Drogen - konsumiert

11. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rosie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogen - konsumiert

Hi.
Also ich habe folgendes Problem. Eine Freundin von mir hat mir gerade mitgeteilt, dass sie in Schwierigkeiten ist.
Ein Freund von ihr hat wohl mit Drogen gehandelt.
Das war ihr auch bekannt.
Sie selber hat auch vereinzelt Drogen konsumiert.
Nun ist dieser Freund verhaftet worden und sitzt in U-Haft.
Jetzt ist meine Frage, ob, und wenn in wie weit, das auf sie zurückfallen kann?
Danke für eure Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

aus Ihrer Frage gehen nicht genügend Informationen hervor, um Ihnen diese ausführlich zu beantworten.

Das bloße "Nicht-Anzeigen" des Freundes ist in diesem Fall nicht strafbar.

Es kommt darauf an, was für einen strafrechtlichen Beitrag Ihre Freundin geleistet hat. Hat diese selbst übermäßig konsumiert? Hat diese selbst verkauft? Ist diese dem Freund beim Verkauf behilflich gewesen? Usw.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
Rosie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also sie selber hat nicht gedealt, war auch nie bei den Deals, die ihr Freund getätigt hat dabei.
Übermäßig konsumiert hat sie auch wohl nicht, halt mal hier was da was. Und auch nur am Wochenende, so wie sagte.
Sie macht sich halt Sorgen, weil die Telefonate abgehört worden sein sollen und die sollen manches mal etwas "intensiver" gewesen sein.
Einmal, so hat sie eingeräumt, hat sie jemandem gesagt, der sie gefragt hatte, ob sie jemanden kennen würde, der dealt, sie wüßte da jemanden. Der Kontakt zwischen den beiden ist aber wohl nicht zu stande gekommen.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da ist nur eine Strafbarkeit wegen Drogenbesitzes zu erkennen, die auch noch nachgewiesen werden müßte. (§ 29 BtmG), für die es maximal eine Geldstrafe gibt. Auch eine Einstellung nach § 31a BtmG ist möglich, je nachdem um welche Droge und um welche Menge es geht (und im welchem Bundesland es stattfand).

Hat sie bei der Polizei gegen ihren Freund ausgesagt? Dann wäre auch ein "Absehen von Verfolgung" nach § 31 BtmG (---> nicht § 31a) möglich.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Rosie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also von Seiten der Polizei ist noch nichts gekommen. Angeblich ist ihr Name auch nicht gefallen. Allerdings wird sie durch die abghörten Telefonate wohl bekannt sein. Deshalb macht sie sich solche Sorgen. Außerdem ist sie kurz bevor die Polizei die Wohnung von ihm gestürmt hat von da weggefahren. Also ist es gut möglich, dass ihr Kennzeichen bekannt ist.
Also wird sie wohl zu einer Aussage gebeten werden. Das habe ich ihr auch schon gesagt, genauso, dass sie, falls es dazu kommt, sich auf jeden Fall vorher Rat bei einem Anwalt holt, nicht dass sie etwas sagt, was sie noch tiefer reinreißt.
Ich hoffe dass es so milde für sie ausgeht.
Also was sie genau genommen hat und in welchen Mengen kann ich nicht sagen. Statt gefunden hat das ganze in Nordrhein Westfahlen.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Sie eine Vorladung erhält, sollte sie (zumindest zunächst mal) die Aussage verweigern.

Je nachdem in welcher Eigenschaft (Zeugin oder Beschuldigte) sie vorgeladen wird, ist das problemlos möglich (in diesem Fall):

als Zeugin nach § 55 StPO
als Beschuldigte nach § 136 StPO

Falls dann die Ermittlungen gegen Sie nicht eingestellt werden sollten, kann sie immer noch einen Anwalt zu Rate ziehen. Sonst kostet es nur unnötig Geld. (Ist natürl. ihre eigene Entscheidung)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rosie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das klingt doch alles schon gar nicht mehr sooo schlimm für sie!
Also kommt sie vielleicht doch noch mit nem blauen Auge davon...

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich denke mit diesen Infos kann ich sie erstmal noch etwas beruhigen!

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