Hallo!
Als erste möchte ich mein Problem schildern!
Mein Sohn (17 Jahre) hat angeblich einen Ladendiebstahl
durchgeführt. Es ging um eine Flasche Schnaps die in seinem
Rucksack war. Er und sein Freund haben die Tat bestritten und
bei der Polizei die Aussage verweigert. Die Sache ist vor Gericht
gekommen und mein Sohn ist leider ohne Grund nicht zur Verhandlung erschienen. Nun kam ein zweiter Gerichtsverhandlungstermin nach Haus geschickt und er hat sich fest vorgenommen dort zu erscheinen. Nun heute nacht halb 2(!!!)
haben 3 Polizisten sturm geklingelt bei uns zu Haus und wollten ihn
mit auf die Wache nehmen und einsperren. Ich habe sie unser Haus nicht betreten lassen und gesagt das es eine Frechheit. Die Polizisten haben nach einer kleinen Diskussion gesagt das sie morgens um 6 noch einmal kommen. Nun um 6 Uhr standen sie auch schon vor der Tür und nahmen mein Sohn mit. Auf eine Frage warum mein Sohn abgeführt wird sagten sie nur das dies ein Gerichtsbeschluss ist und ihren Dienst halt nachgehen müssen.
Meine Fragen sind:
1. Ist das möglich das mein Sohn bei so einem kleinen Delikt von der Polizei in eine Zelle gesteckt wird??? In der 2ten Vorladung für das Gericht stand das nach 2ten fernbleiben die Polizei eingeschaltet wird.
2. Darf die Polizei morgens halb 2 jemanden wegen einer solcher
Sache aus dem Bett klingeln und wegsperren??? Zudem muss
mein Sohn heute wieder zur Berufsschule und bleibt jetzt unentschuldigt fern!
Ich danke für jede Antwort!
Dreiste Polizei!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Normalerweise kommen 3 Playmates mit 'ner Stretch-Limousine und fragen, ob seine Hoheit gewillt ist evtl. vor Gericht zu erscheinen, oder ob er wohl weiter ruhen möchte und die Verhalndlung irgendwann neu angesetzt werden soll, wenn seine Excellenz in der richtigen Stimmung ist.
Guten Tag,
es kommt nicht darauf an, ob der Diebstahl geringwertig war. Es ist maßgebend, dass Ihr Sohn ohne Grund von der Gerichtsverhandlung ferngeblieben ist.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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Wenn jemand trotz Ladung nicht bei Gericht erscheint, kann zum nächsten Termin die polizeiliche Vorführung angeordnet werden, was dazu führt, dass eine gewisse Wartezeit in einer Zelle verbracht werden muss, oder Haftbefehl erlassen werden, was zur Folge hat, dass der Angeklagt, und dass ist Ihr Sohn nunmal, bis zum nächsten Termin im Gefängnis in Untersuchunghaft verbringt, falls er nicht haftverschont wird.
Dreist ist nicht die Polizei, sondern Ihr Sohn, der unentschuldigt das Gericht warten ließ.
Danke für die Antworten!
Zu Snuggles möchte ich sagen das du wirklich sehr "trollige" Antworten gibst und du solche Bemerkungen auch lassen kannst.
Die beiden anderen Anworten kann ich nachvollziehen und muss wohl zugeben das ich die Situation unterschätzt hab!
Ich kenn' nur "drollig".
...."trollig" von Troll- der Bergtroll :-))
..aber bezogen auf den Vorführbefehl, nachts um zwei, war die Zeit von den Beamten verkehrt gewählt.
Dieser Vorführbefehl enthält natürlich auch indirekt die Durchsuchung der Wohnung nach demjenigen, wenn zu vermuten ist........,
jedoch ist hier Nachtzeit noch einmal gesondert geregelt.....,
....diesbezüglich erschienen sie gegen 6 Uhr wieder, sie hätten ihn dann auch aus dem Bett geholt (Wohnung betreten).
Abgesehen davon, wenn ein Termin versäumt wird, kann man sich auch nachträglich entschuldigen, andernfalls muß man mit einen Haft-o. Vorführbefehl rechnen und das ist gut so, denke ich.
mfg
Eierdiebe bekommen Knast, Kinderschänder bekommen Bewährung. Das alles ist Deutschland !!!!
aber nur Eierdiebe die ihren Pflichten ( Gerichtstermin ) nicht nachgekommen sind!
Der Troll sagt:
Ich gehe jede Wette ein, dass die einfach schon mehrfach tagsüber da waren und niemanden angetroffen haben. Oder es gab sonstige gute Gründe dafür.
PS: von "drôle" (franz. = komisch)
quote:
Eierdiebe bekommen Knast, Kinderschänder bekommen Bewährung. Das alles ist Deutschland !!!!
Wieso wird so ein Mist hier gepostet?
Also ich finde auch, die Herren Beamten waren nett.
Leider kennen die ihren Sohn nicht und wissen nicht warum er nicht vor Gericht erschienen ist.
Also geht man davon aus, dass es absichtlich geschieht. Nun in der Mehrzahl der Fälle von Nichterscheinen handelt es sich um gewichtigere, gerichts- und verfahrenserfahrene Menschen.
Und wann sonst kann man weitgehendst sicher sein einen gesuchten Menschen anzutreffen als in der Nacht.
Selbst um 6 Uhr ist ein Teil der Bevölkerung schon auf dem Weg zur Arbeit.
Und jetzt?
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