Verkehrte Welt...
Bei uns war ein "Drücker" im Auftrag der Telekom und bedrängte meine Frau, Ihren derzeitigen Vertrag zu ändern.
Sie zog mich zu diesem Haustürgespräch hinzu. Ich teilte dem Menschen mit, dass unsererseits kein Bedarf bestünde und bat ihn zu gehen.
Das sah er völlig anders und, da er meine Haustür blockierte und er auch nach mehrmaliger Aufforderung seinen Platz nicht räumen wollte, drängte ich ihn aus der Tür. Er begann zu schreien und zu toben, woraufhin ich ihn an "Arsch und Kragen" packte, ihn zur Grundstücksgrenze "begleitete", ein Hausverbot aussprach und mich anschließend wieder meinem Rasen widmete.
Er holte aber eine weitere Person zur Verstärkung und plötzlich standen zwei Personen vor mir, bauten sich drohend auf, woraufhin ich nicht lange fackelte, das Hausverbot wiederholte und, nachdem seitens der Telekom Mitarbeiter keine Anstalten zum Verlassen des Grundstücks gemacht wurden, mir den hinzugezogenen Kollegen schnappte und analog der Abwicklung des ersten, zur Grundstücksgrenze "begleitete".
Der Vorgang wurde von lautem Schreien und vergeblichen Abwehrversuchen meiner Kontrahenten begleitet.
Verletzt wurde niemand, außer vielleicht dem Ego der Drücker.
5 Minuten später war die Polizei bei mir und teilte mir mit, dass die Drücker Anzeige gegen mich wegen Körperverletzung erstattet hätten.
Jetzt meine Frage: Haben vielleicht auch andere ähnliche Erfahrungen machen können und weiter, mit welchen Folgen muss ich rechnen???
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Drückerkolonne: Opfer werden angezeigt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wegen dieser Aktion eher mit keinen, wenn Ihre Frau das so bestätigt und der Staatsanwalt/Richter Ihnen glaubt.
Bedenken habe ich eher wegen der öffentl. Nennung der Firma in diesem Zusammenhang. Diese Firma ist eigentl. nicht dafür bekannt, Drückerkolonnen einzusetzen. Bekannt ist eher, dass Drücker sich als Mitarbeiter dieser Firma ausgeben, aber von einer (ggf. ähnl. klingenden) sind. Hier könnten (wenn vielleicht auch keine Strafbarkeit wegen eines Ehrverletzungsdelikts) zumindest zivilrechtliche Unterlassungsansprüche im Raum stehen. Und es ist -für die Anzeige gegen Sie- auch völlig egal, von welcher Firma die waren.
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