Hallo liebe Forengemeinde,
ich befinde mich in einer zwicklichen Situation.
Ich bin Ex-Cannabis-Konsument und habe Cannabis von jemanden bezogen, dessen Freundin derzeit eine Ausbildung bei der Polizei absolviert. Ich weiß das, weil er ein alter Freund von mir war. Sie unterstützt ihm soweit, dass sie ihr KfZ zum Drogentransport zur Verfügung stellt, sowie hab ich auch sp erfahren, wann die Polizei Schichtwechsel hat und eine viertel Stunden vor und nach Schichtwechsel eine guter Zeitrahmen wäre um nicht in eine Verkehrskontrolle zu geraten.
Vor 2Monaten geriet ich in eine Verkehrskontrolle und es bestand Verdacht auf Drogenkonsum. Somit solle ich eine Urinprobe abgeben, konnte aber nicht. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet. Auf dem Weg zum Klinikum, erzählte ich den beiden Polizisten, dass ich eine Polizeischülerin kenne, die mit Drogen dealt. Dabei hat er mich abgewimmelt und gemeint ich könne ja Strafeinzeige bei meiner Polizeidirektion stellen. Dann warteten 2,5 Stunden auf den Arzt zur Blutentnahme und haben nur Löcher in die Luft gestarrt. Mittendrin meinte er noch zu mir, dass falsche Verdächtigung eine Straftat ist. Dann kam der Arzt und die Blutentnahme war in wenigen minuten erledigt und ich habe meinen Führerschein und Fahrzeugschlüssel wieder bekommen mit dem Hinweis, dass mir die Weiterfahrt für 24h untersagt wird.
Nach ca. einem Monat erhielt ich an einem Sonntag Nachmittag einen Anruf von der Polizei, die mir mitteilte, dass ich THC-positiv war und ob ich eine Aussage machen möchte. Ich habe gesagt, dass ich mich schriftlich äußern möchte. Nachdem hat er noch gefragt, ob ich was zu Besitz sagen möchte. Ich antwortete, dass er das ja dein gleich mitschicken könne. 2 Tage später erhielt ich dann komischerweise nur einen Äußerungsbogen zur Ordnungswidrigkeit. Auf den ich dann erstmal nicht geantwortet habe. Das Prozedere mit hatte ich schon vorher 2mal durch, bei diesen beiden male wurde ich auch wegen Verdacht auf Besitzes angezeigt, welches die Staatswanwaltschaft dann eingestellt hat (Begründung der Staatswanwaltschaft war, dass legaler Konsum nicht außgeschlossen werden kann).
Zudem sei gesagt, dass am Montag darauf, ich arbeite nebenberuflich zu meinem Studium bei einem Supermarkt, ein Typ ca. 30min bei den Mülleimern im Supermarkt stand, eine Prospekt gelesen und mich beobachtet hat. Als ich aus der Kasse raus bin um Pause zu machen kam direkt ein Polizist in Polizeiuniform in den Laden (Bürouniform). Vielleicht rede ich mir dabei auch zuviel ein.
Nun werde ich ich 1000Euro + 3 Monate Fahrverbot + 2Punkte als Strafe bekommen. Und eine MPU ist jetzt auch sehr wahrscheinlich, da Widerholungstäter. Das war ja immer meine größte Sorge, das war der Hauptgrund, dass ich nie was gesagt habe.
Gerne würde ich meine Ex-Drogendealer bzw. seine Freundin anzeigen, aber irgendwie hat das mich eingeschüchtert, dass der Polizist bei der Verkehrskontrolle so abweisend war. Zudem kann ich das auch nicht wirklich beweisen, weiß aber wo die Drogen in der Regel im Auto versteckt werden und dass er ca. 1kg im Monat umsetzt, hat er mir mal erzählt, weil er meinte ich könne das Zeug auf Provisionsbasis weiterverkaufen, was ich aber abgelehnt habe. Zudem mach ich mir sorgen, dass die Polizei bei diesem Fall nicht richtig ermittelt und ich dann ohne Beweise ganz blöd darstehe und ich würde ja auch quasie zugeben Cannabis erworben zu haben.
Wie würdet ihr euch in so einer Situation verhalten?
