Diziplinarstrafe im offenen Vollzug

27. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Idmedia
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Diziplinarstrafe im offenen Vollzug

Hallo,
Bei meinem Kumpel wurden am Freitag als er ausm Ausgang wieder gekommen ist 3 Wettscheine von einem Beamten gefunden.
Das Betreten von Wettbüros und Spielhallen ist verboten dort.

Er hat dies sofort eingeräumt und eine schriftliche Stellungnahme geschrieben.
Hat sogar gesagt das er freiwillig zu einer Beratung wegen Spielsachen geht usw.
Heute hat er dann bescheid bekommen, das er 6 Wochen Ausgangssperre Hardware nur zur Arbeit und nicht auf Stunden raus oder in den Urlaub zu seinen Eltern nach Hause.
Es handelt sich um einen freigänger im offeneren Vollzug für Jugendliche.

Kann man da irgendwas gegen machen oder istdas eher unmöglich

Vielen Dank im Voraus.

Gruss

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kann man da irgendwas gegen machen oder istdas eher unmöglich


Nein, da kann man wohl nichts machen.

Er hat gegen die Regeln verstoßen und dafür wird man eben entsprechend bestraft.

Grüße
PP

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Er kann sich beschweren, dann entscheidet die Anstaltsleitung. Gegen deren Entscheidung kann er die StVK anrufen und sich dort die nächste Abfuhr holen.

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