Liebes Forum,
ich habe einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung + 30 Tagessätze a 10 Euro erhalten und dagegen Einspruch eingelegt, bin mir aber nicht mehr sicher, ob das klug war und ich den Einspruch nicht besser zurücknehmen sollte. Meinungen dazu würden mich interessieren.
Sachverhalt:
Ich hatte ein Uber bestellt und wollte mich damit zur Tankstelle fahren lassen. Der Fahrer hielt aber auf dem Radweg vor der Tankstelle, was mir beim Aussteigen nich bewusst war. Als ich die Tür öffnete, hatte ich mich daher auch nicht umgesehen, und leider einen Zusammenstoß mit einer Radfahrerin verursacht, die durch den Sturz verletzt wurde.
Der Polizei gegenüber habe ich am Unfallort keine Angaben gemacht, mir wurde dann direkt ein Strafbefehl zugestellt. Dagegen habe ich Einspruch erhoben, da der Tathergang darin nicht korrekt erfasst war (ich hätte die Tür heftig aufgerissen). Nun habe ich ein wenig dazu gelesen und offenbar ist man als Beifahrer, auch im Taxi, immer verantwortlich, wenn man einen Unfall durch unvorsichtiges Öffnen der Tür verursacht? Mein Argument, dass ich nicht wusste, dass wir auf einem Radweg hielte, würde demnach nicht standhalten? Daher meine Frage, ob es in dem Fall nicht sinnvoller wäre, den Einspruch zurückzuziehen?
Zum Tatzeitpunkt war ich übrigens 18 Jahre alt, ich bin nach Abschluss der Schule im Sommer arbeitssuchend, lebe bei meinen Eltern und habe kein eigenes Einkommen.
Danke schon einmal für Antworten!
Dooring gegen Radfahrer - Einspruch gegen Strafbefehl sinnvoll?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatoffenbar ist man als Beifahrer, auch im Taxi, immer verantwortlich, wenn man einen Unfall durch unvorsichtiges Öffnen der Tür verursacht? :
Ja, wer denn auch sonst?
ZitatMein Argument, dass ich nicht wusste, dass wir auf einem Radweg hielte, würde demnach nicht standhalten? :
Nein! Mit 18 Jahren sollte man doch wissen, dass man IMMER einen Blick nach hinten richten sollte, bevor man eine Tür aufmacht.
Auch wenn es "nur" ein Fußweg sein sollte, dann können dort auch Radfahrer kommen. Zumindest Kinder würden dort auch erlaubterweise fahren. Jogger soll es auch geben.
ZitatDaher meine Frage, ob es in dem Fall nicht sinnvoller wäre, den Einspruch zurückzuziehen? :
Ich sehe bisher kein Argument, warum die Strafe verringert werden sollte.
Die imho eh sehr gering ist.ZitatIch sehe bisher kein Argument, warum die Strafe verringert werden sollte. :
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Mir tut der Unfall wirklich leid. Es war einfach eine blöde Situation, da die Strecke so kurz war, hat mich der Fahrer die gesamte Fahrt über beschimpft, und meinte dann "raus mit dir". Ich hatte mich schon öfter zur Tankstelle fahren lassen und bin dann immer direkt dort abgesetzt worden, und nicht auf einem Rad- oder Fußweg. Das war auch die erste Reaktion der Polizei: der Fahrer hätte mich auf den Umstand hinweisen müssen, dass er regelwidrig hält und ich besondere Vorsicht walten lassen muss. War ein generell ein unangenehmer Typ, der nach dem Zusammenprall nur über den Schaden an seinem Mercedes gejammert hat und sein halbe Familie angerufen hat, die dann alle gekommen sind und ebenfalls rumgeschrien haben, während ich mich um die verletzte Radfahrerin gekümmert und Polizei und Feuerwehr gerufen habe. Aber das nur nebenbei.
Was ich vergessen hatte zu erwähnen: die Antwort auf meinen Einspruch kam schon, es ist eine Hauptverhandlung angesetzt. Kann ich den Einspruch trotzdem noch zurückziehen?