Drogendealer und Polizeischülerin unterstützt ihn dabei
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitathabe Cannabis von jemanden bezogen, dessen Freundin derzeit eine Ausbildung bei der Polizei absolviert. Ich weiß das, weil er ein alter Freund von mir war. Sie unterstützt ihm soweit, dass sie ihr KfZ zum Drogentransport zur Verfügung stellt :
Woher willst du wissen, dass sie von dem Verkauf weiß und gerade dafür ihr Kfz zur Verfügung stellt??
Zitat2 Tage später erhielt ich dann komischerweise nur einen Äußerungsbogen zur Ordnungswidrigkeit. Auf den ich dann erstmal nicht geantwortet habe. :
Und darauf folgte dann - oh Wunder -
ZitatNun werde ich ich 1000Euro + 3 Monate Fahrverbot + 2Punkte als Strafe bekommen. :
Ich denke mal das es sich um einen Bußgeldbescheid handelt. Das kannst du dann zahlen oder aber Rechtsmittel einlegen, wenn du meinst, dass dieser ungerechtfertigt ist.
ABER was hat das denn mit der Freundin deines Dealers zu tun?
Wenn du sie anzeigen willst, dann erstatte Strafanzeige und stelle Strafantrag. Stell dich als Zeuge zur Verfügung und übergebe den Ermittlungsbehörden die Beweise die du hast. Du hast ja Beweise außer Vermutungen, Unterstellungen und dein eigenes Fehlverhalten als Führer eines Kraftfahrzeuges und Besitzer von Rauschmitteln? Und nein, ich bin nicht eine Freundin der Freundin ....
ZitatMittendrin meinte er noch zu mir, dass falsche Verdächtigung eine Straftat ist. :
Da hat er recht
ZitatWenn du sie anzeigen willst, dann erstatte Strafanzeige . :
Genau
Zitat:und stelle Strafantrag
Die in Rede stehenden Taten sind Offizialdelikte. Da ist ein Strafantrag weder vorgesehen, noch notwendig, noch möglich, noch bewirkt er irgendwas. Außerdem würde der TE (selbst wenn die Tat ein Antragsdelikt wäre) nicht zum Kreis der Berechtigten zur Stellung eines Strafantrags gehören, da er nicht "Verletzter" iSd. §§ 77 ff. StGB ist.
ZitatStell dich als Zeuge zur Verfügung :
Das wäre er nach einer von ihm selbst erstatteten Anzeige automatisch.
ZitatDu hast ja Beweise außer Vermutungen, Unterstellungen :
Das ist die große Frage.
Wobei ich mich ebenfalls frage, was (schon auf der Fahrt zur Dienststelle) und auch im Nachhinein die Verknüpfung Deiner eigenen Rauschfahrt mit der Polizeianwärterin soll? Erhoffst Du (@TE) Dir irgendwelche Vorteile in Deinem eigenen Verfahren dadurch? Vergiss es!
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ZitatWoher willst du wissen, dass sie von dem Verkauf weiß und gerade dafür ihr Kfz zur Verfügung stellt?? :
Sie war bei der Drogenübergabe auf dem Beifahrersitz. Zudem hat Sie mir als ich bei denen Zuhause war auch mal Haschkekse angeboten. Zudem wissen 3 weitere Freunde, dass Sie da involviert ist. Alle kennen sich persönlich.
Zitat:
Ich denke mal das es sich um einen Bußgeldbescheid handelt. Das kannst du dann zahlen oder aber Rechtsmittel einlegen, wenn du meinst, dass dieser ungerechtfertigt ist.
Nein, dass war ein Anhörungsbogen. Bußgeldbescheid wird noch kommen. Dass ich ein Einspruch nicht lohnen wird ist mir bewusst. Da werde ich Strafe akzeptieren.
ZitatWobei ich mich ebenfalls frage, was (schon auf der Fahrt zur Dienststelle) und auch im Nachhinein die Verknüpfung Deiner eigenen Rauschfahrt mit der Polizeianwärterin soll? Erhoffst Du (@TE) Dir irgendwelche Vorteile in Deinem eigenen Verfahren dadurch? Vergiss es! :
Ehrlich gesagt hab ich mir dass zuerst gedacht, aber jetzt will ich nur, dass die Drogendealerei aufhört. Ob außer dem wäre ja ihr Freund der eigentliche Straftäter. Ich sage ja nur, dass sie ihn dabei unterstützt.
