Liebe Community,
zunächst erstmal ein herzliches „Hallo!", in die Runde. Ich habe mich heute hier registriert, weil ich mit meinem Anliegen nicht geduldig bis Montag warten kann. Selbstverständlich werde ich folgende Situation auch dem zuständigen Verteidiger schildern, hoffe jedoch auf ein paar Erfahrungsberichte von euch.
Folgende Situation: Person A sitzt seit ein paar Wochen in Untersuchungshaft, der Vorwurf lautet: Verstoß gegen §29 BtMG.
Zur Ausgangslage: In einem Paketzentrum in Deutschland taucht ein Paket mit Betäubungsmitteln auf, adressiert an Person A. Daraufhin wird eine Wohnraumdurchsuchung bei Person A und bei der mit ihm in einer langjährigen Partnerschaft lebenden Person B durchgeführt. Zur selben Zeit wird bei einem Elternteil des A – Person C – ebenfalls eine Wohnraumdurchsuchung durchgeführt. Sowohl Person B als auch Person C sind lediglich als Zeugen vor Ort. Person B wird Zeuge der Durchsuchung in der gemeinsamen Wohnung, die mit Person A bewohnt wird. Person C wird Zeuge der bei ihr stattfindenden Durchsuchung - hier werden keine Beweise sichergestellt. Sichergestellte Beweise bei Person A sind jedoch ausreichend, um einen Haftbefehl auszusprechen.
Nach einigen Wochen stellen sowohl Person B als auch Person C fest, das sämtliche an sie adressierte Pakete und Päckchen teilweise aufgerissen und zugeklebt, oder durch den Zusteller komplett neu verpackt zugestellt werden.
Person C bekommt erneut Besuch von der Polizei, die angeben bereits erfolglos telefonisch einen Kontaktversuch unternommen zu haben – nachweislich gelogen. Person C bekommt ein an Person A adressiertes Päckchen (Kleidung von einem Onlinehandel – zusammen mit einem Übergabe-/Übernahmebeleg für Asservate und Spuren) überreicht, Adresse entspricht der Anschrift der Personen A und B, nicht jedoch der von Person C. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, die Staatsanwaltschaft hätte darum gebeten, das Päckchen nicht an die dort stehende Adresse zu übergeben, sondern an Person C.
Dem ist hinzuzufügen, dass Person A bei weitem die Grenze der „Volljährigkeit" überschritten hat und somit eine Übergabe an Person C zunächst fragwürdig erscheint – abgesehen von den aufgerissenen Paketen, die Person B und Person C seitdem erhalten. Selbst ein Paket, dass an Person D, die mit Person C einen Haushalt bildet, adressiert war, wurde aufgerissen und mit Paketband des Zustelldienstes mit dem aufgedruckten Hinweis „neu verpackt" neu zugeklebt.
Meine Frage: Hat jemand von euch schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist das rechtmäßig? Im Umkehrschluss müsste jeder der jemanden kennt, der jemanden kennt, … gegen den ein Vorwurf besteht, befürchten, dass sämtliche Pakete und Päckchen ohne Zustimmung gesichtet werden, ganz egal um was es sich dabei handelt.
Dürfen Pakete weiterhin kontrolliert werden?
7. Januar 2022
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Frage vom 7. Januar 2022 | 21:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dürfen Pakete weiterhin kontrolliert werden?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2022 | 22:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120043 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatdie angeben bereits erfolglos telefonisch einen Kontaktversuch unternommen zu haben – nachweislich gelogen :
Und diese Nachweise sind welche genau?
ZitatHat jemand von euch schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht? :
Nein, meinen Kreisen ist da nichts auffällig geworden.
ZitatIst das rechtmäßig? :
Es ist durchaus statthaft Ermittlungen im "Umfeld" zu tätigen.
Ob es rechtmäßig ist, erfahren dei Betroffenen in dem sie Akteneinsicht nehmen - dort finden sich in der Regel die Rechtsgrundlagen.
ZitatIm Umkehrschluss müsste jeder der jemanden kennt, der jemanden kennt, … gegen den ein Vorwurf besteht, befürchten, dass sämtliche Pakete und Päckchen ohne Zustimmung gesichtet werden, ganz egal um was es sich dabei handelt. :
Korrekt.