Kannst Du, würde ich aber nicht machen, denn wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, bist Du vorbestraft (BZR-Eintrag), da ein Strafbefehl immer = Erwachsenenrecht bedeutet.
Mit 18 (zum Tatzeitpunkt) hast Du aber noch (sehr) gute Chancen auf die Anwendung von Jugendrecht, also ohne Vorstrafe aus der Sache zu kommen. Eine Sanktion wird es natürlich trotzdem geben.
ZitatDer Polizei gegenüber habe ich am Unfallort keine Angaben gemacht, mir wurde dann direkt ein Strafbefehl zugestellt. :
Offenbar hast Du dort gesagt, dass Du grds. keine Angaben zur Sache machen willst. Was ein Fehler war.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.02.2021 10:34
ZitatKannst Du, würde ich aber nicht machen, denn wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, bist Du vorbestraft (BZR-Eintrag), da ein Strafbefehl immer = Erwachsenenrecht bedeutet. :
Mit 18 (zum Tatzeitpunkt) hast Du aber noch (sehr) gute Chancen auf die Anwendung von Jugendrecht, also ohne Vorstrafe aus der Sache zu kommen. Eine Sanktion wird es natürlich trotzdem geben.
Das ist der Grund, warum ich Einspruch eingelegt habe.
Die Polizei am Unfallort meinte, dass ich mich später äußern könnte, weil ich in dem Moment doch sehr mitgenommen war, und man würde sich deshalb schriftlich bei mir melden. Das ist aber nicht passiert.
ZitatDas ist der Grund, warum ich Einspruch eingelegt habe. :
Und deswegen würde ich den Einspruch auch aufrecht erhalten. Du kannst ja dem Jugendrichter vorschlagen, das Verfahren gegen Geldauflage (oder eine angemessene Anzahl Sozialstunden) einzustellen, § 47 JGG, nachdem Du zuvor Einsicht und Reue bekundet hast. Dann haben die praktisch was sie wollten und Du keinen BZR-Eintrag.
Zitatund man würde sich deshalb schriftlich bei mir melden. Das ist aber nicht passiert :
OK, das ist blöd. Nützt Dir nur nicht wirklich was. Erwähnen würde ich es trotzdem bei Gericht.
ZitatDu kannst ja dem Jugendrichter vorschlagen, das Verfahren gegen Geldauflage (oder eine angemessene Anzahl Sozialstunden) einzustellen, § 47 JGG, nachdem Du zuvor Einsicht und Reue bekundet hast. :
Ist denn gesetzt, dass ein Jugendrichter meinen Fall in der Hauptverhandlung hat? Bisher habe ich im Schriftverkehr mit dem Gericht nichts davon gelesen, es scheint normales Erwachsenenstrafrecht zu sein.
Ja, ist es.
Zitates scheint normales Erwachsenenstrafrecht zu sein. :
Wie schon gesagt... Der Strafbefehl ist Erwachsenenrecht. Der Einspruch geht aber vor den Jugendrichter (müsste ggf. auch in der Ladung stehen).
Der Jugendrichter wiederum entscheidet, ob er Jugend- oder Erwachsenenrecht anwenden will, wobei bei einem 18jährigen Schüler, der bei den Eltern wohnt, Jugendrecht zu 99% wahrscheinlich ist.
Der Fahrer. Nicht immer ist der Beifahrer schuld, das ist ein Irrglaube. Hier sehe ich eine Mitschuld des Taxifahrers. Er hätte dort nicht halten dürfen. Die Mitschuld sehe ich aber als gering an, denn der Fragesteller hätte erkennen müssen, dass an/auf einem Weg angehalten wurde und daher hätte er besonders vorsichtig sein müssen.ZitatJa, wer denn auch sonst? :
Auf der anderen Seite war er, durch das Verhalten des Taxifahrers, in einer leichten Stresssituation. Bedingt durch das Alter und den Lebensumständen des Fragestellers bin ich ebenfalls überzeugt, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen wird. Daher auch von mir der Rat: Unbedingt den Widerspruch aufrecht erhalten!