-- Editiert von xaver1324 am 08.05.2021 11:09
ZitatNein, dass war ein Anhörungsbogen. Bußgeldbescheid wird noch kommen. :
Bitte was ist das dann?:
ZitatNun werde ich ich 1000Euro + 3 Monate Fahrverbot + 2Punkte als Strafe bekommen. :
Wie kommst du darauf?
ZitatEhrlich gesagt hab ich mir dass zuerst gedacht, aber jetzt will ich nur, dass die Drogendealerei aufhört :
Und die hört auf, wenn du deinen Dealer und seine Freundin anzeigst? Nicht missverstehen, zeige sie an, SOFORT!, jeder der aus dem Vekehr gezogen wird, ist ein Hoffnungsschimmer.
ZitatIch sage ja nur, dass sie ihn dabei unterstützt. :
Und als Konsument weißt du, dass auch das strafbar ist.
Du hast also nichts außer Unterstellungen, Vermutungen und süchtige Freunde, die dein Bestreben den Dealer und seine Freundin aus dem Verkehr zu ziehen, wohl weniger unterstützen würden.
Zitataber jetzt will ich nur, dass die Drogendealerei aufhört. :
Dann geh zur Polizei und erzähl dort was Du -gesichert- weißt (mit eigenen Augen gesehen hast, miterlebt hast).
"Beweisen" musst Du nichts. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
Du kannst aber natürlich davon ausgehen, dass die Lady schon aus Eigeninteresse Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen wird.
Bis auf ein Freund der da relativ Unabhängig ist und nichts konsumiert, habe ich davon erzählt. Sonst weiß keiner was davon, also von der Story aus meinen ersten Beitrag. Und Namen habe ich der Polizei nicht genannt.ZitatDu kannst aber natürlich davon ausgehen, dass die Lady schon aus Eigeninteresse Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen wird. :
Zitat:
Zitat (von xaver1324):
Nun werde ich ich 1000Euro + 3 Monate Fahrverbot + 2Punkte als Strafe bekommen.
Wie kommst du darauf?
Ich hab mich im Bußgeldkatalog informiert. Daher weiß ich das.
-- Editiert von xaver1324 am 08.05.2021 11:26
ZitatBis auf ein Freund der da relativ Unabhängig ist und nichts konsumiert, habe ich davon erzählt. :
Hörensagen, unbrauchbar.
ZitatSonst weiß keiner was davon, also von der Story aus meinen ersten Beitrag. Und Namen habe ich der Polizei nicht genannt. :
Öhm ... nicht dein Ernst oder? Wie soll die Polizei denn ermitteln bei deinen Vorwürfen, wenn sie nicht wissen gegen wen??
ZitatIch hab mich im Bußgeldkatalog informiert. Daher weiß ich das. :
Na, wenn du dich da mal nicht täuschst. Aber wenn der im Anhörungsbogen gemachte Vorwurf den Tatsachen entspricht, du dich nicht äußerst und dann ein BG-Bescheid kommt, dann zahl es und gut ist, oder?
Und werde erwachsen.
ZitatÖhm ... nicht dein Ernst oder? Wie soll die Polizei denn ermitteln bei deinen Vorwürfen, wenn sie nicht wissen gegen wen?? :
Aus Selbstschutz, weil ich evtl. ne Gegenanzeige wegen falsche Verdächtigung bekommen würde und hab keine beweise. Ich weiß halt das ihr KfZ zum Drogentransport benutzt wird bzw. wo es versteckt wird. Würde das mich von einer Gegenanzeige schützen?
ZitatUnd werde erwachsen. :
Diese Aussage verstehe ich jetzt nicht.
-- Editiert von xaver1324 am 08.05.2021 12:08
ZitatZitat (von 3113): :
Und werde erwachsen.
Diese Aussage verstehe ich jetzt nicht.
Deswegen sollste ja erwachsen werden

ZitatIch weiß halt das ihr KfZ zum Drogentransport benutzt wird bzw. wo es versteckt wird. Würde das mich von einer Gegenanzeige schützen? :
Nein, nicht wenn du sie anzeigst.
Also irgendwie schreibst du wirr.
Entweder gehst du zur Polizei und erstattest Anzeige. Dann kann sie dich wegen falscher Verdächtigung anzeigen.
Oder du gehst nicht zur Polizei. Dann gibt's keine Anzeige wegen falscher Verdächtigung aber halt auch kein Verfahren gegen die Lady.
