Drohung per SMS erhalten

21. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)
Drohung per SMS erhalten

Vor einiger Zeit hatte ich einen Bericht verfasst
" verdacht der Brandstiftung ".

Vor ein paar Tagen hatte ich mal wieder wegen der Post bei Mutter geschaut und wurde wieder von einem Anwohner merkwürdig angesprochen.
Daraufhin hatte ich mit der Wohnungsgesellschaft Kontakt aufgenommen, diese gab mir bis jetzt keine Antwort.

Nun habe ich heute eine SMS bekommen und hätte gerne von Euch gewußt, wie ich darauf reagieren soll.
Der Absender ist übrigens unbekannt, Rückruf nicht möglich!
SMS habe ich erstmal gespeichert.

Zitat der SMS:
" es ist nur eine frage der zeit. du bist drann. gwu und polizei hat deine autonummer. die wissen das du es warst."

Was soll ich machen?

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" GTR 1000"

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12 Antworten
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#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Vor einiger Zeit hatte ich einen Bericht verfasst

Ja, den haben natürlich alle gelesen und wissen deswegen, was hinter dem steckt, was du hier zusammenhanglos abläßt...

> hätte gerne von Euch gewußt, wie ich darauf reagieren soll

Na offenbar scheidet wegen

> Rückruf nicht möglich

eine direkte Reaktion aus.

Bei der Polizei wird man das auch nicht ernst nehmen, da mit "dann bist du dran" ja offenbar keine Drohung im Sinne von "ich bring dich um", sondern eine Mutmaßung "bald kriegst du strafrechtliche Probleme" gemeint ist.

Ergo kannst du da wahrscheinlich genau gar nichts tun.

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#2
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Leibgerichtshof,
Wie ist das " zusammenhanglos abläßt..." von Dir gemeint?
Zu wenig hintergrund Infos, oder hätte ich im anderen Tread weiter schreiben sollen? ( sprich ruhig offen mit mir! )

Du meinst dann also, daß ich die SMS ruhig ignorieren soll?
Und abwarten, ob sich tatsächlich etwas ergibt?

War heute früh etwas perplex, als ich das las und kein Rückruf unter der angegebenen Nummer möglich ist.



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" GTR 1000"

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#3
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

@gtr1000
nehme es gelassen,denn Dir wird keiner helfen auch nicht die Polizei,
denn eine Straftat muß erstmal wirklich begangen sein,wenn dann die
Drohnung in der Tat umgesetz wurde brauch man selbst sowieso keine
Hilfe mehr von der Polizei.
Eine SMS die ich mal bekommen habe mit der Handy-Nr von den Absender

- Leider hat Hiltler nicht alle Juden in der Gaskammer bekommen,denn Du bist
noch auf Erden,werde dafür Sorgen,dass alle Drecksjuden zur Hölle fahren -

Obwohl diese SMS eine Beleidigung und Morddrohung gegen das ganze jüdische Volk war

Kam von Seiten der Polizei der Satz - Sie müssen doch Verständnis für die Morddrohung haben.

Dann muß man BITTE auch mich VERSTEHEN,dass ich den Glauben haben muß,dass wohl NAZIS immernoch die MACHT haben

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#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Zu wenig hintergrund Infos, oder hätte ich im anderen Tread weiter schreiben sollen?

Letzteres hätte wohl gepaßt. So wirkt das so, als würde man mitten in Staffel 5 einer Soap einsteigen und hätte keine Ahnung, wieso jemand nicht mit seinem Vater spricht oder der Hund tot ist. ;)

> Kam von Seiten der Polizei der Satz - Sie müssen doch Verständnis für die Morddrohung haben.

Und bei dir das nächste schöne Beispiel für eine so unvollständige Geschichte, daß es albern ist, daraus etwas zu generalisieren. Ohne Anlaß wird man das sicher nicht zu dir gesagt haben - oder glaubst du im Ernst, wir würden dir glauben, daß ein Polizist ohne jeden Zusammenhang behauptet, du hättest eine Morddrohung verdient?

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#5
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

@Leibgerichtshof,
es hat wohl kein Mensch das Recht jemanden zu TÖTEN oder den Tod zu wünschen :(
Jeder Mensch hat ein Recht auf das Leben egal was DIESER GEMACHT HAT
oder GEMACHT HABEN SOLL :(
Ich hatte einen sehr menschenlichen Grund jemanden dazu zwingen mit mir zu reden,denn diese Person hatte von sich selbst die Behauptung aufgestellt gezwungen zu werden in Bordell zu arbeiten. Seid ihren 12 Lebensjahr und war als ich diese Person kennenlernte gerademal 16 Jahre,wenn es eben gleich ein Todesurteil ist noch ein halbes Kind von der Mutter zu schützen,dann ist sowiso mit der Menschlichkeit vorbei
Bin zu weit gegangen und habe Morddrohungen bekommen,wenn man dann gleich das Recht auf Leben verliert,dann sollte man sich lieber für keinen Mensch mehr intressieren




-- Editiert von net-surfer am 22.11.2008 02:23

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#6
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Da Leibgerichtshof mich darauf hingewiesen hat, daß es sinnvoller ist diesen Tread von mir, dem in dem zuvorgeschriebenen " verdacht der Brandstiftung" weiterzuführen, werde ich nun dieses machen.

Hy net-surfer,

Deine SMS ist zwar vom Inhalt sehr heftig!
Aber religiöse und politische diskriminierungen, ob in Meinungen oder Äußerungen, halte ich in diesem Forum für nicht angebracht! :zoff:
Soetwas kann auch ein bischen "blümeranter" zum Ausdruck gebracht werden.

-----------------
" GTR 1000"

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#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Bin zu weit gegangen

Ja, sehr euphemistisch ausgedrückt. Möchte lieber nicht wissen, was du dir geleistet hast, damit ein Polizist (!) eine Morddrohung (!) für "verständlich" hält.

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#9
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@Netsurfer: Die Polizei wird jede Morddrohung ernst nehmen. Sollte es so gewesen sein, wie Du schreibst (Sie müssen doch Verständnis für eine Morddrohung haben...), dann hätte ich mich beschwert. Dies wäre ggf. Strafvereitelung im Amt und hätte etliche Konsequenzen für den Beamten, der solch einen Blödsinn von sich gäbe. Eine Bedrohung ist immer gegeben, wenn mit einem Verbrechenstatbestand gedroht wird. Leider ist eine subjektiv gefühlte Bedrohung kein Straftatbestand. Klingt komisch - ist aber so.... Derjenige muss schon konkret den Verbrechenstatbestand formulieren, z.B.: ICH BRINGE DICH UM, ICH VERGEWLTIGE DICH, ICH SCHMEIßE DICH AUS DEM FENSTER, ICH KNALL DICH AB usw.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#10
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

