Dringend lesen ...

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Eylem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend lesen ...

Und zwar mir gehts darum mein bekannter wird beschuldigt mit ComputerBetrug und Unterschlagung.

Er weis wer es gewesen ist nur er möchte nicht sich selbst und auch nicht den jenigen aus seiner Familie belasten .

jetzt muss er vor gericht was soll er am besten machen schon vor dem gericht ein geständniss ablegen oder soll er im gericht dann alles sagen ?

Was ist besser und wird die anzeige schon vor dem gericht der ABH mit geteilt oder erst nachdem Gericht ?

Ich bitte um eine Antwort

Danke Frohes Fest....

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33829 Beiträge, 17595x hilfreich)

Hi,

tja, das muß Ihr Bekannter schon selbst entscheiden. Er MUSS nichts sagen, was hier aber natürlich den Verzicht auf Entlastung bedeutet. Insofern muß er überlegen - ist es besser, wenn er bestraft wird, oder wenn der Familienangehörige bestraft wird? Eine Aussage wie "Ich war es nicht, ich weiß auch, wer es war, aber ich sage es nicht" wird wohl eher unglaubwürdig sein.
Eine "Mistra"(Mitteilung in Strafsachen) an die ABH ergeht schon bei der Einleitung des verfahrens.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.584 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.542 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen