Hallo an alle.
Villeicht Kennt sich jemand gut aus oer war in einer ähnlichen situation. Ich habe doppelte bewährung 1 mal 4 monate auf 2 jahre wegen ware bei ebay verkauft und nicht versendet und 1 mal 5 monate auf 3 jahre wegen bestellung auf anderen namen.
Bis jetzt war alles ok und an die auflagen hbe ich mich gehalten. Da es jedoch privat nicht gut läuft und mein partner automated spielsuchtig ist und sehr viel geld verzockt hat so dass wir nichts Mehr hatten , bin ich erneut staffällig geworden . Habe wieder 3 mal was uber ebay verkauft und nicht versendet ...aber ich hatte die sache und hab sie auch 1 mal verschickt und das geld wieder zurück gezahlt... aber leider viel zu spät wo as kind schon in brunenn gefallen ust sozusagen. Außerdem hab ich beim landratsamt um mehr elterngeld zu erhalten eine urkunde gefälscht und 1300 euro mehr erhalten als ich sollte und auch weo ich woltle das die miete an mich direkt bezahlt wird weil wegen den finanzproblemen habe ich ein schreiben der wohnungsgesellschaft gefälscht .. Das hat jedoch nicht geklappt und habe auch nicjys erhalten..also verscuhter betrug ... und hatte einen mini Job 2 monate und habe es nicht sofort gemeldet und 300 euro zu viel erhalten. Das war alles I'm jahr 2023 zwischen juni jnd December..also alle genannten punkte. Aklage lautet betrug Im besonders schweren fall.
Habe inzwischen eine therapie angefangen um alles aufzuarbeiten, habe mich getrennt und habe eine feste arbeit seit 6 monaten. Erhalte keiner lei leistung vom staat mehr und bin dabei mir einen betreuer zubeantragen fur finanzielle sachen dass ich wieder ein normales leben fuhren kann irgendwann. Ich habe 2 kinder 2 jahre und 9 jahre alt. Leben beide bei mir und hatte noch nie kontakt mit dem jugendamt. .. also mit anderen dilikten hatte ich nie was zu tun.
Anklage ist vor 2 wochen gekommen und habe heute das schreiben bekomemn das mein ausgesuchten anwalt nun als pflichtverteidiger bestellt wurde vom gericht aus .. ternin oder sowas steht noch nicht fest.
Nun meine fragen :
1.Ich Weis es sieht nicht gut aus und dass eine freiheitsstafe wahrscheinlich ist die nicht Mehr auf bewährung ausgestetz wird ... und das es sehr sehr schwer wird das gericht zu uberzeugen dass ich mich ändern werde ... es ist unwahrscheinlich aber unmöglich ist es auch nicht oder ?
2. Dass jetzt noch eine Uhaft angeordnet wird ist unwahrscheinlich oder? Oder ist das noch möglich?
Kann ich dann nach verhandlung in jedem fall das gerucht noch "frei" verlassen bis zum antritt der haft?
3. Wie lange wird es ungefahr dauern wenn alle möglichkeiten ausschöpft berufung , revision usw. Bis man tatsävhlich in haft muss .. also ich Weis das kann mir keiner sagen oer versprchen aber vll gibt es ja einen zeitraum womit man durchschnittlich rechnen kann.
4. Falls ein wunder passiert und ich nochmal bewährung bekommen sollte , ist es dann trotzdem wahrscheinlich dass die anderen bewährungen widerrufen werden ?
Oder wird es dann eher verlängert ?
Freue mich ûber jede antwort. Ich Weis ich bin selber schuld und das es mehr als dumm war alles..
Liebe Grüße,
Doppelte bewährung und neue anklage
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



1. Äusserst unwahrscheinlich.
2. Ja, eher unwahrscheinlich.
3. Keine Ahnung - mehrere Monate, ein Jahr...
4. Sie sollten einfach mal realistisch annehmen, dass kein Wunder geschieht. Im Übrigen deuten Ihre Bewährungen deutlich auf Vorstrafen hin - statt 4 oder 5 Monaten gäbe es nämlich normalerweise Geldstrafen.
Ok danke fur ihre antwort. Ich bin realistsisch und weiß selber dass es sehr schlecht aussieht ..aber habe von einiger fallen gehört und gelesen, dass es auch trotz vielen einschlagigen vorstrafen 4 oder 5 bewahrungen gab. Ich weiß es ist die seltenheit und kein grund mich daran zu orientieren aber vom prinzip her rein theoretisch ist es wohl möglich. Ja eine geldstrafe zu 30 tagessätzen wegen einer puppe die verkauft und erst nch anzeige verschickt wurde. Wert war 80 euro.