@Dr Eschflegel
Ich habe eigentlich auch Verständnis für die Polizei,denn habe mehr eigentlich das Gefühl,dass die Polizei in dieser Sache reichlich Kopflos gewesen ist.
MORDANDROHUNG = da muß doch was gewesen sein :augenroll:
Denke mal,dass die Polizistin die mich in der Strafsache der Nötigung die Vernehmung gemacht hatte Befangen war,dass sie selbst eine Tochter in den Alter hatte. Es konnte die freundschaftliche Beziehung zu den jungen Mädel nicht gut gehen,denn musste immer wieder feststellen,dass meine Ex-Freundin mehr von mir wollte als nur eine freundschaftliche Beziehung. Ich hatte mich wie eine Ratte in der Falle gefühlt,denn auf einer Seite war schon der sexuelle Reiz da und auf der anderen Seite wäre es vollkommen ohne Sinn gewesen,denn das Mädel hätte mehr meine Tochter sein können. Nur aus diesen Grund hatte es sehr oft in unsere Freundschaft geknallt,denn sie hatte von einer gemeinsame Zukunft mit mir geträumt und für mich war es mehr ein Alptraum. Ich war zwar sehr verliebt,dennoch wollte ich aus Liebe zu ihr keine sexuelle Beziehung,denn hatte nicht das Recht ihre Zukunft zu zerstören,denn habe ihre mehr gesehen mit jemanden der auch in ihre Altersklasse passt. Mit meinen Verstand hatte ich die Sache in der Richtung von Sex schon abgehakt,denn sie sagte mal - das sie sich schon immer einen Vater wünschte und das ihr leiblicher Vater nie wollte -
Ich bin mehr davon ausgegangen,dass ihre Liebe zu mir mehr der Wunsch nach einen Vater war. Leider musste ich dann die Feststellung machen,dass alles nur ein böses Spiel von ihr war,denn sollte ihren PC wieder zum laufen bringen und musste feststellen,dass sie Passwörte mit Vor und Nachnamen von ihren EX-Freund nehmt und den Vor und Nachnamen von ihren leiblichen Vater laut ihren eigenen Wörten würde sie beide Personen überalles hassen. Ganz klar,dass meine Ex-Freundin nur noch Angst haben muß,dass ich ihren verlogenen Hals umdrehen würde. Ich sehe die Polizei und mich nur als Opfer von diesen bösen Spiel. Würde gerne mal Wissen,ob meine Ex-Freundin vor den Jugendgericht gelandet ist,denn wenn man die Sache mal logisch sieht,dann müsste eigentlich der Beweis vorhanden sein,dass sie mal gesagt hatte,dass sie von ihre Mutter gezwungen wird in Bordell zu arbeiten,denn warum sollte es sonst eine Erlaubnis von meinen Vermieter vorliegen. Laut den Mietvertrag wohnt meine Ex-Freundin mit in der Wohnung als Pflegekind,dann muß es wohl ein Grund gegeben haben,dass man schon sehr Sicher war,dass die Polizei mit Sicherheit nicht wieder aus der Wohnung holt. Wenn keine Gefahr war,dann war es der strafbare Versuch von Entziehung Minderjähriger,denn § 235 Stgb Nr.2 besagt ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält laut Nr.3 ist der Versuch von Nr.2 schon strafbar. Muß wohl mehr daran liegen,dass die Verfassung wohl auch mal Straftaten brechen kann,wenn die Tat nicht so schlimm war,denn laut den Grundgesetz hat der Staat auch die Pflicht eine Ehe zu schützen,denn laut GG Nr.6 steht Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Hätte man gegen mich Anklage erhoben wegen Nötigung und versuchter Entziehung Minderjähriger,dann wäre meine Ehe vor den AUS,denn hatte gelogen,dass meine Ex-Freundin meine Tochter wäre mir war jemand noch ein Gefallen schuldigt hatte mir gefälschte Unterlagen gegeben das ich der leibliche Vater von meiner Ex-Freundin bin. Laut der Staatsanwaltschaft wird nur von einer Anklage abgesehen aus Diskretion. Denke mal mehr,dass man zu den Schluss gekommen ist,dass wohl mehr meine Ex-Freundin die Böse ist.
Wowas kann kein Mensch gewesen sein,denn sie wusste sehr genau,dass ich sie mehr als Tochter sehe,dennoch hatte sie die Morddrohung von ihren Vater machen lassen. Muß ganz ehrliche sagen - es waren oft Tage und Nächte wo ich schon an Mord dachte - Nur wo wäre der Sinn gewesen könnte mir nicht vorstellen,dass es mir dann wirklich besser gegangen wäre.
So mehr Zeit vergeht wird auch mein Hass auf der Polizei und Justiz weniger,
denn ich wüsste auch nicht wie ich als Polizist gehandelt hätte.
Der böse Wolf und das arme Lämmchen nur hatte in dieser Sache das Lämmchen den Wolf gefressen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Denke mal,dass die Polizistin die mich in der Strafsache der Nötigung die Vernehmung gemacht hatte Befangen war,dass sie selbst eine Tochter in den Alter hatte.

Ich denke mal, dein wirres Geschreibsel ist eher ein Anzeichen dafür, daß du nicht so ganz durchblickst bei solchen komplexen Beziehungsgeflechten.

> denn wenn man die Sache mal logisch sieht,dann müsste eigentlich der Beweis vorhanden sein,dass sie mal gesagt hatte,dass sie von ihre Mutter gezwungen wird in Bordell zu arbeiten,denn warum sollte es sonst eine Erlaubnis von meinen Vermieter vorliegen

Das ist nicht nur nicht logisch, das ist völliger Blödsinn.
Und unvollständig auch.

> Wenn keine Gefahr war,dann war es der strafbare Versuch von Entziehung Minderjähriger,denn § 235 Stgb Nr.2 besagt ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält laut Nr.3 ist der Versuch von Nr.2 schon strafbar.

Hä? Wer hat wen wem wann warum "entzogen"?

> Muß wohl mehr daran liegen,dass die Verfassung wohl auch mal Straftaten brechen kann,wenn die Tat nicht so schlimm war

Noch mehr Dummfug.

> dass meine Ex-Freundin mehr von mir wollte als nur eine freundschaftliche Beziehung

Fängt schon unlogisch an, denn wenn sie deine "Ex-Freundin" ist, war sie mal deine Freundin. Und "deine Freundin" ist ja nicht bloß "eine Freundin", sondern deine Partnerin. Oder wie oder was?

Vielleicht beim nächsten Posting erst mal die Gedanken ordnen, ich will ja nicht James Joyce lesen.


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