Drohende Anzeige wegen Betrug

9. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go548757-17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohende Anzeige wegen Betrug

Hallo. Ich hoffe, ich bin mit meinem Problem hier richtig.

Mir droht eine Anklage wegen Betrug und ich bin mir nicht sicher, wie ich mich jetzt verhalten soll. Um das Problem kurz zu schildern:

Ich erstelle Neben meinem Beruf mit einem gemeldeten Kleingewerbe Internetseiten und -shops.
Nun hat Jahresanfang ein Kunde wegen Unzufriedenheit die Arbeit mit mir von jetzt auf gleich aufgelöst und wird nun von jemand anderes Betreut.

Vor ca 1 Jahr habe ich in seinem Namen nach schriftlicher Absprache mit Ihm einen Webspace für seine Website in seinem Namen gemietet und verwaltet. Der Schriftverkehr (Chatverlauf) ist noch vorhanden.
Dieser Webspace läuft nun noch bis Februar 2021.
Nun verlangt er von mir diesen Webspace und die mittlerweile angehäuften Inkassogebühren zu Zahlen. Andernfalls will mich sein Anwalt wegen Betrug anzeigen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Kosten einfach zahlen soll oder ob ich es auf eine Anzeige ankommen lassen soll?
Mein Problem ist, dass ich relativ mittellos bin und ich mir einen Anwalt, welcher die kosten des Webspace sicher übersteigt, nicht leisten kann.

Deshalb suche ich hier einen helfenden Rat.
Würde ich den Prozess gewinnen? Oder wäre das wirklich ein Betrugsfall, obwohl ich es mit ihm vorher abgesprochen habe?

Vielen Dank für die Hilfe.
Ronny

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn auch die Laufzeit des Webspace-Vertrags so besprochen und vereinbart war, ist hier keinerlei Betrug ersichtlich. Und selbst wenn nicht, muss für Betrug noch einiges zusammenkommen, was hier nicht ersichtlich ist.

Die ganz andere Frage ist aber, ob du zivilrechtlich verpflichtet bist, für den Webspace zu zahlen. Dafür kommt es auf die genaue vertragliche Vereinbarung an, die ihr untereinander hattet. Und was die für den Fall solcher Verträge regelt, wenn der "Grundauftrag" vorher gekündigt wird und werden kann.

Prinzipiell dürfte es aber auch zivilrechtlich zunächst mal so sein, dass dein ehemaliger Kunde Vertragspartner des Webspace Anbieters ist. Und wenn er dich zum Abschluss dieses Vertrages in dieser Form bevollmächtigt hat, in seinem Namen, muss er auch für die Kosten des Vertrages aufkommen.

Es sei denn, wie gesagt, eure individuelle vertragliche Vereinbarung untereinander regelt irgendetwas anderes.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.06.2020 18:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go548757-17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Danke für die schnelle Antwort.

OK die Infos habe ich vergessen zu erwähnen. Bin gerade etwas durch den Wind. Sorry.

Also einen konkreten Vertrag hatten wir nicht. Es war alles schriftlich per Chat abgemacht mit der Webseite. Das war alles noch am Anfang als ich das Gewerbe frisch angemeldet hatte. Die sollte ich für mindestens 2 Jahre betreuen, was ich auch gemacht habe. Sind mittlerweile paar mehr Jahre. Also gibt es hier keine konkrete Regelung als "Bau mir eine Webseite und Hoste sie".

Und voriges Jahr habe ich ihn halt von meinem Server runter genommen weil ich den aus diversen Gründen gekündigt habe und habe ihm angeboten, für ihn einen Webspace bei meinem Hoster zu erstellen in seinem Namen, damit er falls er sich von mir trennt diesen weiter nutzen kann.
Leider hatte ich versäumt die Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr mit automatischer Verlängerung zu erwähnt.

Das ich da so schlampig war macht mir eben etwas Angst, dass ich hier in der *** stecke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, wie gesagt: Eine Straftat ist hier weit und breit nicht erkennbar, also "Betrug"

Was zivilrechtlich herauskäme kann man nicht vorhersehen. Da müsste halt ein Zivilgericht, falls der ehem. Kunde auf Zahlung klagt, entscheiden und Eure mündlichen (oder chat-)Vereinbarungen (auch sowas ist ein "Vertrag") irgendwie rechtlich würdigen und dann halt entscheiden.

Fragen wir mal anders: Um wie viel Geld geht es denn?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von go548757-17):
Andernfalls will mich sein Anwalt wegen Betrug anzeigen.

Wenn ein Anwalt so einen Unfug erzählt, frage ich mich immer, was der eigentlich beruflich macht.



Zitat (von go548757-17):
ob ich die Kosten einfach zahlen soll

Würde ich aus Prinzip nicht - man kennt das ja vom kleinen Finger wo dann plötzlich der ganze Arm weg ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go548757-17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Es geht hier um ca 100-120€ für Webspace und mahnkosten/Inkasso.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von go548757-17):
mahnkosten/Inkasso.

Die Ersatzfähigkeit von Mahnkosten / Inkasso sehe ich hier nicht - da der Kunde gegen seine Schadenminderungspflicht verstoßen haben dürfte .


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go548757-17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also stehen die Chancen, dass eine Klage auf Betrug abgeschmettert wird, relativ gut?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Eine "Klage auf Betrug" gibt es sowieso nicht. Die Gegenseite kann eine Strafanzeige erstatten, dann übernimmt die Polizei/Staatsanwaltschaft die Ermittlungen, bzw. prüft zunächst mal ob überhaupt ein Anfangsverdacht auf eine Straftat gegeben ist. Wie schon mehrfach gesagt ist der der Schilderung nicht mal im Ansatz zu entnehmen.

Von daher würde wahrscheinlich gar kein förmliches strafrechtliches Verfahren eröffnet, bzw. nach kurzer Zeit wieder eingestellt, mangels Tatverdacht.

Die zivilrechtliche Seite ist wieder eine andere Baustelle, wie bereits gesagt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go548757-17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank.
Sorry fürs vllt. mehrfach genaue fragen aber ich will da wirklich sicher sein weil etwas schiss hab ich schon bei der Sache.

Aber dann lass ich es mal auf mich zukommen. Vielen Dank noch mal.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ich würde dem Anwalt schlicht mitteilen, dass man sich selbst bei einem Anwalt hat beraten lassen und der gesagt hat, dass hier keinerlei Betrug erkennbar ist und man daher diese Unterstellung von sich weist.

0x Hilfreiche Antwort

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