Dj Brutal Zusammengeschlagen

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
STRGALTENTF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dj Brutal Zusammengeschlagen

Wegen eines Musikwunsches ist ein Dj am gestrigen Abend nach der Veranstaltung zusammengeschlagen worden.

Grund: Er habe einen Musikwunsch nicht erfüllt und dem 'Angreifer' gedroht, die Security zu holen wenn er nicht bald verschwindet. Daraufhin drohte der 'Angreifer' mit den Worten: ...Ich warte vorm Club auf dich und dann fi** ich dich !'

Um 02:00Uhr packte der Dj seine Sachen und war auf dem Weg zum Auto. Auf dem Weg dorthin kam ihn der 'Angreifer' entgegen und drohte ihn mehrmals. Als der Dj seine Sachen ins Auto eingepackt hatte, standen vor ihm 5 Unbekannte Personen. Der 'Angreifer' schlug das erste Mal zu. Nach einer verbalen Auseinandersetzung kam er das 2. und 3. mal und schlug zu. Als der Dj in den Club wollte um Hilfe zu holen, rannten ihm die 5 Unbekannten hinterher und versuchten erneut zuzuschlagen. Als der Dj im Club war, verschwanden die 5 .

-Zu dieser Zeit war keine Security mehr da
-Der Veranstalter kannte die Leute und griff nur bedingt ein
-Der Angreifer schrieb dem Dj bereits über Facebook eine Drohung
-Nach dem Angriff schrieb er erneut ' Ich wollte eigentlich 1-1er , jetzt bin ich mit dir fertig'
somit ist der Name des Täters erkannt.
- Der Dj hat Verletzungen um die Augenregion


Wie ist hier die Rechtslage?
Hat es Sinn, eine Anzeige zu erstatten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Schnelle Anzeige macht absolut Sinn.
Auch Verletzungen sofort von einem Arzt dokumentieren kassen.

Das ist eine Affekttat mehr.

Evt. gibt es auch Videoaufzeichnungen von Kameras. Die Daten müssen oft sehr schnell gesichert werden.

Sollte eine Arbeitsunfähigkeit im Hauptberuf oder Nebenberuf entstehen unbedingt dem Arbeitgeber die relevanten Daten der Täter bzw. der STrafanzeige weitergeben. (Ist auch Pflicht)
Die zivilrechtlichen Forderungen tun meist mehr weh als die strafrechtlichen Konsequenzen.
Würde ggfs einen Anwalt einschalten, der das alles erledigt. Die Kosten kann man sich vom Verursacher zurückholen (wenn er denn in den nächsten 30 Jahren was hat)



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