Hallo zusammen,
ich wurde vor etwa 2 Monaten zu 1 Jahr Drogenverbot mit 5 Urinscreenings auf eigene Kosten und 5 Suchtberatungsgesprächen nach Jugendstrafrecht verurteilt verurteil (kosten etwa 600€).
Zur Vorgeschichte: ich wohne in Bayern, es war das zweite mal, vor etwa 2 Jahren wurde ich mit 2g erwischt, das Verfahren wurden fallen gelassen. Dieses mal waren es etwa 0,5g, ABER 15g tabak-Marihuana Mischung (vlt. nochmal 0.2g, das habe ich in der Verhandlung auch angemerkt).
Mir wurde von der Jugendstrafhilfe vom Landratsamt aus meinem Wohnort empfohlen keinen Anwalt zu nehmen, da ich ja wahrscheinlich eh nur eine relativ geringe Geldstrafe bekommen würde.
Die Strafe scheint wohl ziemlich selten zu sein und auch meist nur bei schweren Taten Anwendung zu finden.
Naja alles ziemlich lächerlich, vor allem wenn ich gewusst hätte, dass auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit auf so eine Strafe besteht, hätte ich sofort einen Anwalt genommen.
Meine Frage ist nun ob sich da noch irgendwas machen lässt, ganz offenbar ist die Strafe absolut erniedrigend, belastet mich auch psychisch sehr und ist absolut unverhältnismäßig.
Die zweite Frage wäre ob es schon absehbar ist welche Folgen die hoffentlich bald passierende "Legalisierung" hätte, soweit ich weiß können alle Einträge aus dem BZR gelöscht werden, die nun keine Straftat mehr darstellen würden. Von aktuellen Strafen ist aber nirgends die Rede.
Über Antworten würde ich mich freuen!
-- Editiert von Moderator topic am 14. September 2023 20:35
Drogenverbot mit Urinkontrollen Jugenstrafrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Nein, gegen eine rechtskräftige Strafe kann man nichts mehr machen. Und nach 2 Monaten ist sie todsicher rechtskräftig. Im Übrigen wäre eine Berufung aber wegen des § 55 JGG wohl ohnehin unzulässig gewesen. Was das BZR anbelangt, so gibt es eine gute Nachricht - die Strafe steht da gar nicht drin, denn es handelt sich um eine Weisung oder Auflage nach dem Jugendgerichtsgesetz. Und diese stehen nicht im BZR, sondern in einem Sonderregister, dem Erziehungsregister.
-- Editiert von User am 14. September 2023 20:15
Übrigens sollen Erziehungsregistereinträge auch gelöscht werden - man kann das bei Interesse hier nachlesen, Seite 133. Aber zunächst muss das Gesetz erst mal verabschiedet werden... https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Cannabisgesetz-CanG_RefE.pdf
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Vielen Dank für die Antwort.
Aber wie sähe es denn mit den Urinkontrollen aus, es würd ja wenig Sinn machen ein Konsumverbot für eine Substanz zu haben, die dann möglicherweise jeder legal konsumieren darf und sogar passiv eingeatmet werden kann.
Wobei ich mir vorstellen könnte, dass sie argumentieren, das ich davor verurteilt wurde und die Strafe komplett "ableisten" muss.
Aber wie sähe es denn mit den Urinkontrollen aus, es würd ja wenig Sinn machen ein Konsumverbot für eine Substanz zu haben, die dann möglicherweise jeder legal konsumieren darf und sogar passiv eingeatmet werden kann. Zum einen darf man die Substanz jetzt schon legal konsumieren - verurteilt wird man wegen des Besitzes, Erwerbes, der Einfuhr usw., aber nicht wegen des Konsums. Und zum anderen ist auch jetzt ein Alkoholverbot zumindest als Bewährungsauflage möglich - da geht es darum, jemand von Straftaten abzuhalten, auch wenn die Substanz bekanntermaßen legal ist.
Wobei ich mir vorstellen könnte, dass sie argumentieren, das ich davor verurteilt wurde und die Strafe komplett "ableisten" muss. Der Gesetzentwurf sagt nichts anderes. Zwar kann man dann einen Löschantrag für das Erziehungsregister stellen, aber das wird so schnell nicht gehen, denn es wird viele solche Anträge geben. Nichtsdestotrotz kann man ja schlicht beantragen, gemäß § 11(3) JGG die Weisung/Auflage aufzuheben oder deren Laufzeit zu verkürzen.
Zitatvor allem wenn ich gewusst hätte, dass auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit auf so eine Strafe besteht, hätte ich sofort einen Anwalt genommen. :
Die Anwaltskosten hätten aber deutlich über 600€ gelegen.
Zitat:Die zweite Frage wäre ob es schon absehbar ist welche Folgen die hoffentlich bald passierende "Legalisierung" hätte
Bis das Gesetz in Kraft getreten ist, haben Sie - realistisch gesehen - die 5. Urinprobe schon hinter sich.
Zitatich wurde vor etwa 2 Monaten zu 1 Jahr Drogenverbot mit 5 Urinscreenings auf eigene Kosten und 5 Suchtberatungsgesprächen nach Jugendstrafrecht verurteilt verurteil :
Als Jugendlicher oder als Heranwachsender?
Denn auch nach dem neuen Gesetzentwurf wäre der Besitz für Jugendliche nicht erlaubt. ;-)
Zitatganz offenbar ist die Strafe absolut erniedrigend, belastet mich auch psychisch sehr und ist absolut unverhältnismäßig :
Finde ich jetzt etwas übertrieben dargestellt, aber es empfindet ja jeder anders.
Rein objektiv ist an der Auflage oder Weisung nichts erniedrigendes.
Als Jugendlicher oder als Heranwachsender? Als Heranwachsender, wie man seinem alten Thread zu dem Verfahren entnehmen kann. Der TE ist 20, evtl. inzwischen auch schon 21.
-- Editiert von User am 15. September 2023 14:59
ZitatFinde ich jetzt etwas übertrieben dargestellt, aber es empfindet ja jeder anders. :
Rein objektiv ist an der Auflage oder Weisung nichts erniedrigendes.
Also würden sie es nicht als erniedriend empfinden gezwungen zu werden unter Sichtkontrolle Urin abzugeben? Denn sollte ich das nicht können, wandere ich soweit ich informiert wurde sofort in Jugendarrest. Das gilt auch sollte der Test positiv sein. Ich könnte also im Jugendarrest landen, weil ich als 19 Jähriger Cannabis in Wert von ca 5€ besaß.
Muss man wegen einer MPU zur Urinkontrolle ist das eine Sache- das ist ja auch freiwillig- wird man aber gezwungen zur Urinkontrolle zu gehen, da sonst Arrest droht, finde ich das extrem fragwürdig.
ZitatAlso würden sie es nicht als erniedriend empfinden gezwungen zu werden unter Sichtkontrolle Urin abzugeben? :
Da es die Konsequenz für eine Straftat ist, die man wissentlich in Kauf genommen hat, nein.
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