Drogenverbot mit Urinkontrollen Jugenstrafrecht

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dickunddumm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogenverbot mit Urinkontrollen Jugenstrafrecht

Hallo zusammen,

ich wurde vor etwa 2 Monaten zu 1 Jahr Drogenverbot mit 5 Urinscreenings auf eigene Kosten und 5 Suchtberatungsgesprächen nach Jugendstrafrecht verurteilt verurteil (kosten etwa 600€).

Zur Vorgeschichte: ich wohne in Bayern, es war das zweite mal, vor etwa 2 Jahren wurde ich mit 2g erwischt, das Verfahren wurden fallen gelassen. Dieses mal waren es etwa 0,5g, ABER 15g tabak-Marihuana Mischung (vlt. nochmal 0.2g, das habe ich in der Verhandlung auch angemerkt).
Mir wurde von der Jugendstrafhilfe vom Landratsamt aus meinem Wohnort empfohlen keinen Anwalt zu nehmen, da ich ja wahrscheinlich eh nur eine relativ geringe Geldstrafe bekommen würde.
Die Strafe scheint wohl ziemlich selten zu sein und auch meist nur bei schweren Taten Anwendung zu finden.
Naja alles ziemlich lächerlich, vor allem wenn ich gewusst hätte, dass auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit auf so eine Strafe besteht, hätte ich sofort einen Anwalt genommen.

Meine Frage ist nun ob sich da noch irgendwas machen lässt, ganz offenbar ist die Strafe absolut erniedrigend, belastet mich auch psychisch sehr und ist absolut unverhältnismäßig.
Die zweite Frage wäre ob es schon absehbar ist welche Folgen die hoffentlich bald passierende "Legalisierung" hätte, soweit ich weiß können alle Einträge aus dem BZR gelöscht werden, die nun keine Straftat mehr darstellen würden. Von aktuellen Strafen ist aber nirgends die Rede.

Über Antworten würde ich mich freuen!


-- Editiert von Moderator topic am 14. September 2023 20:35

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32229 Beiträge, 17015x hilfreich)

Nein, gegen eine rechtskräftige Strafe kann man nichts mehr machen. Und nach 2 Monaten ist sie todsicher rechtskräftig. Im Übrigen wäre eine Berufung aber wegen des § 55 JGG wohl ohnehin unzulässig gewesen. Was das BZR anbelangt, so gibt es eine gute Nachricht - die Strafe steht da gar nicht drin, denn es handelt sich um eine Weisung oder Auflage nach dem Jugendgerichtsgesetz. Und diese stehen nicht im BZR, sondern in einem Sonderregister, dem Erziehungsregister.

-- Editiert von User am 14. September 2023 20:15

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32229 Beiträge, 17015x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dickunddumm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Aber wie sähe es denn mit den Urinkontrollen aus, es würd ja wenig Sinn machen ein Konsumverbot für eine Substanz zu haben, die dann möglicherweise jeder legal konsumieren darf und sogar passiv eingeatmet werden kann.
Wobei ich mir vorstellen könnte, dass sie argumentieren, das ich davor verurteilt wurde und die Strafe komplett "ableisten" muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32229 Beiträge, 17015x hilfreich)

Aber wie sähe es denn mit den Urinkontrollen aus, es würd ja wenig Sinn machen ein Konsumverbot für eine Substanz zu haben, die dann möglicherweise jeder legal konsumieren darf und sogar passiv eingeatmet werden kann. Zum einen darf man die Substanz jetzt schon legal konsumieren - verurteilt wird man wegen des Besitzes, Erwerbes, der Einfuhr usw., aber nicht wegen des Konsums. Und zum anderen ist auch jetzt ein Alkoholverbot zumindest als Bewährungsauflage möglich - da geht es darum, jemand von Straftaten abzuhalten, auch wenn die Substanz bekanntermaßen legal ist.
Wobei ich mir vorstellen könnte, dass sie argumentieren, das ich davor verurteilt wurde und die Strafe komplett "ableisten" muss. Der Gesetzentwurf sagt nichts anderes. Zwar kann man dann einen Löschantrag für das Erziehungsregister stellen, aber das wird so schnell nicht gehen, denn es wird viele solche Anträge geben. Nichtsdestotrotz kann man ja schlicht beantragen, gemäß § 11(3) JGG die Weisung/Auflage aufzuheben oder deren Laufzeit zu verkürzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15508 Beiträge, 8976x hilfreich)

Zitat (von Dickunddumm):
vor allem wenn ich gewusst hätte, dass auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit auf so eine Strafe besteht, hätte ich sofort einen Anwalt genommen.

Die Anwaltskosten hätten aber deutlich über 600€ gelegen.

Zitat:
Die zweite Frage wäre ob es schon absehbar ist welche Folgen die hoffentlich bald passierende "Legalisierung" hätte

Bis das Gesetz in Kraft getreten ist, haben Sie - realistisch gesehen - die 5. Urinprobe schon hinter sich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dirrly
Status:
Lehrling
(1969 Beiträge, 525x hilfreich)

Zitat (von Dickunddumm):
ich wurde vor etwa 2 Monaten zu 1 Jahr Drogenverbot mit 5 Urinscreenings auf eigene Kosten und 5 Suchtberatungsgesprächen nach Jugendstrafrecht verurteilt verurteil


Als Jugendlicher oder als Heranwachsender?
Denn auch nach dem neuen Gesetzentwurf wäre der Besitz für Jugendliche nicht erlaubt. ;-)


Zitat (von Dickunddumm):
ganz offenbar ist die Strafe absolut erniedrigend, belastet mich auch psychisch sehr und ist absolut unverhältnismäßig


Finde ich jetzt etwas übertrieben dargestellt, aber es empfindet ja jeder anders.
Rein objektiv ist an der Auflage oder Weisung nichts erniedrigendes.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32229 Beiträge, 17015x hilfreich)

Als Jugendlicher oder als Heranwachsender? Als Heranwachsender, wie man seinem alten Thread zu dem Verfahren entnehmen kann. Der TE ist 20, evtl. inzwischen auch schon 21.

-- Editiert von User am 15. September 2023 14:59

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dickunddumm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Finde ich jetzt etwas übertrieben dargestellt, aber es empfindet ja jeder anders.
Rein objektiv ist an der Auflage oder Weisung nichts erniedrigendes.


Also würden sie es nicht als erniedriend empfinden gezwungen zu werden unter Sichtkontrolle Urin abzugeben? Denn sollte ich das nicht können, wandere ich soweit ich informiert wurde sofort in Jugendarrest. Das gilt auch sollte der Test positiv sein. Ich könnte also im Jugendarrest landen, weil ich als 19 Jähriger Cannabis in Wert von ca 5€ besaß.
Muss man wegen einer MPU zur Urinkontrolle ist das eine Sache- das ist ja auch freiwillig- wird man aber gezwungen zur Urinkontrolle zu gehen, da sonst Arrest droht, finde ich das extrem fragwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dirrly
Status:
Lehrling
(1969 Beiträge, 525x hilfreich)

Zitat (von Dickunddumm):
Also würden sie es nicht als erniedriend empfinden gezwungen zu werden unter Sichtkontrolle Urin abzugeben?


Da es die Konsequenz für eine Straftat ist, die man wissentlich in Kauf genommen hat, nein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.908 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.773 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.