Danke für alle eure Antworten. Habe jetzt doch meinen Eltern davon erzählt und war gerade mit meinem Vater beim Anwalt. Der übernimmt die Sache jetzt auch, da - genau wie @!!Streetworker!! gesagt hat, kein Jugendstrafrecht angewandt wurde. Er war sich relativ sicher, die Geldstrafe außerdem in Sozialstunden umwandeln zu können, und natürlich den Eintrag ins BZR abzuwenden. Mit anderen Worten, der Einspruch war richtig.
Das sind jetzt keine sensationellen Neuigkeiten - das wurde hier ja alles schon geschrieben. Der Anwalt ist definitiv rausgeschmissenes Geld, denn der Einspruch hätte auch ohne Anwalt funktioniert.
Hab auch nicht behauptet, dass das sensationelle News wären. Der Anwalt hat auch durchaus auf die Option hingewiesen, dass man das allein machen kann, und dass die Jugendgerichtshilfe bei der Einschätzung hilft, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht angewandt wird. Er wird allerdings dafür sorgen, dass in der Verhandlung die Zeugen ausgeladen werden und die Radfahrerin damit nicht die Opferrolle einnehmen kann, das würde ich allein sicher nicht schaffen. Und am Ende bezahlt es doch ohnehin die Rechtsschutzversicherung, also was solls.
ZitatEr wird allerdings dafür sorgen, dass in der Verhandlung die Zeugen ausgeladen werden :
Oha ...
Zitatdie Radfahrerin damit nicht die Opferrolle einnehmen kann :
Sicher das der Mann Rechtsanwalt ist? Die Radfahrerin ist definitiv das Opfer.
ZitatUnd am Ende bezahlt es doch ohnehin die Rechtsschutzversicherung, also was solls. :
Man hat eine die auch bei Straftaten zahlt? Super ...
Na, bei fahrlässigen Straftaten zahlt die RSV schon. Was die Zeugen anbelangt: Der Anwalt wird halt Ihr Geständnis angekündigt haben - dafür hätte man ihn auch nicht gebraucht: Gesteht der Angeklagte, werden die Zeugen unangehört wieder weggeschickt - in Prozessen, wo es um so Kleinkram geht, passiert das andauernd...
-- Editiert von muemmel am 22.02.2021 19:31
Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt: natürlich ist die Radfahrerin das Opfer. Der Anwalt will sie genau aus dem Grund nicht bei der Verhandlung dabei haben, damit der Fokus nicht auf ihr liegt und wie schlimm das für sie war, was ja einen Einfluss auf das Strafmaß haben könnte. Hat auch niemand behauptet, dass Anwälte nette Menschen wären, oder? Ihr Auftrag ist ja wohl in erster Linie, das Maximum für ihre Mandanten rauszuholen. Und da ich ja zugebe, dass ich schuld bin, braucht man ihre Aussage nicht.
Und warum soll eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht nicht zahlen? War in diesem Fall kein Problem, bin bei meinen Eltern mitversichert.
ZitatNa, bei fahrlässigen Straftaten zahlt die RSV schon. Was die Zeugen anbelangt: Der Anwalt wird halt Ihr Geständnis angekündigt haben - dafür hätte man ihn auch nicht gebraucht: Gesteht der Angeklagte, werden die Zeugen unangehört wieder weggeschickt - in Prozessen, wo es um so Kleinkram geht, passiert das andauernd... :
-- Editiert von muemmel am 22.02.2021 19:31
Genauso ist es. Nur dass das für mich (und vermutlich auch für die Radfahrerin) nicht Kleinkram ist.
Sicher - trotzdem ist es eine Bagatellstraftat, und man verzichtet da schon eher auf einen Zeugen, als wenn Sie eines Bankraubes oder Mordes beschuldigt würden. Was noch nicht erwähnt wurde - Jugendstrafverfahren sind i. d. R. kostenfrei: Mit den Sozialstunden ist also alles erledigt.
