Drogen Schnelltest

20. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
go531356-58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogen Schnelltest

Hallo,
Da THC, im Speichel am kürzesten nachweisbar ist, wäre es dann doch ratsam bei einer Verkehrskontrolle einem Drogentest zuzustimmen und sollte es zum Urintests kommen diesen aufgrund dem Eingriff in die Privatsphäre abzulehnen und dann nach richterlicher Anordnung den Bluttest zu machen?

Sollte man den Schnelltest ja direkt ablehnen, wird ja höchstwahrscheinlich ein Bluttest angeordnet, der THC länger anzeigen kann.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ja, und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei der Polizei wird idR. ein Urintest angeboten, kein Speicheltest. Jedenfalls hier im Norden.

Zitat (von go531356-58):
und dann nach richterlicher Anordnung den Bluttest zu machen?


Für einen Bluttest in Sachen §§ 315a ff. StGB braucht es schon seit Jahren keine richterliche Anordnung mehr. § 81a, Abs. 2, Satz 2 StGB. Für § 24a StVG gibt's eine analoge Vorschrift im OWiG.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.05.2021 11:58

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