Dummer Fehler, oder doch nicht? Versicherung...

30. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hund321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dummer Fehler, oder doch nicht? Versicherung...

Vorfall:
Ich habe einen Strafbefehl erhalten, da mein Hund eine Frau gebissen hatte. Dabei wird ein Bußgeld in Höge von 1200 € gefordert. Das liegt vor allem daran, dass mein Hund bei der Versicherung bereits 3 Vorfälle hat, wobei noch keiner polizeilich gemeldet wurde.

Ein Vorfall, der sich vor dem Biss der Frau ereignete, ist bis jetzt noch nicht abgeschlossen. Bei diesem Vorfall hat mein Hund einen Jugendlichen gebissen, den ich selber kenne. Zeugen waren ca. 8 da. Zudem war er im Krankenhaus und hat sich die Bisswunde verarzten lassen und sich ein ärztliche Bescheinigung und die genaue Beschreibung der Wunde geben lassen. Bis heute ist der Brief, den die Versicherung an diesen Jugendlichen geschickt hatte, nicht angekommen (ca. 2 Monate her).

Nachdem mein Hund die Frau leicht verletzt hatte, habe ich mit dem Jugendlichen geredet und ihn gefragt, ob er auf Schmerzensgeld verzichten würde. Da er mich kennt, stimmte er mir zu. Daraufhin rief ich meine Hundehaftpflichtversicherung an und teilte ihr mit, dass der Jugendliche auf das Schmerzensgeld verzichten werde. Als Begründung sagte ich, dass es sich hier um einen Bekannten handle, der mir entgegenkommen will, wegen des Vorfalls mit der Frau.

Gleich nach dem Gespräch mit der Versicherung bekam ich ein schlechtes Gewissen, dass mich nun die Versicherung anzeigen könnte wegen versuchtem Versicherungsbetrug.

Mein Frage:
Ich habe 8 Zeugen und ein ärztliches Gutachten, die den Biss bestätigen. Mach ich mir zu viele Gedanken, oder habe ich mit meinem schlechten Gewissen recht? Wie schätzt ihr die Situation ein?



-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Du kannst schon gar nicht für einen Dritten einen Verzicht erklären, der Jugendliche muß sich nicht sofort entscheiden, ob er Scchmerzensgeldansürüche anmeldet, sondern hat dafür 3 Jahre Zeit.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hund321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die grundlegende Frage ist:

Hat nun die Versicherung die Möglichkeit mich wegen Verdachts auf Versicherungsbetrug anzuzeigen, obwohl noch kein Schmerzensgeld eingeklagt wurde und auch nicht wird, trotz der Beweise, die ich habe?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Du weist ja gar nicht, ob noch Schmerzensgeld verlangt wird.
Aber wenn nicht, dann stellt der Betroffene eben keinen Anspruch, somit muß die Versicherung aber nicht zahlen, aber wie gesagt, der Betroffene kann sich 3 Jahre Zeitlassen, um den Anspruch zu stellen.
Du hast sich aber nicht Strafbar gemacht.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hund321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich in die Lage der Versicherung hineinversetzt, die jetzt sagen könnte:

Der Herr meldet einen Fall, der innerhalb des Bekanntenkreises vorgefallen ist. Eventuell hatte er vor, Geldansprüche zu fordern, die seinem Bekannten zu Gute kommen würde. Doch jetzt sieht er davon ab, weil ein neuer Fall vorgefallen ist.

Denke ich da zu weit?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Im Zweifel hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Der Biss der Frau ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, in dem jetzt ein Strafbefehl beantragt wurde, der auch erlassen wurde. Das ist keine Buße sondern eine Strafe.
Wenn die anderen Bisse Ihres Hundes (also ich habe 2 Hunde, die haben noch niemanden gebissen, also sollten Sie mal darüber nachdenken, Ihrem Viech einen Maulkorb anzulegen, denn Sie sind ja anscheinend nicht in der Lage, ihn zu erziehen) nicht angezeigt wurden, hat das auf das Strafverfahren keinen Einfluss.

Worin soll denn der Betrug z.N. der Versicherung liegen?
Mal abgesehen davon, dass Sie, wie ja schon gesagt wurde, nicht für einen anderen auf dessen Ansprüche verzichten können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wie wäre es eigentlich mal mit nem Maulkorb für den Hund, so nach 4 Hundebissen?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@azrael
Schön, dass noch einer so denkt!

-----------------
"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hund321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu muss ich sagen, dass mein Hund aus einer Tötungsstation aus Ungarn kommt und daher leider einige Macken hat, die so sehr verankert sind, dass man diese nicht wieder wegerziehen kann. Ich hatte davor auch einen Hund, der hatte einen anderen Charakter und ein anderes Gemüt :)

Nun, das mit der Maulbinde habe ich bereits unternommen und ich werde meinen Hund auch immer angeleint lassen. Leider lernt man erst aus Fehlern. Zudem ist zu sagen dass die Vorfälle 2 und 3, die ich hier nicht erwähnt habe, nichts mit einem Biss zu tun hatten, sondern mit Sachbeschädigung :P

Liebe Grüße

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
...habe ich mit dem Jugendlichen geredet und ihn gefragt, ob er auf Schmerzensgeld verzichten würde.


Ergänzend dazu wäre auch noch zu sagen das bei einem "jugendlichen" warscheinlich auch die Erziehungsberechtigten noch ein Wörtchen mitzureden haben...


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.943 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen