Dringende frage haft wegen zu später zahlung

14. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mona1985
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Dringende frage haft wegen zu später zahlung

Hallo es geht darum das mein ex partner wegen einer prügelei mit einem 'polizeischüler' zu einer geldstrafe verurteilt wurde und aus persönlichen grund eine rate einige tage zu spät gezahlt hat nun soll er innerhalb 1 woche den vollzug antreten für 73 tage oder 850euro aufbringen was er aber nicht kann da er mit einer bein verletzung im bett liegt da er vor 2 wochen ne op hatte ...kann man da irgend etwas tun damit er nicht ins gefängnis muss... bitte um schnelle antwort die hoffentlich helfen....da wir einen kleinen 19monate alten sohn haben der seinen vater in der zeit nicht sehen kann was sehr schwer wird.

danke im voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Er könnte mit dem Staatsanwalt Kontakt aufnehmen und ihm seine Probleme schildern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mona1985
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hat er schon nur die stellen sich quer er will morgen nochmal da anrufen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

1. Weil eine einzige(!) Rate einige(!) Tage zu spät gezahlt wird, wird zu 99% nicht gleich die Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet.

2. Er kann versuchen Vollstreckungsaufschub zu beantragen. § 456 StPO . Erfolgsaussichten ungewiss.

3. Es gibt auch Haftkrankenhäuser und JVAen mit Krankenstationen, wo er seine Beinverletzung auskurieren kann.

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