Hallo ihr lieben , es geht um meine Freundin die ja wegen Betruges verurteilt wurde in 2 Fällen , die anderen stehen jetzt an am 31.03.
Nun meine Frage:
Der Lebensgefährte wurde auch mit angezeigt wobei er ja nie was mit zutun hatte. Er hat März 2009 Bewährung bekommen, 2 Jahre, nun geht die STA davon aus das er damit drin hängt wobei dies ja gar nicht stimmt.
Nun er ist auch angeklagt und Termin auch am 31.03. zur Verhandlung vor dem AG.
Wie sieht das nun aus , wenn man ihm nicht glaubt wobei die Freundin ja schon ausgesagt hat vorher das er damit nichts zutun hat, dies ist auch in den Akten vermerkt und wurde auch aufgenommen so. Kann die Bewährung entzogen werden ? Oder kann sie auch verlängert werden ? Kann man bei der Entziehung der Bewährung, Berufung einlegen ?
Bei seinem Bewährungshelfer hat er sich immer pünktlich sehen lassen , seine Stunden die er dazu noch aufgebrummt bekommen hat , arbeitet er auch regelmäßig ab ....
Danke schon mal vor ab für eure Antworten ....
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Dringende Frage - Bewährung & Berufung ?!
27. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 27. Februar 2010 | 12:24
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 28x hilfreich)
Dringende Frage - Bewährung & Berufung ?!
#1
Antwort vom 27. Februar 2010 | 12:46
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
Kann die Bewährung entzogen werden ?
Klar, ist aber nicht zwingend.
quote:
Kann man bei der Entziehung der Bewährung, Berufung einlegen ?
Gegen eine Verurteilung kann man immer Berufung einlegen, egal ob die Bewährung widerrufen wurde oder nicht.
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#2
Antwort vom 27. Februar 2010 | 13:23
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 28x hilfreich)
Danke schön für die Antwort !
Dann wollen wir mal hoffen das er da ungestraft wieder raus kommt ....
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#3
Antwort vom 27. Februar 2010 | 19:53
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9550x hilfreich)
Mann theoretisch auch im Falle einer rechtskräftigen(!) Verurteilung in der aktuellen Sache isoliert Rechtmittel ("Beschwerde") gegen einen evtl. folgenden Widerruf der Bewährung einlegen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#4
Antwort vom 2. März 2010 | 10:39
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 28x hilfreich)
@ !!Streetworker!!
Danke schön für die Antwort !
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