ZitatUnd warum soll eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht nicht zahlen? :
War nur eine Verwechslung. Bei vorsätzlichen Straftaten würde sie nicht zahlen, aber es liegt ja eine fahrlässige Körperverletzung vor. Daher zahlt sie wohl auch. ;-)
ZitatGenauso ist es. Nur dass das für mich (und vermutlich auch für die Radfahrerin) nicht Kleinkram ist. :
Da muss man etwas zwischen den Zeilen lesen. Für Gerichte ist eine "fahrlässige Körperverletzung" eher "Kleinkram", wenn man es salopp ausdrücken will und es im Vergleich zu anderen Verfahren sieht.
Dass die Radfahrerin es (mit Recht) anders sieht, ist ein anderes Thema.
ZitatUnd warum soll eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht nicht zahlen? War in diesem Fall kein Problem, bin bei meinen Eltern mitversichert. :
Es geht nicht um Verkehrsrecht, sondern um Strafrecht. Und da zahlt die RSV nur deswegen, weil der Tatvorwurf auf Fahrlässigkeit lautet. Ginge es um Vorsatz würde sie nicht zahlen. Da sie nun aber zahlt, kann man das Ganze auch den Anwalt machen lassen, schon richtig.
Tatsächlich hatten wir den Termin erst beim Anwalt für Strafrecht, der das dann aber gleich an den Kollegen für Verkehrsrecht abgegeben hat. Alles sehr verwirrend für einen Laien. Von außen betrachtet sind manche Sachverhalte vielleicht total klar, aber wenn man selbst in der Situation ist, lässt man sich natürlich leicht verunsichern.
Der Anwalt war zum Beispiel sehr erstaunt, dass ohne weitere Prüfung Erwachsenenstrafrecht angewandt wurde - übrigens von einem Jugendrichter, was ich natürlich nicht erkennen konnte, aber das Kürzel sagte das aus, und er sagte, dass es absolut nicht sicher wäre, dass es in Jugendstrafrecht umgewandelt werden würde, auch wenn vieles dafür spricht. Zumal der Richter wohl einen gewissen Ruf hat ... aber wie gesagt, ich hab keine Ahnung und vielleicht wollte der Anwalt uns auch einfach dazu bringen, ihn zu beauftragen.
ZitatTatsächlich hatten wir den Termin erst beim Anwalt für Strafrecht, der das dann aber gleich an den Kollegen für Verkehrsrecht abgegeben hat :
Welche Fachrichtung der Anwalt hat ist egal. Jeder Anwalt darf alles machen. Zumal es auch Verkehrsstrafrecht gibt. Der Prozess ist in jedem Fall ein strafrechtlicher vor einem Strafgericht. Und das ist entscheidend dafür, ob die RSV zahlt oder nicht. Da kommt es dann ausschließlich darauf an, ob es um Vorsatz oder Fahrlässigkeit geht. Da es hier um Fahrlässigkeit geht, zahlt sie... alles gut.
ZitatDer Anwalt war zum Beispiel sehr erstaunt, dass ohne weitere Prüfung Erwachsenenstrafrecht angewandt wurde - :
Einerseits ist es erstaunlich, andererseits nicht. Gerade in Coronazeiten versucht man jede Verhandlung zu vermeiden und arbeitet mit Strafbefehlen. Strafbefehl mit Jugendrecht geht aber halt nicht. Und da es die Einspruchsmöglichkeit gibt, kann man die halt nutzen, wenn man mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist
Zitatund er sagte, dass es absolut nicht sicher wäre, dass es in Jugendstrafrecht umgewandelt werden würde, :
Das hatte hier auch niemand gesagt. Wir sagten, dass es sicher ist, dass die Verhandlung beim Jugendgericht stattfindet, welches dann Jugend- oder Erwachsenenrecht anwenden kann.
Zitatauch wenn vieles dafür spricht. :
So ist es
Zitatund vielleicht wollte der Anwalt uns auch einfach dazu bringen, ihn zu beauftragen. :
Selbst wenn. Dafür hat man ja die RSV.
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