Hallo!
Ich würde mich freuen wenn mir jemanden Auskunft über folgenden theoretischen Fall geben könnte:
Angenommen ich würde in einer unabhängigen Wohnung mit jemandem in einem Haus wohnen, nennen wir Ihn Mark, und Mark würde in meiner Wohnung eine Kiste voll Drogen verstecken:
Würde die Polizei, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl für Marks Räumlichkeiten hätte, auch meine Wohnung durchsuchen?
Wenn ja und/oder sie würden diese Kiste finden, Mark würde allerdings zugeben, dass es seine Drogen wären und dass er sie dort versteckt hat, würde ich trotzdem rechtliche Probleme kriegen? Wenn nein, auch nicht wenn ich z.B. bereits einen BTM-Eintrag und 2 MPU's hinter mir hätte?
Vielen Dank schonmal!
LG
Drogenfund in meiner Wohnung, nicht meine Drogen
18. Mai 2020
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Frage vom 18. Mai 2020 | 20:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogenfund in meiner Wohnung, nicht meine Drogen
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#1
Antwort vom 18. Mai 2020 | 20:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119518 Beiträge, 39734x hilfreich)
ZitatAngenommen ich würde in einer unabhängigen Wohnung :
Unabhängig von was? Schwerkraft? Raum-Zeit-Kontinuum?
ZitatWürde die Polizei, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl für Marks Räumlichkeiten hätte, auch meine Wohnung durchsuchen? :
Kommt ganz darauf an was sich bei der Durchsuchung von Marks Wohnung so ergibt.
ZitatMark würde allerdings zugeben, dass es seine Drogen wären und dass er sie dort versteckt hat, würde ich trotzdem rechtliche Probleme kriegen? :
Kommt ganz darauf an, wie glaubwürdig Mark das vermittelt.
#2
Antwort vom 18. Mai 2020 | 20:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatWürde die Polizei, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl für Marks Räumlichkeiten hätte, auch meine Wohnung durchsuchen? :
Wenn sie Hinweise darauf hätte, dass die Drogen bei Dir sein könnten = ja.
ZitatWenn ja und/oder sie würden diese Kiste finden, Mark würde allerdings zugeben, dass es seine Drogen wären und dass er sie dort versteckt hat, würde ich trotzdem rechtliche Probleme kriegen? :
Gut möglich. Jedenfalls dann, wenn Du wußtest, dass sie dort versteckt sind oder ein Gericht davon ausgeht, dass Du es wußtest.
ZitatWenn nein, auch nicht wenn ich z.B. bereits einen BTM-Eintrag und 2 MPU's hinter mir hätte? :
Wenn was "nein"? Probleme...? Ob man strafrechtliche Probleme bekommt, hängt davon ab, ob man eine Straftat begangen hat, bzw. ein Gericht überzeugt ist, dass man eine begangen hat. Nicht davon, ob man "schon BTM-Einträge" oder MPUs hat. Das könnte allenfalls für die Größe der Probleme eine Rolle spielen.
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