Drohung mit "Hausbesuchen"

21. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
peediddy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Drohung mit "Hausbesuchen"

Hallo,

ich habe ein Problem. Anfang diesen Jahres habe ich etwas bei eBay gekauft, die Ware war Schrott und ich habe den Verkäufer negativ bewertet. Der hat mir damals zwar gedroht habe mir aber nichts dabei gedacht. Jetzt, fast ein dreiviertel Jahr später droht mir der Verkäufer wieder. Vorab die Frage: Sollte ich Anzeige erstatten oder nicht, hier der Dialog, nur die letzten mit den eigentlichen Drohungen:

Verkäufer:
----------------------------
Hallo XXX,

wirst schon sehen XXXXX.
Habe doch auch Deine
Anschrift. Hast doch sicherlich eine Klingel an der Tür, wenn wir mal zum
Kaffee unverhofft vorbeikommen.
MFG

-XXX ( Verkäufer )
----------------------------
Meine Antwort

Hallo XXX,

Sie sind nicht willkommen und ich erteile Ihnen hiermit Hausverbot. Sollten
Sie doch vorbeikommen bekommen Sie eine Anzeige wegen
Hausfriedensbruch.

MFG

XXX
----------------------------

Die Antwort des Verkäufers:

Hallo XXX,

Gut, schicke ich Ihnen 3 Personen, welche Sie nicht kennen vorbei und wenn
diese Klingen und Sie öffnen, sind die schon fertig mit Kaffee trinken ehe
Sie merken wer da vor der Tür steht.
Dann könne Sie eine Anzeige gegen
unbekannt machen.
Bekommen dann nach einem Jahr Bescheid, dass das
Verfahren eingestellt wurde.
So, nun stellen Sie mal schon einen guten
Kaffee
zu Seite oder haben Sie alter Geizkragen dafür auch keine
Kohle.
MFG XXX
--------------------------------------------------------------------------------------

Anfangs drohte mir der verkäufer noch mit : Ich beobachte dich, nun wird das alles sehr konkret, sollte ich vielleicht vorsorglich Anzeige erstatten für den Fall das - widererwarten - doch was passiert? Man kennt diese Leute ja nicht. Übrigens, es geht um einen Betrag so um die 50 €




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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Wurde der Artikel bezahlt?

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#2
 Von 
peediddy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

selbstverständlich wurde der Artikel bezahlt. Das Problem war nur das mir Ansichtskarten aus einer Sammlung angeboten wurden und es war keine Sammlung sondern aussortierter Schrott der bei einem Grosshändler im Lager vergammlet war. Dieses habe ich dann freundlichst angemahnt und es kamen gleich Schimpf- und Hasstiraden zurück. Diesen User habe ich dann negativ bewertet.


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#3
 Von 
peediddy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Der neueste Text:

Hallo XX,

natürlich dürfen Sie, wenn 3 Leute mit Ihnen Kaffee trinken diese anzeigen.
Könnte ja sein die Leute spucken Ihnen in den Kaffee und Sie trinken dies
dann auch noch.Ist ja eckelhaft so etwas, würde ich natürlich auch
anzeigen.
Aber Sie haben ja nun so viel Anzuzeigen, dass Sie sicherlich
ein halbers Jahr nur anzeigen schreiben müssen, Sie tun mir aufrecht
Leid.
Vielleicht genügt eine Sammel-Anzeige ß
Gut ich werde Ihnen
dennächst mal einen Scheeball
ans Fenster schießen,damit sie sehen, dass
es mich auch gibt.
Also warten bis Schnee liegt oder Donnerstag immer
einen großen Topf Kaffee kochen.
Einmal bitte mit Milch und Zucker und
zweimal schwarz wie die Nacht.
Langsam glaube ich nun schon bei Dir muß
mal das bunte Auto vorbeikommen und Dich mit nehmen und dort einsperren wo
Du hin gehörst.
Nun rate mal wo????????
MFG die Kaffeetrinker aus XX
welche Dir 33 Euro schicken, wenn Du sie nicht anzeigst.
Bitte bitte



-XX

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Also wegen Hausfriedensbruch is da wenig zu machen :)

Einfach mal Drucken evtl die Anschrift dazu falls vorhanden... und dnn zur Polizei bringen...
Vielleicht einstweilige Verfügung oder Anzeige wegen dem Vorhaben eine Straftat oder Drohung mit einem Übel...
Die wissen dann schon was man machen muss, auch wenn leider viel zu häufig unschuldige Bürger verurteilt werden.

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#5
 Von 
peediddy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hausfriedenbruch nur wenn diejenige Person trotz Hausverbot vor meiner Tür auftaucht. Jetzt ist natürlich noch kein Hausfriedensbruch begangen worden.

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#6
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Naja ob das rechtlich so ok ist...
Er hat ja immerhin das Recht sich zu bewegen wo ihm lieb ist...
Das wäre eher ein Tatbestand nach Nachstellung aber nicht Hausfriedensbruch...
is aber auch egal

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#7
 Von 
peediddy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich hat er das Recht sich zu bewegen wo er will aber nicht auf meinem Grundstück. Und wenn ich Hausverbot erteile und er sich tatsächlich auf mein Grundstück begiebt um an meiner Tür zu klingeln ist das doch Hausfriedensbruch, oder? Darum geht es aber hier eigentlich nicht, für mich ist die Frage ob das nicht eine Drohung ist die evtl. strafrechtlich verfolgt werden sollte?

