Drohende Anzeige wegen "Belästigung"?

14. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jan.Kellner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohende Anzeige wegen "Belästigung"?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Gestern (13.04.2019) habe ich einer Prostituierten per WhatsApp geschrieben. Der Inhalt war aber komplett "sauber", also keine Drohung, nichts sexuelles und keine Beleidigung etc., sondern zunächst nur eine Anfrage, ob sie überhaupt Zeit für ein Treffen hat. Sie hat mir daraufhin eine Sprachnachricht geschickt, in der sie meinte, sie habe mich schon einmal gewarnt, dass ich mich nicht mehr bei ihr melden soll, weil sie meine Nummer sonst den "Bullen" geben würde. Ich würde nun eine "fette Anzeige" bekommen, weil es "Belästigung" sei. Ich konnte darauf nicht mehr antworten, weil ich blockiert wurde. Das hätte ich natürlich nicht mehr getan, weil ich denke, dass es ihr nur "in die Karten" gespielt hätte.

Leider kann ich mich nicht daran erinnern, sie jemals kontaktiert zu haben. Schließlich führe ich kein Tagebuch darüber, wann ich bei welcher Dame was anfrage. Nun weiß ich aber nicht, ob sie Recht hat und ob ich sie tatsächlich belästigt haben könnte. Gestern habe ich ihr genau eine (harmlose) Nachricht geschickt. Was vorher passiert sein soll, weiß ich nicht mehr. Vermutlich wurden wir uns einfach nicht einig über Preis oder Service oder sonst was. Die meisten werden aggressiv oder blockieren direkt, wenn man nicht sofort kommt und drohen einem, deshalb habe ich ihre vorherige "Drohung" vermutlich schon längst wieder vergessen habe.

Nun zu meinem Problem: Muss ich nun mit einer Anzeige rechnen, wenn sie mir evtl. wirklich mal geschrieben hat, dass ich mich nicht mehr melden soll? Ab wann gilt ein Kontakt denn als "Belästigung"? Wie gesagt, es war nur eine Anfrage und meiner Meinung nach nichts strafbares. Wie soll ich denn sonst bei einer Prostituierten anfragen?

Vielen Dank
Jan Kellner

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Jan.Kellner):
Muss ich nun mit einer Anzeige rechnen

Ja, denn in Deutschland kann eigentlich jeder jeden wegen allem anzeigen.

Aber die meisten die eine Anzeige ankündigen lassen den Worten keine Taten folgen.



Zitat (von Jan.Kellner):
Ab wann gilt ein Kontakt denn als "Belästigung"?

Das kann im Extremfalle schon ab dem ersten Mal sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Das kann im Extremfalle schon ab dem ersten Mal sein.


Das ist hier aber nicht zu erkennen. Wenn also beim (aller-)ersten mal, nach dem dann das "Kontaktverbot" ausgesprochen wurde, nichts passiert ist, das für sich alleine genommen strafbar wäre, braucht man sich keine Sorgen zu machen.

Eine Straftat "Belästigung" gibt es im Übrigen gar nicht. Es gibt "sexuelle Belästigung" aber dafür wäre Körperkontakt notwendig. Ansonsten käme Beleidigung in Frage. Für "Nachstellung" (was grds. auch noch denkbar wäre) ist die Schwelle der Strafbarkeit nicht überschritten, bei 2 für sich genommenen harmlosen WA-Nachrichten.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.04.2019 19:59

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jan.Kellner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

vielen Dank für die Antworten bisher.

Mal angenommen, sie geht wirklich zur Polizei und erstattet Anzeige: Wie wahrscheinlich ist es dann, dass die Klage zugelassen wird? Ein Gericht kann eine Anzeige ja auch abweisen...

LG
Jan Kellner

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Erstmal müsste sich die Staatsanwaltschaft mal entschließen überhaupt Anklage zu erheben.

Sonst hat das Gericht gar nichts, was es abweisen könnte.

Deiner Schilderung nach ist eine Anklageerhebung sehr unwahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen