Vorfall:
Ich habe einen Strafbefehl erhalten, da mein Hund eine Frau gebissen hatte. Dabei wird ein Bußgeld in Höge von 1200 € gefordert. Das liegt vor allem daran, dass mein Hund bei der Versicherung bereits 3 Vorfälle hat, wobei noch keiner polizeilich gemeldet wurde.
Ein Vorfall, der sich vor dem Biss der Frau ereignete, ist bis jetzt noch nicht abgeschlossen. Bei diesem Vorfall hat mein Hund einen Jugendlichen gebissen, den ich selber kenne. Zeugen waren ca. 8 da. Zudem war er im Krankenhaus und hat sich die Bisswunde verarzten lassen und sich ein ärztliche Bescheinigung und die genaue Beschreibung der Wunde geben lassen. Bis heute ist der Brief, den die Versicherung an diesen Jugendlichen geschickt hatte, nicht angekommen (ca. 2 Monate her).
Nachdem mein Hund die Frau leicht verletzt hatte, habe ich mit dem Jugendlichen geredet und ihn gefragt, ob er auf Schmerzensgeld verzichten würde. Da er mich kennt, stimmte er mir zu. Daraufhin rief ich meine Hundehaftpflichtversicherung an und teilte ihr mit, dass der Jugendliche auf das Schmerzensgeld verzichten werde. Als Begründung sagte ich, dass es sich hier um einen Bekannten handle, der mir entgegenkommen will, wegen des Vorfalls mit der Frau.
Gleich nach dem Gespräch mit der Versicherung bekam ich ein schlechtes Gewissen, dass mich nun die Versicherung anzeigen könnte wegen versuchtem Versicherungsbetrug.
Mein Frage:
Ich habe 8 Zeugen und ein ärztliches Gutachten, die den Biss bestätigen. Mach ich mir zu viele Gedanken, oder habe ich mit meinem schlechten Gewissen recht? Wie schätzt ihr die Situation ein?
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Dummer Fehler, oder doch nicht? Versicherung...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du kannst schon gar nicht für einen Dritten einen Verzicht erklären, der Jugendliche muß sich nicht sofort entscheiden, ob er Scchmerzensgeldansürüche anmeldet, sondern hat dafür 3 Jahre Zeit.
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Die grundlegende Frage ist:
Hat nun die Versicherung die Möglichkeit mich wegen Verdachts auf Versicherungsbetrug anzuzeigen, obwohl noch kein Schmerzensgeld eingeklagt wurde und auch nicht wird, trotz der Beweise, die ich habe?
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Du weist ja gar nicht, ob noch Schmerzensgeld verlangt wird.
Aber wenn nicht, dann stellt der Betroffene eben keinen Anspruch, somit muß die Versicherung aber nicht zahlen, aber wie gesagt, der Betroffene kann sich 3 Jahre Zeitlassen, um den Anspruch zu stellen.
Du hast sich aber nicht Strafbar gemacht.
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Ich habe mich in die Lage der Versicherung hineinversetzt, die jetzt sagen könnte:
Der Herr meldet einen Fall, der innerhalb des Bekanntenkreises vorgefallen ist. Eventuell hatte er vor, Geldansprüche zu fordern, die seinem Bekannten zu Gute kommen würde. Doch jetzt sieht er davon ab, weil ein neuer Fall vorgefallen ist.
Denke ich da zu weit?
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Im Zweifel hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Der Biss der Frau ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, in dem jetzt ein Strafbefehl beantragt wurde, der auch erlassen wurde. Das ist keine Buße sondern eine Strafe.
Wenn die anderen Bisse Ihres Hundes (also ich habe 2 Hunde, die haben noch niemanden gebissen, also sollten Sie mal darüber nachdenken, Ihrem Viech einen Maulkorb anzulegen, denn Sie sind ja anscheinend nicht in der Lage, ihn zu erziehen) nicht angezeigt wurden, hat das auf das Strafverfahren keinen Einfluss.
Worin soll denn der Betrug z.N. der Versicherung liegen?
Mal abgesehen davon, dass Sie, wie ja schon gesagt wurde, nicht für einen anderen auf dessen Ansprüche verzichten können.
Wie wäre es eigentlich mal mit nem Maulkorb für den Hund, so nach 4 Hundebissen?
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"gruß azrael"
@azrael
Schön, dass noch einer so denkt!
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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
Dazu muss ich sagen, dass mein Hund aus einer Tötungsstation aus Ungarn kommt und daher leider einige Macken hat, die so sehr verankert sind, dass man diese nicht wieder wegerziehen kann. Ich hatte davor auch einen Hund, der hatte einen anderen Charakter und ein anderes Gemüt
Nun, das mit der Maulbinde habe ich bereits unternommen und ich werde meinen Hund auch immer angeleint lassen. Leider lernt man erst aus Fehlern. Zudem ist zu sagen dass die Vorfälle 2 und 3, die ich hier nicht erwähnt habe, nichts mit einem Biss zu tun hatten, sondern mit Sachbeschädigung :P
Liebe Grüße
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quote:
...habe ich mit dem Jugendlichen geredet und ihn gefragt, ob er auf Schmerzensgeld verzichten würde.
Ergänzend dazu wäre auch noch zu sagen das bei einem "jugendlichen" warscheinlich auch die Erziehungsberechtigten noch ein Wörtchen mitzureden haben...
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