ZitatAlso irgendwie schreibst du wirr. :
Entweder gehst du zur Polizei und erstattest Anzeige. Dann kann sie dich wegen falscher Verdächtigung anzeigen.
Oder du gehst nicht zur Polizei. Dann gibt's keine Anzeige wegen falscher Verdächtigung aber halt auch kein Verfahren gegen die Lady.
Du hast es ziemlich auf den Punkt getroffen. Außerdem gehts mir nicht um die Lady, die wurde ja durch ihm da reingeozgen. Er ist 27, Sie 18. Er war schon immer Vollkiffer und handelt mit Drogen. Das war mir schon von Anfang an zuwider, nur Steck ich als ehemaliger Konsument mit drin, deswegen hab ich nichts gesagt. Zudem hab ich das so direkt den Polizeibeamten gesagt, dass ich eine Polizeischülerin kenne, welche mit Drogen dealt (was so ganz direkt ja nicht stimmt), weil ich erstmal die Reaktion sehen wollte. Anscheinend hat es sie ja nicht interessiert.
Könnte man die Hinweise auch anonym an die Staatsanwaltschaft schicken?? Oder denkt der sich, so einem anonymen Hinweis geh ich nicht nach. Das ganze spielt in Bayern, falls das ne Rolle spielen sollte.
-- Editiert von xaver1324 am 08.05.2021 13:39
-- Editiert von xaver1324 am 08.05.2021 13:42
-- Editiert von xaver1324 am 08.05.2021 13:43
Anonym kann Jeder Alles behaupten. Das ist der Verfolgungswille schon eher gering, besonders bei solch unkonkreten Vorwürfen wie Du sie nennst.
Vielleicht konzentrierst Du Dich lieber auf Deine Zukunft. Ich denke eine MPU wird Dir nicht so einfach von der Hand gehen. Beschäftige Dich mit Dir selbst und suche die Schuld nicht bei Anderen.
Ja werde, ich machen, dass hab ich schon akzeptiert. Nach nem Verkehrspsychologen habe ich mich schon erkundigt. Je früher ich mit den Vorbereitungen anfange desto besser.
-- Editiert von xaver1324 am 08.05.2021 14:45
Warum vermischst du hier deine Straftat mit der Freundin deines Ex-Drogendealers?
Zitat:
Ehrlich gesagt hab ich mir dass zuerst gedacht, aber jetzt will ich nur, dass die Drogendealerei aufhört.
Weltweit?..... oder doch nur "kalte Rache"? Denn eine Aufrechnung deiner Taten gegen die Anzeige der jungen Frau wird es nicht geben.
ZitatWeltweit?..... oder doch nur "kalte Rache"? Denn eine Aufrechnung deiner Taten gegen die Anzeige der jungen Frau wird es nicht geben. :
Rachegedanken waren vllt. dabei, da es mein Ungerechtigkeitsempfinden triggert, wenn man sich die Taschen mit Drogenhandel stopft, obwohl man diesen eigentlich bekämpfen soll. Ich könnte heute noch was bei denen besorgen, wenn ich möchte. Das macht die Einsicht nicht gerade einfacher.
Aber 3113 hat mir schon weitergeholfen. Ich denke das kann geclosed werden.
-- Editiert von xaver1324 am 08.05.2021 16:22
Im Prinzip ärgert Dich doch nur, dass Du erwischt worden bist und die anderen nicht. Und da soll man Mitleid haben?
wirdwerden
ZitatMittendrin meinte er noch zu mir, dass falsche Verdächtigung eine Straftat ist. :
Richtig.
Und da die Polizeischlüerin gar nicht dealt, wäre das durchaus eine falsche Verdächtigung.
Überhaupt, bei der Anzeige würde ich die Polizeischülerin erst mal komplett rauslassen.
Man kenn den Namen von dem Typen? Man kennt die Route die er fährt? Man weis wann er fährt?
Dann kann man den Typen ja anzeigen und detaillierte Angaben machen.
Auch zum Auto das er nutzt (Marke, Typ, Farbe, ...), nur das Kennzeichen würde ich bei der Anzeige erst mal nicht kennen wollen. Das Kennzeichen und den Namen der Helferin kann man dann im Rahmen der Zeugenaussage nachreichen.
Und jetzt?
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