Drohung mit Polizei = Erpressung?

18. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)
Drohung mit Polizei = Erpressung?

Hallo!

Ich versuche es ganz kurz zu machen:

Es geht hierbei um eine/n Familienangehörige/n.

Von dem weiß ich dass er eine Straftat begangen hat, für die er mindestens Geldstrafe, in seiner Situation eher noch Freiheitsstrafe zu erwarten hat.

Jetzt ist es so, dass derjenige mich bezüglich anderen Sachen ziemlich provoziert durch Beschimpfungen und haltlosen Vorwürfen wegen familiärer Dinge, die nicht einmal zutreffen.

Nun habe ich ihm einen Brief geschrieben in dem ich ihm die Frage stelle(gekürzt):
"Wieso soll ich deine Straftaten weiterhin decken, nachdem du mir die ganze Zeit Schaden zugefügt hast!? Wenn du mir noch einmal mit irgendwas blöd kommst, werde ich deine Straftat der letzten 2 Jahre nicht länger decken".

Ist das nun Erpressung? Mit eigener Straftat zu erpressen ist doch keine richtige Erpressung oder? Ich verlange ja nur meine Ruhe. Ist Erpressung nur wenn ich zum Beispiel sage: Entweder du gibst mir xxx Euro oder ich melde deine Straftat der Polizei"?
oder ist Erpressung nur, wenn man damit selbst eine Straftat begeht: Entweder Geld oder ich bring dich um.

Außerdem werfe ich demjenigen in dem Brief vor, was er mir in den letzten Jahren angetan hat, von Familienstreitigkeiten bis hin zur Aufforderung zu Straftaten und so weiter, selbstverständlich kommen in dem Brief dann Wörter vor, die er eventuell als Beleidigung auffassen könnte, die aber der Wahrheit entsprechen. (Säufer zum Beispiel).

Rein strafrechtlich gesehen, kann mir da was passieren mit so einem Brief?

Keine Belehrungen dass ich das anders klären soll, ich hab jahrelang geschwiegen aber aufgrund eines Ereignisses ist es nun an der Zeit, denjenigen dafür bezahlen zu lassen was er mir angetan hat, ich habe jahrelang unter ihm gelitten. Familienangehöriger hin oder her. Ich bin ja auch eine Familienengehörige und er hat mich so behandelt.

Dankeschön

-- Editiert von Zollerina am 18.11.2007 02:31:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Es handelt sich nicht um eine Erpressung, da Sie keinen finanziellen Vorteil erstreben. Es handelt sich jedoch um eine Nötigung gem. § 240 StGB und auch die ist strafbar.

vgl. Prof. Dr. jur. Eisele

Inkonnexität zwischen an sich rechtlich gebilligtem Mittel und Zweck führt zur
Verwerflichkeit. Mittel und Zweck stehen hier in keinem inneren Zusammenhang. Bsp.:
Drohung mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheitsfahrt, um einen zivilrechtlichen
Anspruch in einer ganz anderen Sache durchsetzen zu können.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Ahja, danke. Dann werd ich das mal umformulieren müssen, aber wie am besten?

Wie könnte ich das denn formulieren, dass das Melden der Straftat nicht im Zusammenhang mit den anderen Dingen steht, er aber dennoch weiß dass es die Folge davon ist?

Ich finds echt ungerecht, dass man als eigentliches Opfer noch eins drauf kriegt wegen Erpressung wenn man dem anderen sagt dass man sonst nicht mehr dichthält.

Sind vielleicht noch andere Meinungen da?

Soll ich es so formulieren, dass ich es nicht melde wenn er nochmal sowas macht, sondern dass ich es einfach melde WEIL er bereits so viel gemacht hat?

Wenn man damit noch besser dran ist, dann werd ich das eben so machen.

Ich erpresse ihn ja nicht dazu, etwas zu tun sondern einfach, mich in Ruhe zu lassen.
Will dir jetzt nicht widersprechen, aber mir kommt das etwas unlogisch vor.

Da wäre ja jeder wegen Erpressung im Knast.

Wer hat nicht schon mal gesagt: Entweder du machst das und das, sonst mach ich das.

"Entweder du gehst nie mehr fremd oder ich verlass dich".

Das ist schon Erpressung?

Mein lieber Schorli, das Beste ist man sagt gar nichts mehr!

Und ich dachte, es verhält sich anders, wenn es sich bei dem einen Teil der Erpressung um eine Straftat handelt.

Bei Familie muss man ja nicht aussagen, aber wenn es nur ein Freund wäre, MÜSSTE ich ja sogar aussagen.

Versteh nun das ganze Gesetz nicht mehr.
Das kann ja wohl nicht wahr sein!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Habe den Ausschnitt aus dem Brief jetzt reingestellt.

Admins, wenn ihr wollt könnt ihr diesen Thread eigentlich rausnehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

quote:
Habe den Ausschnitt aus dem Brief jetzt reingestellt.

Admins, wenn ihr wollt könnt ihr diesen Thread eigentlich rausnehmen.



Warum? Welchen Grund gibt es eigentlich, dein Anliegen in verschiedenen threads darzustellen? Erwartest du dann wirklich ernsthafte Hilfe?

0x Hilfreiche Antwort

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