Drogen Eigenbedarf

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Urlaub25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogen Eigenbedarf

Hi an alle. Ich wurde vor 6 Wochen von der Polizei aufgehalten Drogen test war damals angeblich negativ wurde mit auf die wache genommen dort hat der oberkomisar gesagt das er negativ ist also dachte ich geil. Kann wider gehen naja nicht ganz die wollten dann ne hausdurchsuchung machen hin und her hin und her naja letztendlich hatten sie dann nen Durchsuchungs Befehl an der Hand. Letztendlich wurden 29,6g Gras mit einem thc Gehalt von 5%gefunden reiner Eigenbedarf. Naja heute kamm der Zettel vom. Gericht 60 Tages Sätze a 60€ gesamt 3600€ Mein Einkommen wurde geschätzt so nun zu meiner Frage kann ich dagegen vorgehen ich finde diese Strafe schon sehr sehr frech ich bin weder vorgestraft noch hätte ich Iwas anders gemacht noch nie probleme mit der. Polizei etz gehabt. Soll ich zum Anwalt gehen? Is in Nürnberg Bayern passiert danke für die hilfe.

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7 Antworten
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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
ich finde diese Strafe schon sehr sehr frech


60 Tagessätze sind -gerade in Bayern- eine niedrige Strafe für 30g.

Zitat:
reiner Eigenbedarf


In Bayern sind, wie in fast allen Bundesländern, bis zu 6g Eigenbedarf.

Zitat:
kann ich dagegen vorgehen


Klar -steht doch auf dem Zettel vom Gericht. Du kannst innerhalb 2 Wochen Einspruch gegen den Zettel einlegen. Dann gibt es eine Hauptverhandlung vor Gericht, wo das ganze auch noch teurer werden kann.

Du kannst den Einspruch auch gemäß § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes (also die 60,00 € pro Tagessatz) beschränken und um schriftliche Entscheidung bitten (das geht aber nur bei der genannten Beschränkung). Sinn macht das aber nur, wenn Du deutlich weniger als 1.800,00 EUR Nettoeinkommen im Monat hast.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 18.07.2018 00:16

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Urlaub25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verdiene nur 1500€netto im Monat. Ist das genug um dagegen vorzugehen?........ Ich habe nun nen termin bei meiner. Anwältin ausgemacht. Ich wurde vor 2 Jahren in österreich mit 49,6g erwischt das Verfahren wurde damals. Ohne großes Tam Tam eingestellt keine weiteren Kosten hatte ich damals. Wenn Bayern mich weger 29,6g so ran nimmt werde ich denke ich als DEUTSCHER das Land wider verlassen. Das is eine absolute Frechheit!

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#4
 Von 
Urlaub25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verdiene nur 1500€netto im Monat. Ist das genug um dagegen vorzugehen?........ Ich habe nun nen termin bei meiner. Anwältin ausgemacht. Ich wurde vor 2 Jahren in österreich mit 49,6g erwischt das Verfahren wurde damals. Ohne großes Tam Tam eingestellt keine weiteren Kosten hatte ich damals. Wenn Bayern mich weger 29,6g so ran nimmt werde ich denke ich als DEUTSCHER das Land wider verlassen. Das is eine absolute Frechheit!

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Ich verdiene nur 1500€netto im Monat. Ist das genug um dagegen vorzugehen?.

Ja.
Damit werden Sie voraussichtlich eine Reduzierung auf 60 Tagessätze zu je 50€ erreichen können, also auf 3000€.
Googeln Sie mal "beschränkter Einspruch gegen Strafbefehl Tagessatzhöhe" und nehmen Sie etwa diesen Mustertext: Klick

Von den gesparten 600€ geht jetzt aber wieder ein Teil für die Anwaltskosten drauf - völlig unnötig.
Bei 29,6 g ist eine Einstellung völlig unrealistisch, weder mit Kosten noch ohne Kosten.
Mit 60 Tagessätzen sind Sie für bayrische Verhältnisse gut bedient - und eine Reduzierung der Tagessatz-Höhe bekommen Sie auch ohne Anwalt hin.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Urlaub25):
Wenn Bayern mich weger 29,6g so ran nimmt werde ich denke ich als DEUTSCHER das Land wider verlassen. Das is eine absolute Frechheit!


Wie wäre es stattdessen damit, nicht straffällig zu werden?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich verdiene nur 1500€netto im Monat. Ist das genug um dagegen vorzugehen?........ Ich habe nun nen termin bei meiner. Anwältin ausgemacht.


Ja, der Tagessatz wird dann ggf. auf 50 € abgesenkt, was eine Ersparnis von 600,00 € ausmachen würde. Allerdings wird die Anwältin (selbst wenn sie nach RVG-Mittelgebühr abrechnet) rd. 460,00 € kosten. Wozu man für einen beschränkten Einspruch eine Anwältin braucht erschliesst sich mir auch nicht. Was die in dem Fall machen kann, kann man auch selbst tun.

Zitat:
Wenn Bayern mich weger 29,6g so ran nimmt werde ich denke ich als DEUTSCHER das Land wider verlassen. Das is eine absolute Frechheit!


Wie gesagt: Die Menge ist in keinem Bundesland als Eigenbedarf einstellungfähig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Urlaub25):
Wenn Bayern mich weger 29,6g so ran nimmt werde ich denke ich als DEUTSCHER das Land wider verlassen. Das is eine absolute Frechheit!


Das wird Bayern mit Sicherheit überhaupt nicht beeindrucken. Die verzichten gerne auf Drogenabhängige.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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