Diverse fiktive Fälle...

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Excel1
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Diverse fiktive Fälle...

Ich habe ein paar allgemeine Fragen:

Ist es Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung wenn eine fiktive Person A ein Fahrzeug führt und ein Blaulicht benutzt um sich eine freie Fahrbahn zu verschaffen, ohne dafür die Berechtigung (also weder Polizist, Feuerwehr etc.) zu haben?

Ist es Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung bzw gar noch Betrug wenn diese Person nun ein anderes Fahrzeug anhält und mit einem gefälschten Polizeiausweis dem Fahrer Bußgeld für zu schnelles Fahren/"Nichtbenutzung des Fahrtrichtungsänderungsanzeigers" etc. abkassiert?

Ist es bereits Betrug wenn eine fiktive Person A beispielsweise einen Artikel für 100€ kaufen möchte und beim Bezahlen (absichtlich) einen gefälschten 5€ oder 10€ Schein beilegt um auf diesem Weg nicht den gesamten Kaufpreis zahlen zu müssen?

Ist es Urkundenfälschung oder Betrug wenn Person A an "vergüterten Prämien" mit falschen Daten teilnehme? Beispielsweise verspricht ein Anbieter 1€ bei einer Gewinnspielteilnahme wenn die persönlichen Daten zu Marketingzwecken genutzt werden dürfen. Hat Person A durch die falschen Angaben also eine Straftat begangen (Verbraucherschützer empfehlen schließlich in vielen Fällen falsche Daten zu verwenden)?

Ist es Betrug, wenn jemand beim Onlineglücksspiel Programme benutzt, die zwar nicht wie betrügerische Software IMMER gewinnen, jedoch der Person das Spiel deutlich erleichtern, da sie - beispielsweise bei Kartenspielen - mathematisch berechnen können, welchen Zug der Spieler als nächstes tätigen sollte, um zu gewinnen?

All das würde mich einfach mal interessieren, ich habe nichts davon verbrochen, es ist rein fiktiv und theoretisch. Besonders interessant wäre das Strafmaß ...

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ist es Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung wenn eine fiktive Person A ein Fahrzeug führt und ein Blaulicht benutzt um sich eine freie Fahrbahn zu verschaffen, ohne dafür die Berechtigung (also weder Polizist, Feuerwehr etc.) zu haben?

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 315c StGB)
verdoppelung der Bußgelder und Punkte da für sämtliche begange Verkehrsverstöße 'Vorsatz' unterstellt wird
20 EUR Bußgeld nach StVo



quote:
Ist es Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung bzw gar noch Betrug wenn diese Person nun ein anderes Fahrzeug anhält und mit einem gefälschten Polizeiausweis dem Fahrer Bußgeld für zu schnelles Fahren/"Nichtbenutzung des Fahrtrichtungsänderungsanzeigers" etc. abkassiert?

Amtsanmaßung JA
Urkundenfälschung JA
Betrug JA
guggst du da: fast 4 Jahre Haft



quote:
Ist es bereits Betrug wenn eine fiktive Person A beispielsweise einen Artikel für 100€ kaufen möchte und beim Bezahlen (absichtlich) einen gefälschten 5€ oder 10€ Schein beilegt um auf diesem Weg nicht den gesamten Kaufpreis zahlen zu müssen?

Scheine selbstgemacht oder wiisentlich Falschgeld gekauft zum bezahlen? Mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahren
unwissentliche selbst bekommen und wissentklich weitergegeben: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe



quote:
Ist es Urkundenfälschung oder Betrug wenn Person A an "vergüterten Prämien" mit falschen Daten teilnehme? Beispielsweise verspricht ein Anbieter 1€ bei einer Gewinnspielteilnahme wenn die persönlichen Daten zu Marketingzwecken genutzt werden dürfen. Hat Person A durch die falschen Angaben also eine Straftat begangen ?

§ 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da der Begriff des 'Vermögensvorteil' nicht in der Höhe bestimmt wurde, würde schon 1 Cent ausreichen diesen Tatbestand zu erfüllen.



quote:
(Verbraucherschützer empfehlen schließlich in vielen Fällen falsche Daten zu verwenden)

Dann sollte man auch berücksichtigen, das diese solches nur in spezifizierten Fällen empfehlen.



quote:
Ist es Betrug, wenn jemand beim Onlineglücksspiel Programme benutzt, die zwar nicht wie betrügerische Software IMMER gewinnen, jedoch der Person das Spiel deutlich erleichtern, da sie - beispielsweise bei Kartenspielen - mathematisch berechnen können, welchen Zug der Spieler als nächstes tätigen sollte, um zu gewinnen?

Zum einen ist schon die Teilnahme am Glücksspiel ilegal (§ 284 StGB, § 285 StGB).
Zum anderen sollte man berücksichtigen, das die Betreiber der entsprechenden Seiten sich nicht für deutsches Recht interessieren und eventuell eine Abordnung vorbeischicken die solche Fälle 'unbürokratisch' regelt.



Bei allen Fällen kommen auch noch die Verfahrenskosten hinzu !


Solltest du also mal Fiktion und Realität verwechseln, bring Zeit und Geld mit ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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