicht strafbar sein dürfte...da der konsum von amphetamin - also ohne nachweisbaren besitz - ja meines wissens nicht strafbar sein dürfte...???)

Anbei gleich noch eine frage: Falls es zu einer Strafe oder überhaupt zu einem Verfahren kommen sollte, wird das dann an die Führerscheinstelle geschickt?? Können sie mir MPU oder sowas aufbrummen auch wenn ich beim konsum NICHT am steuer war...?


Mein Kollege (16j) war im gegensatz zu mir etwas gesprächiger auf dem revier da er noch keinerlei Probleme wegen BtmG hatte. Weiss allerdings noch nicht was er ausgesagt hat, konnte ihn noch nicht erreichen, werde aber seine aussage dann im laufe der tage hier noch erläutern...
Meint ihr die können mir verführung/verleitung minderjähriger zum drogenkonsum anhängen, wenn mein kollege zu sehr die wahrheit gesagt hat??

Noch eine frage von vielen, es tut mir leid aber ich frage mich so vieles...: Als 18jähriger, wohnhaft bei den eltern, bekommen meine eltern auch post oder nur ich??








Würde gerne zu den einzelnen punkten eure meinung bzw einschätzung wissen, wie ihr die beamten, den staatsanwalt etc einschätzt...
Ich weiss es ist schwer das zu beurteilen, aber würde mich freuen wenn ihr mir schonmal annähernd sagen könnt was auf mich zukommt....





Hiermit will ich mich noch für den ewig langen text und die vielen fragen entschuldigen, ich hoffe aber das einige unter euch sind, die meine situation und meine aufgeregtheit nachvollziehen können, und sich ein wenig die zeit nehmen sich mit der situation zu befassen und die lage einzuschätzen...
falls sich welche finden unter euch die so nett sind, danke ich euch schonmal vielmals....


soweit so schlecht...

matthias

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.01.2010 09:58:26
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
electrix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde mich freuen wenn sich auch noch Fachleute zu dem Thema äussern könnten und vorallem auch zu den einzelnen Fragen.....
Noch als kleiner Hinweis befinde mich im Bundesland Bayern...wenn das jemandem vllt helfen sollte.. ist ja von bundesland zu bundesland verschieden WARUM auch immer..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

Sie haben unheimliches Glück, daß Sie noch nicht 21 sind, sonst hätten Sie mindestens einem Jahr Haft zu rechnen - lesen Sie spaßeshalber mal § 30a BtmG (steht auch im Web). Es bleibt hier dann bei Besitz und Weitergabe (der Besitz wird schlicht durch die Aussage des 16jährigen nachgewiesen). Da Sie mit 18 wohl noch nach dem Jugendgerichtsgesetz behandelt werden, wird es dann wohl bei Sozialstunden bleiben.
Der Führerschein dürfte weg sein. Drogenkonsum ist zwar nicht strafbar, aber es ist nun polizeibekannt, daß Sie harte Drogen konsumieren - daher wird die Führerscheinstelle die Fahreignung verneinen. Den FS gibt es dann erst nach einem Jahr nachgewiesener Abstinenz (und evtl MPU?) wieder.
Ihre Eltern werden nicht informiert - Sie sind ja volljährig. Aber es kommen dann halt Briefe mit komischen Absendern - wenn Sie den Briefkasten nicht selbst leeren, könnte das auffallen.

Gruß vom mümmel



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
electrix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Information muemmel:-)

Nun würde mich nur noch interessieren inwiefern sich das auf die Strafe und überhaupt das weitere vorgehen in dem verfahren auswirken wird, wenn der 16jährige jegliche aussage verweigert, was nämlich der fall ist:)

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

Toni Tuner hat ja beschrieben, wie man ihn zur Aussage zwingen kann - nämlich, imdem man sein Verfahren abtrennt und ihn dann als Zeuge in Ihrem Verfahren vorlädt. Abgesehn davon haben Sie selbst geschrieben, er habe bei der Polizei ausgesagt. Diese Aussage läßt sich durch Vernehmung des entsprechenden Polizisten in die Verhandlung gegen Sie einführen, selbst wenn der 16jährige schweigt.

Gruß vom mümmel



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.01.2010 09:58:26
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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