Drogenkauf im Internet Abzocke. Kurioser Fall

21. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Destructer666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogenkauf im Internet Abzocke. Kurioser Fall

Hier geht es um einen fiktiven Fall wozu ich Eure Meinungen benötige.

Ein Kunde bestellt auf einem einschlägigen Board 2 Gramm Drogen ( welche Drogen ist erstmal egal).

Er bezahlt 80 Euro die er per Bitcoin auf das Konto des Verkäufers überweist.

Verkäufer bestätigt den Erhalt des Geldes und sagt das er die Bestellung umgehend versendet.

Als nach 5 Tagen ( wir nehmen ein fiktives Datum ) dem 16.05.2020 immer noch nichts beim Verkäufer

angekommen ist fragt er beim Verkäufer nach der TID ( Sendungsverfolgungsnummer ) weil die Sendung per

Einwurf Einschreiben verschickt wurde.

Käufer bekommt kurze Zeit später eine TID.

Er gibt also wie gesagt am 16.05.20 die Sendungsnummer im Internet auf der Seite der Deutschen Post ein.

Und dort wird überraschenderweise angezeigt das die Sendung am 14.05.20 also schon vor 2 Tagen ZUGESTELLT worden sei.

Beim Käufer lag aber definitiv nichts im Briefkasten und auch der Briefträger den er am nächsten Tag fragt und den Sendungsstatus zeigt kann sich an keinen Luftpolsterumschlag, in dem die Drogen verschickt sein sollen, erinnern.

Seltsam oder ?

Normale Post auch Einschreiben mit legalem Inhalt kommen sonst immer ordnungsgemäß an und es gab bisher noch nie so einen Fall.

Da ist es doch schonmal mysteriös das ausgerechnet eine illegale Drogenbestellung nicht zugestellt wurde obwohl im Internet angezeigt wird. Wurde am 14.05.20 zugestellt.

WAS IST EURE MEINUNG DAZU !

Als er den Verkäufer daraufhin zur Rede stellt und ihm sagt das der Brief angeblich vor 2 Tagen schon angekommen sein sollte aber definitiv nichts bei ihm im Briefkasten war stellt sich Verkäufer stur und
meint nur das wäre nicht sein Problem und zugestellt sei zugestellt.

Er hätte alles ordnungsgemäß verschickt was er auch beweisen kann und er wird auf gar keinen Fall das Geld zurück erstatten.

Er kann nicht beurteilen warum die Ware nicht bei ihm ankam und unterstellt dem Käufer sogar Betrugsabsichten.

Nach einigem hin und her und mittlerweile sehr gereizter Stimmung möchte der Käufer die angeblichen Versandbeweise die ja angeblich belegen das Verkäufer alles wie versprochen versendet hätte sehn.

Kurze Zeit später bekommt der Käufer ein Foto worauf ein nagelneuer Din A5 großer Luftpolsterumschlag zu sehen ist auf dem ein weißer Adressaufkleber klebt mit der Adresse die der Käufer dem Verkäufer gegeben hatte und der ominösen TID die sagt Sendung zugestellt am 14.05.20

Kunde wendet ein das ein Foto mit einem Umschlag wo ein Adressaufkleber mit seiner Adresse und der TID zu sehen sei keinerlei Beweis dafür sei das der Brief auch versendet worden sei.

AN DIESER STELLE MEINE FRAGE : HAT DER KÄUFER MIT DIESER BEHAUPTUNG RECHT ?

Verkäufer bleibt jedoch stur bei seiner Version das er die Ware verschickt hat und die TID ja auch beweist das die Ware zugestellt sei.

Warum und wieso die Ware nicht beim Käufer angekommen sei ist nicht sein Problem. Und droht ihn beim

Boardadmin zu reporten Verkäufer den Spieß umdreht und klar sagt das Kunde lügt und er einfach nur sein

Geld wider haben will.

Die Ware ist aber Wirklich niemals beim Käufer angekommen.

FRAGE 2 WOFÜR ICH EBENFALLS EURE MEINUNGEN BRAUCHE :

Kann es sein das der Verkäufer einfach mehrere Einschreiben an sich selbst geschickt und diese ihm auch zugestellt wurden ?

In diesem Fall hätte er ja auch mehrere TIDs die alle im Internet den Status zugestellt zeigen werden.

Wo und bei wem ist ja nicht zu sehen.

Dann erstellt er mit einem simplen Programm Adressaufkleber mit der Adresse des Käufers und der TID die er dem Kunden übermittelt hat.

Jetzt macht er einfach noch ein Foto von diesem Umschlag und nimmt diesen dann als Beweis wenn der Kunde sich meldet.

Und das der Käufer den Status zugestellt sieht ist klar weil das Einschreiben ja auch zugestellt wurde.

Halt nur beim Betrüger selber.

Könnte Verkäufer mit dieser Masche viele Drogenbestellungen annehmen die er nie verschickt, und da immer per Vorkasse gezahlt wird, ein Vermögen ergaunern.

Alle Kunden die bei ihm bestellen werden genau nach dem hier beschriebenen Fall abgezockt.

Frage ist dieser Fall theoretisch möglich oder nicht ???

Oder ist an der Story irgendwo ein Punkt der belegt das Verkäufer Recht hat ?

Warum steht im Internet zugestellt und ausgerechnet diese brisante Sendung taucht nirgendwo auf.

