Hallo, ich brauche hilfe zu folgendem:
Die Staatsanwaltschaft
legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:
Am 29.04.2006 gegen 2.40 Uhr befand sich der Angeschuldigte mit dem anderweitig Verfolgten ... in München am Scheidplatz im Bereich der dortigen MVG-Haltestelle. Dort nahmen sie eine gewegplatte die zum Beschweren der dort aufgestellten Zeitungsständer diente, und warfen damit die Glasscheibe eines Schaukastens der MVGmbh ein. Hierdurch entstand ein Sachschaden in Höhe von 500,-- Euro. Wie dem Angeschuldigten bewusst war, dient der Schaukasten zu Informationszwecken der Benutzer der MVG und damit öffentlichem Nutzen.
Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt,
gemeinschaftlich handelnd, rechtswidrig Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen dienen, beschädigt haben,
strafbar als
ein Vergehen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung gemäß § 304
I, 25
II StGB.
Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:
Der Angeschuldigte war zur Tatzeit Heranwachsender(19J); ob noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann, wird die Hauptverhandlung ergeben.
Beweismittel
1 Zeuge
2 Polizisten-Zeugen (die erst eingeschritten sind als die scheibe kaputt war. haben einige zeit für die dummheit gebraucht.)
die Tat habe ich blöder weise genau wie beschrieben begangen, war dabei aber alkohoilisiert (1,6 promill)
Am Donnerstag muss ich nun zur Jugendgerichtshilfe.
1. Wie soll ich mich dort verhalten, dass ich möglichst noch als Jugendlicher durchgehe?
2. Brauche ich einen Anwalt, oder kann der die strafe nur in einer weise drücken, die seine kosten nicht rechtfertigen?
3. mit was für einer strafe ist für mich ('student') zu rechnen, wenn der mitangeklagte 21 ist, ein einkommen hat (ca.500 monatlich), davor bereits straffällig geworden ist(btmg; ich nicht) und eine strafe von 40 tagessätzen a 30 euro für ihn vom staatsanwalt gefordert wurde?
Danke schonmal im Vorraus.
-- Editiert von jogga am 28.11.2006 21:43:21
Dringend! Sachbeschädigung, Jugendgerichtshilfe
Damit du als Jugendlicher beurteilt wirst, sollte eine Reifeverzögerung bei dir vorliegen. Da du aber Student bist, weiss ich nicht, ob davon ausgegangen werden kann. Wenn du schon recht selbständig bist (also zum Beispiel eine eigene Wohnung hast und deine Verbindlichkeiten selbst erledigst) siehts eher schlecht aus. Dass Studenten eher wie typische Jugendliche handeln ist doch eher selten (Ausnahmen bestätigen die Regel
)
Zum Anwalt lässt sich sagen, dass im Fall einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht die Kosten den Nutzen wohl überschreiten werden, vor allem wenn Sie geständig sind.
Zu 3) Die Strafe wird individuell, d.h. nach der jewiligen Person und deren Verhältnissen bemessen und ist nicht vom Mitangeklagten abhängig. So kann es auch passieren, dass einer nach Jungendstrafrecht und der andere nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.
hatte vergessen zu erwähnen, dass ich zur tatzeit noch schüler am gymnasium war. bei den eltern wohne ich auch noch... naja... reifeverzögerung... ich bin kein großer schauspieler, denke ich
irgendwelche verhaltenstipps?
zu 3) war auch eher als messlatte gemeint, dass man ungefähr sagen ausmachen kann, was mich erwartet.
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Geben Sie sich bei der JGH so wie Sie sind. Die Kollegen da sind nicht blöde...
Meist sind sie ihren 'Schäfchen' ganz wohl gesonnen, es sei denn, man will sie ver*rschen.
zu 3)
Ist im Jugendrecht absolut nicht vorhersehbar. Vielleicht Sozialstunden, vielleicht Geldauflage...
Anzahl/Höhe vorauszusagen wäre reine Raterei...
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo,
ih schliesse mich der Aussage von Sreetworker an. Die vertreter(ohne allgemeingültige Aussage)der JGG sind schon klar auf Seite des "Jugendlichen", ausser man versucht sie zu verarschen.
gruss rq
Und jetzt?
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