Dringend - Drohung mit Polizei

9. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 129x hilfreich)
Dringend - Drohung mit Polizei

Hallo!

Ich bin Mitwissende von einigen Straftaten von Person X.

Bisher habe ich mich einfach rausgehalten. Diese Person X hat mich jedoch behandelt wie den letzten Dreck, hat auch Gerüchte über mich verbreitet die sehr in die Privatsphäre/ Intimsphäre gehen.

Nun habe ich ihm eine Sms geschrieben in dem ich ihn in Kenntnis setze, dass ich nun der Polizei alles sagen werde was ich über ihn weiß.

Ist das in irgendeiner Weise vielleicht strafbar?
Meine Sms?

Grüße Zollerina




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 129x hilfreich)

Leider weiß ich zwar dass er Straftaten begangen hat, aber ich weiß im einzelnen nicht wie genau!

Ich weiß dass er schwarz gearbeitet hat, weiß den AG aber nicht und sowas.
Deswegen bin ich bisher auch nicht zur Polizei.

Außerdem habe ich Angst dass er mir dann was antut, deswegen wollte ich so etwas vermeiden. Aber momentan überwiegt die Wut und deswegen würde ich auch eine Zeugenaussage machen. :devil:

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Hi,

ja, was wollen Sie denn da aussagen? Sie haben irgendwie gehört, er habe schwarz gearbeitet - ein bißchen dünn...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 129x hilfreich)

Ich weiß schon was er schwarz gearbeitet hat und alles, ich weiß nur nicht wo genau.

Außerdem weiß ich noch andere Dinge von ihm, was wegen Drogen etc, Brandstiftung... ich weiß genug.

Kann mir vielleicht jemand die Frage beantworten und nicht nur mein Wissen als Zeuge anzweifeln?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)

Anhand Deiner Angaben würde ich eine Strafbarkeit klar verneinen.

Du hast ihm nur eine Anzeige angekündigt, das aber nicht mit einer Drohung oder Forderung verbunden. Eine Nötigung scheidet somit aus und andere Straftatbestände kämen nur in Frage, wenn Du ihn wissentlich "falsch" anzeigen würdest.

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