Hat Verkäufer die Ware wirklich versendet oder könnte die Einschreiben an sich selbst senden um aktive Tids zu

erzeugen, Masche stimmen

Ich freue mich schon auf Eure Meinungen.

Vielen Dank



-- Editiert von Destructer666 am 21.05.2020 18:44

-- Editiert von Moderator am 22.05.2020 15:24

-- Thema wurde verschoben am 22.05.2020 15:24

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Destructer666):
Kunde wendet ein das ein Foto mit einem Umschlag wo ein Adressaufkleber mit seiner adresse und der TID zu sehen sei keinerlei Beweis dafür sei das der Brief auch versendet worden sei.

Stimmt, aber zusammen mit dem Zustellnachweis ist es einer.



Zitat (von Destructer666):
Kann es sein das der Verkäufer einfach mehrere Einschreiben an sich selbst geschickt und diese ihm auch zugestellt wurden.

Kann sein, nur wäre der Kunde dafür das dies so wäre voll beweisbelastet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Destructer666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Destructer666):
Kunde wendet ein das ein Foto mit einem Umschlag wo ein Adressaufkleber mit seiner adresse und der TID zu sehen sei keinerlei Beweis dafür sei das der Brief auch versendet worden sei.

Stimmt, aber zusammen mit dem Zustellnachweis ist es einer.

Er hat ja keinen Zustellnachweis. Nur den Umschlag mit der Adresse und der TID



Zitat (von Destructer666):
Kann es sein das der Verkäufer einfach mehrere Einschreiben an sich selbst geschickt und diese ihm auch zugestellt wurden.

Kann sein, nur wäre der Kunde dafür das dies so wäre voll beweisbelastet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Destructer666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat ja keinen Zustellnachweis. Nur den Umschlag mit der Adresse und der TID.

Was ist denn da der Zustellnachweis

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Destructer666):
Er hat ja keinen Zustellnachweis.

Doch:
Zitat (von Destructer666):
Und dort wird überraschenderweise angezeigt das die Sendung am 14.05.20 also schon vor 2 Tagen ZUGESTELLT worden sei.


Wenn er sich den natürlich nicht sichert, hat er im Falle des Falles Pech.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Destructer666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Zustellnachweis besagt doch lediglich das die Sendung zugestellt wurde.

Wo und bei wem sieht man ja nicht.

Nur wann

-- Editiert von Destructer666 am 21.05.2020 19:01

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

evtl wurde der Brief zwar korrekt zugestellt, aber du als Empfänger wurdest ebenso KORREKT ausgetauscht. Evtl haben die Behörden den Brief zu sich umleiten lassen. Ersatzweise erhälst du dann in den nächsten Tagen einen anderen Brief, damit du nicht so ganz leer ausgehst und traurig sein musst...

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Zitat:
stellt sich Verkäufer stur und meint nur das wäre nicht sein Problem und zugestellt sei zugestellt.


Ein klasse Geschäftsmodel! Das ist die Tücke beim illegalen Handel: Man hat das Gesetz nicht an seiner Seite, wenn man abgezockt wird. Blöd, wer das nicht einkalkuliert. Da muss schon ein bisschen Fun am Risk vorhanden sein ;)

-- Editiert von HeHe am 22.05.2020 11:41

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

evtl wurde der Brief zwar korrekt zugestellt, aber du als Empfänger wurdest ebenso KORREKT ausgetauscht. Evtl haben die Behörden den Brief zu sich umleiten lassen. Ersatzweise erhälst du dann in den nächsten Tagen einen anderen Brief, damit du nicht so ganz leer ausgehst und traurig sein musst...


Die Konsumierung des Inhalts löst sicherlich auch einige Zustände aus

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Man hat das Gesetz nicht an seiner Seite, wenn man abgezockt wird.

Doch, das hat man witzigerweise.
Wird man abgezogen, kann man Strafanzeige erstatten.
Und der B2C-Schutz des BGB etc. greift auch.

Ist halt nur doof, das wenn man den Verkäufer verklagt auch eine Kopie der Akte an die Staatsanwaltschaft geht.
Weshalb die wenigsten Käufer vor Gericht klagen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ersatzweise erhälst du dann in den nächsten Tagen einen anderen Brief, damit du nicht so ganz leer ausgehst und traurig sein musst...
:grins:

Hier über eine "Beweislage" nachzudenken, ist überflüssig. Über die Beweislage entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Will man denn wirklich ein Gericht über diesen Fall entscheiden lassen? Die Sperrung auf irgendwelchen Boards dürfte dann das kleinste Problem sein.

Wenn der Käufer dem Verkäufer mal so richtig eins auswischen will, kann er Strafanzeige erstatten. Nicht wegen dem Betrug, der ist total witzlos. Aber wegen des anscheinend erfolgenden Handels mit BtM. Auch anonym kann man Anzeige erstatten. Nur werden die Behörden einem plumpen "da verkauft jemand Drogen" wohl nicht nachgehen. Da muss man schon etwas konkreter werden und dürfte sich dabei selber enttarnen.

Selbst wenn man es anonym schafft und die Behörden tatsächlich zum Tätigwerden veranlasst, wird am Ende die Wohnung des Verkäufers durchsucht und sein Handy usw. ausgewertet. Und da taucht dann unter andem auch wieder der Adressaufkleber auf, der bedauerlicherweise die Adresse des Käufers zeigt.

Tja. Schade.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.466 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen