Drogentest nach BTMG Ermittlung

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)
Drogentest nach BTMG Ermittlung

Hallo,
ist es korrekt, dass nachdem gegen einen wegen eines BTMG Verstoßes ermittelt wird, man einen Drogentest (Haare) machen muss? Angeblich geschehe das unabhängig davon, wie die Ermittlungen ausgehen?
Dürfen denn dann keinerlei Hinterlassenschaften in den Haare auffindbar sein?
Gibt es da einen fixen Zeitpunkt nach dem Verfahren zu dem man den Test machen muss?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, das ist in dieser Form nicht korrekt.

Inhaber einer Fahrerlaubnis könnten zu einem Drogentest gebeten werden, je nach dem wie das Verfahren ausging (bzw. was ermittelt wurde) und um was für BTM es geht.

Ob die Fahrerlaubnisbehörde dann einen Haartest oder einen Urintest möchte, ist mehr oder weniger ihr überlassen.

Zitat:
Dürfen denn dann keinerlei Hinterlassenschaften ... auffindbar sein?


Das wäre schon vorteilhaft, wenn man seine Fahrerlaubnis behalten möchte. Es kommt aber auch hier wiederum darauf an, um was für BTM es überhaupt geht, also was für "Hinterlassenschaften" gefunden werden.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Die Mitteilung von der Polizei an die Führerscheinstelle, dass es einen BtM-Verfahren gibt, wird aber (zumindest in meiner Region) schon relativ am Anfang vom Verfahren gemacht - zu einem Zeitpunkt, wo überhaupt noch nicht klar ist, wie das Verfahren ausgehen wird.

Was die Führerscheinstelle macht, enscheidet diese ganz alleine:
a) gar nichts
b) ärztliche Begutachtung anordnen (Urin/Haare)
c) Führerschein direkt entziehen
d) abwarten, bis das Verfahren zu Ende ist und dann erneut zwischen a), b) und c) entscheiden

Für was sich die Führerscheinstelle entscheidet, hängt aber nicht allein vom Ergebnis des Verfahrens ab.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

ist es korrekt, dass nachdem gegen einen wegen eines BTMG Verstoßes ermittelt wird, man einen Drogentest (Haare) machen muss? Nö. Der Drogentest beweist ja nichts, außer dem straflosen Konsum. Und für den interessiert sich allenfalls, siehe oben, die Führerscheinstelle.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)

Es handelt sich um Marihuana. Eine Fahrerlaubnis liegt vor.
Angenommen es wird ein Haartest angeordnet, muss der dann unverzüglich gemacht werden oder hat man Zeit/kann es sich aussuchen?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Wenn eine ärztliche Begutachtung mit Haarprobe angeordnet wird, dann steht da drin, bis wann man das Untersuchungsergebis spätestens einzureichen hat. Meist sind das einige Wochen Zeit die man hat. Aber man darf nicht vergessen, dass zum Zieldatum das Ergebnis bei der Führerscheinstelle vorliegen muss. Wenn man also erst kurz vor Schluss die Haarprobe abgibt, wird das nichts - die Laboruntersuchung kostet Zeit, dann muss der Ergebnisbericht geschrieben werden, der kommt per Post zu Ihnen, Sie müssen den per Post an die Führerscheinstelle weiterscheicken - das dauert. Man muss also ausreichend Puffer am Ende der Frist haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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