Also werde ich wahrscheinlich wenn bis jetzt eine Uhaft Kam bis zur rechtskraft des Urteils und ladung zum haftantritt auf freiem Fuß bleiben ?
Ok also ist eine dauer von dem heutigen zeitpunkt bis zum haftantritt von ca. 6,7 monaten möglich wahrscheinlich?
Ich frage nur weil meine kinder dann zu meiner mama kommen wûrden. Die arbeitet jedoch vollzeit und muss sich eine großere wohnung suchen da sie eine 1 Zimmer wohung hayt. Sie braucht auch zeit das alles zu organisieren. ..Das es alles fur die kinder bestmöglich klappt. .
Mit freundlichen Grüßen
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Also werde ich wahrscheinlich wenn bis jetzt eine Uhaft Kam bis zur rechtskraft des Urteils und ladung zum haftantritt auf freiem Fuß bleiben ? "Keine U-Haft kam" meinen Sie vermutlich? Ja, das ist anzunehmen.
Ok also ist eine dauer von dem heutigen zeitpunkt bis zum haftantritt von ca. 6,7 monaten möglich wahrscheinlich? Es kann auch länger dauern.
aber habe von einiger fallen gehört und gelesen, dass es auch trotz vielen einschlagigen vorstrafen 4 oder 5 bewahrungen gab. Sie sind nicht bloß einschlägig vorbestraft, sondern doppelt bewährungsbrüchig mit mehreren Straftaten.
Warum müssen denn die Kinder zur Mutter? Wäre nicht auch eine Option, dass die Mutter für die Zeit in Deine Wohnung zieht? Eine weitere Option wäre, rechtzeitig das Jugendamt ins Boot zu holen. Die Unterbringung in einer Pflegefamilie wäre auch eine Möglichkeit. Und möglicherweise gibt es ja auch die Option, als Freigängerin weiterhin dem Job auszuüben. Nur, auf Wunder sollte man nicht hoffen; die zumindest nicht in die eigene Lebensplanung einbeziehen.
wirdwerden
Ich danke ihnen für Ihre Hilfe. Eine letzte frage habe ich noch. Ich weiß wie gesagt dass wahrscheinlich keine bewährung mehr kommen wird und versuche es auch realistisch zu sehen . Bin ja auc selber schuld und kann es nicht abtun.
Jedoch unter folgenden Voraussetzungen : feste arbeit seit 6 Monaten , 2 kinder (eines 2 jahre und zeeites 9 jahre und schulpflichtig ) , bei therapie die man nachweißt ,wenn man den schaden komplett bezahlt his zur verhandlung und man bis zur verhandlung unter der aufsicht eines betreuers ist also dauerhaft der einem hilft mit den finnzen klzukommen und I'm Blick hat was alles reinkommt und auch zwecks behörden Gängen und sowas. Also praktisxh das einen jemand immer Im Blick hat . Wäre Dan eine klitze kleine möglichkeit da , dass man eine chance der besserung erkennen wûrde... naturlich mit strengen auflagen usw . Verbunden .
Sie jaben ja bereits Ihre meinung gesagt was passieren wird und ich schätze das und ihre hilfe sehr. Probiere nur grad mich an jeden strohalm zu klammern ..nit einer klitze kleinen hoffnun lebt es dich doch leichter. Möchte jedoch auch unabhängig davon mein leben ändern fur meine kinder. Ich weiß ich hätte fruher an das denken sollen . Aber denken sie mit den punkten feste arbeit, kinder , therapie , volle schadenswiedergutmachung und unter gesetzlichen betreuung gibt es eine chance auch wenn es nir 0,1 prozent Beträgt ?
Mit freundlichen Grüßen
Aber denken sie mit den punkten feste arbeit, kinder , therapie , volle schadenswiedergutmachung und unter gesetzlichen betreuung gibt es eine chance auch wenn es nir 0,1 prozent Beträgt ? Was soll denn dieses Gebettel um eine Wunschantwort? Sie kennen meine Meinung und die wird sich auch nicht ändern, indem Sie noch zigmal Dinge aufzählen, die schon im Eingangspost stehen...
-- Editiert von User am 8. November 2024 17:16
Zitatauch wenn es nir 0,1 prozent Beträgt ? :
Nun, Chancen fangen bei 0,1% an.