#2
Antwort vom 7. Januar 2022 | 22:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd diese Nachweise sind welche genau? :
Einen eingegangenen oder verpassten Anruf festzustellen, ist keine Herausforderung. Ich denke, das erklärt sich von selbst.
ZitatEs ist durchaus statthaft Ermittlungen im "Umfeld" zu tätigen. :
Ob es rechtmäßig ist, erfahren dei Betroffenen in dem sie Akteneinsicht nehmen - dort finden sich in der Regel die Rechtsgrundlagen.
Das ist natürlich richtig, allerdings entzieht es sich gänzlich meinem Verständnis, dass selbst Pakete und Päckchen von Person D - die in keiner Verbindung zu Person A steht, gesichtet werden.
Ich nehme an, sollte das ganze nicht rechtmäßig sein, wird der Verteidiger entsprechende Maßnahmen einleiten. "Verrückt" ist es trotzdem. Bin ein Neuling auf diesem Gebiet und bisher immer der Meinung gewesen, dass gegen Zeugen nicht ermittelt wird. Und dass ein Paket, ursprünglich adressiert an Person A (+ Person B, da gemeinsamer Haushalt) nun bei Person C abgegeben wird... ich habe während meiner bisherigen Recherchen keinen ähnlichen Sachverhalt oder eine Rechtsgrundlage gefunden... es bleibt spannend.
ZitatKorrekt. :
Dann müsste ja auch Person E, die Reinigungskraft von Person A feststellen, dass ihre Post gesichtet wird... sehr seltsam.
-- Editiert von siloment am 07.01.2022 22:59
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#3
Antwort vom 7. Januar 2022 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120043 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatEinen eingegangenen oder verpassten Anruf festzustellen, ist keine Herausforderung. Ich denke, das erklärt sich von selbst. :
Stimmt, nur wie stellt man die anderen fest?
Zitatund bisher immer der Meinung gewesen, dass gegen Zeugen nicht ermittelt wird. :
Zeugen können ganz schnell zu Verdächtigen und dann zu Beschuldigten werden.
ZitatDann müsste ja auch Person E, die Reinigungskraft von Person A feststellen, dass ihre Post gesichtet wird :
Nur wenn die Ermittler Person E als relevant erachten.
ZitatUnd dass ein Paket, ursprünglich adressiert an Person A (+ Person B, da gemeinsamer Haushalt) nun bei Person C abgegeben wird... :
Ja, das ist in der Tat sehr fraglich, warum da die Staatanwaltschaft drum gebeten hat.
#4
Antwort vom 8. Januar 2022 | 09:53
Von
Status: Unbeschreiblich (38433 Beiträge, 14000x hilfreich)
Der Verteidiger wird sich nicht um irgendwelche Pakete, die an B, C, D, oder wen auch immer gesandt werden, kümmern. Das müssen die Betroffenen schon selbst tun.
wirdwerden
#5
Antwort vom 8. Januar 2022 | 17:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatStimmt, nur wie stellt man die anderen fest? :
Von welchen "anderen" sprechen Sie, Harry van Sell?
#6
Antwort vom 8. Januar 2022 | 17:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Verteidiger wird sich nicht um irgendwelche Pakete, die an B, C, D, oder wen auch immer gesandt werden, kümmern. Das müssen die Betroffenen schon selbst tun. :
Wie könnten die Betroffenen vorgehen?
#7
Antwort vom 8. Januar 2022 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120043 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatVon welchen "anderen" sprechen Sie, Harry van Sell? :
Die welche man gar nicht mitbekam weil keine Verbindung zustande kam. Weil z.B. "besetzt" war oder Netzstörung.
ZitatDer Verteidiger wird sich nicht um irgendwelche Pakete, die an B, C, D, oder wen auch immer gesandt werden, kümmern. :
Er wird sich bei sorgfältiger Arbeitsweise zumindest damit auseinandersetzen müssen, das das passiert und warum das passiert.
Er wird sich aber nicht um die Rechte / Abwehransprüche von B, C, D, oder wem auch immer kümmern, er handelt nur für seinen Mandanten.
#8
Antwort vom 8. Januar 2022 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (38433 Beiträge, 14000x hilfreich)
Es gibt ja verschiedene Gründe, Pakete zu kontrollieren. Kommt natürlich auch auf den Entsendeort an. Ich würde erst einmal versuchen, herauszufinden, wer aus welchen Gründen geöffnet hat. Und das muss jeder Empfänger für sich.
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