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#8
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
ob das nicht eine Drohung ist die evtl. strafrechtlich verfolgt werden sollte?


Nein, dafür hätte man dir schon konkret mit einem Verbrechen drohen müssen. Ein "paß du mal bloß auf" oder "wir können das auch gerne vor der Tür regeln" ist keine Bedrohung.

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#9
 Von 
VerbrecherRepublik
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)



Die Klarheit der Androhung von Körperverletzung ist deutlich! ( Die drei angekündigten Besucher werden keine geschulten Top-Rhetoriker sein:-) )

1.Anlaufstelle: Das nächste Polizeirevier! Von einer selbstformulierten Strafanzeige rate ich ab; nicht per se, aber gefährlich häufig sind deutsche Staatsanwälte richtungserblindet)

2.Anlaufstelle: Ebay. Nägel mit Köpfen machen.

Manchmal geht es ohne Courage nicht.

PS. Einschlägige Kriminelle mit den entsprechenden Kontakten zu solchen Rollkommandos würden bei einer solchen Nichtigkeit den Aufwand scheuen.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

und wieder die Frage - was soll da angezeigt werden? Auch die Androhung einer Körperverletzung, selbst einer gefährlichen KV, ist keine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB , weil halt nicht mit einem Verbrechen gedroht wird.

Gruß vom mümmel

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
häufig sind deutsche Staatsanwälte richtungserblindet


Wie meinen?

quote:
Die Klarheit der Androhung von Körperverletzung ist deutlich!


Nö. Die nicht geschulten Top-Rhethoriker (das zweite "h" wird gerne vergessen) können ja alles tun vom Schimpfen übers Bedrohen und Prügeln bis zum Umbringen. Deswegen ist es gerade nicht klar, somit liegt auch keine für eine Verurteilung ausreichende Drohung mit einem Verbrechen vor.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
Die Klarheit der Androhung von Körperverletzung ist deutlich!

Meine Tante hat sich zum Wochenende angemeldet - wo kann ich Polizeischutz beantragen???

Das ist gar nichts klar ...

Alles genau so formuliert das man sich Gedanken macht und der Staatsanwalt die Anzeige in die 'Rundablage' befördert ...




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#13
 Von 
VerbrecherRepublik
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

@RoseTyler
1. Vielen Dank für ihre Korrektur und ihre phantastische Rhetorik. Das zweite "H" wird unter anderem auch von den Redakteuren des Dudens in der neuesten Ausgabe vergessen. Sie sollten dort Einrede einlegen.
*Keine Sorge; ich habe ihre Bewertung nicht noch weiter aktualisiert.

2. Möchten Sie von mir eine Liste der aktuellen Straftaten von amtierenden Kabinetts- und Parlamentsmitgliedern; wohlgemerkt: ohne Eröffnung eines Strafermittlungsverfahrens, oder soll ich bei FJS beginnen?

@Harry_van_Sell

Mein Mitgefühl, lieber Forist; so 'ne Tante hatte ich auch. Gott sei ihrer Seele gnädig (keine Sorge: Alterschwäche).

Wenn es zur Vollendung der angedrohten Straftat kommt, ist die Sachlage aktenkundig. Selbst die Mitteilung - die wird dem möglichen Gewalttäter von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt - das das Strafermittlungsverfahren nicht eröffnet, oder eingestellt wurde, vermittelt diesem Subjekt das eine KV zugeordnet und verfolgt werden kann; zielgerichtet; das macht den Unterschied zwischen Vorlesung und Praxis.

mfg.




-- Editiert am 29.10.2010 01:45

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
VerbrecherRepublik
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

@Harry_van_Sell @RoseTyler

Die negative Bewertung meines Profiles spiegelt ihre charakterliche Ausprägung!

Mit der ihnen zustehenden Hochachtung

PS Würstchen


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-- Editiert am 04.11.2010 15:29

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Selbst die Mitteilung - die wird dem möglichen Gewalttäter von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt - das das Strafermittlungsverfahren nicht eröffnet, oder eingestellt wurde, vermittelt diesem Subjekt das eine KV zugeordnet und verfolgt werden kann; zielgerichtet; das macht den Unterschied zwischen Vorlesung und Praxis.


Anzeigen, aus denen überhaupt keine Straftat ersichtlich ist (wie hier der Fall) werden "in der Praxis" natürlich meist ohne Vernehmung des "Täters" und ohne Mitteilung an den "Täter" eingestellt.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
VerbrecherRepublik
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Pardon, die Mitteilung erfolgt.

mfg

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Die negative Bewertung meines Profiles spiegelt ihre charakterliche Ausprägung!


Ich warte bis heute auf die Beantwortung der Frage, wo man eigentlich sehen kann, *wer* einen wie bewertet hat...

Ansonsten hast du also ausgesagt, daß wir ganz tolle Menschen sind, weil wir deinen Unsinn entsprechend seines Wertes würdigen. Danke für das Kompliment. ;-)

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