Die Chancen auf Sechs Richtige bei 6aus49 Lotto liegen bei ca. 1:15,5 Millionen und es passiert auch immer wieder mal.
Die Unterbringung in einer Pflegefamilie wäre auch eine Möglichkeit. Das jüngere Kind könnte auch in die JVA mitgenommen werden, falls ein Platz in der Mutter-Kind-Abteilung frei ist.
Ich teile die Ansicht von muemmel. Es macht keinen Sinn, alles zu wiederholen. In 99,9% wird doch in diesen Verfahren genau das vorgetragen, was Du hier vorträgst. Und das hast Du doch in dem 2. Verfahren auch schon erzählt, oder?
wirdwerden
Naja hatte vorher keine arbeit und 7 jahre beim amt. Hatte nur 1 kind und keine therapie bzw. Betreuung. Lg
Ja und? Irgendwie bist Du immer noch nicht in der Realität angekommen. Du hast nahtlos immer weiter gemacht. Und ich verstehe auch nicht so ganz, was die Betreuung soll. Seit wann hindert die z.B. an Urkundenfälschungen oder Betrügereien? Das ist mir völlig neu, aber Du kannst mich gerne aufklären. Und ob ein Betreuungsgrund vorliegt, sorry, das wissen wir doch gar nicht. Und bitte nicht vergessen - Betreuer kosten Geld. Abgesehen davon; nicht jeder, der nicht mit Geld umgehen kann, ist kaufsüchtig. Nicht jeder, der trinkt ist ein Alkoholiker; nicht jeder, der kifft, ist ein Junkie. Also, was soll die Betreuung? Du kannst auch so einer Person Deines Vertrauens eine Vollmacht geben und die gewisse Sachen für Dich erledigen lassen. Nur, blinder Aktionismus hilft doch nicht.
Du wirst aller Voraussicht nach nicht in U-Haft kommen. Du kannst in Ruhe alles planen. Tu das.
wirdwerden
Naja verstehen sie mich nicht falsch ..ich weiß seber wie es steht und was höchstwahrscheinlich passiert. Nur weil ich einen funken hoffnung habe bzw haben möchte heißt es nicht dass ich es auch nicht realistisch sehe . Allerdings teile ich nicht die meinung,dass das man einfach nichts tun oder ändern sollte und einfsch alles laufen lassen und sich aufgeben. Denn sogar das strafmaß unabhängig von der bewährung hängt auch davon ab wie man nach der tat lebt ob man de tat gut macht bze den schaden begleicht und einsieht dass man hilfe braucht und was dafür tut . Und natürlich weiß ich was auf mich zukommt und dass ich selber schuld bin. Aber dass wenn man sein leben ändern möchte , dass als blinder aktionismus bezechnet wird , finde ich nicht richtig. Klar muss ich weio ich nach meinungen gefragt habe mit den antworten leben und umgehen. Meine frage war jedoch ob sich die positiven anderungen I'm leben positiv aufs verfahren auswirken wie z.b schadenswiedergutmachung ... ich Weis das mir keiner vorhersagen kann was letzendlich genau passiert und auch wie sich mein text liest und welchs bild bei jemanen entsteht der mich nicht kennt , durch die taten...und habe hier auch nicht erwarter zu lesen dass alles super ist und alles glatt geht aber blinder aktionismus ist das nicht.
Skgar wenn bewahrung nicht in frage kommt. Mach es einen unterschied ob man z.b 18 monate in haft kommt oder 24. Lg
Mein Gott, Sie sind strafgerichtserfahren. Sie wissen deshalb genau, was bei der Bemessung der Strafhöhe alles eine Rolle spielt. Welchen Wert das Verhalten nach der Tat hat, nachdem alles aufgeflogen ist, das kann man abschätzen, wenn man die Akten kennt. Und das tun wir nicht. Nur, ausnahmsweise mal straffrei sein kann bei der Vorgeschichte nur schwer entscheidend für Bewährung oder keine Bewährung sein. Auf das Strafmaß kann es schon eher einen Einfluss haben; können wir hier nicht wissen.
wirdwerden
Denn sogar das strafmaß unabhängig von der bewährung hängt auch davon ab wie man nach der tat lebt ob man de tat gut macht bze den schaden begleicht und einsieht dass man hilfe braucht und was dafür tut .
Meine frage war jedoch ob sich die positiven anderungen I'm leben positiv aufs verfahren auswirken wie z.b schadenswiedergutmachung ...
Sie geben also erst die Antwort, stellen dann die gerade beantwortete Frage und erwarten offenbar, dass man die irgendwie nachplappert...
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