Hallo,
Mal angenommen jemandes Handy wurde von der Polizei beschlagnahmt, weil damit Bilder aufgenommen worden sind (gemäß §94).
Nun möchte Er einen Widerspruch bzw. Beschwerde einlegen. Auf dem Beschlagnahmeprotokoll ist vermerkt, dass gemäß §98 keine Belehrung erfolgt und auch kein "ausdrücklicher Widerspruch" erfolgt ist.
Wie müsste diese Beschwerde aussehen ? Es gibt Gründe um für die Rückgabe des Mobiltelefons zu plädieren. An wen muss man diese Beschwerde senden ? Es hängt mit einer Straftat zusammen zu der es auch eine Vorladung und ein Aktenzeichen gibt.
Auf dem Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll sind nur die Daten der Polizeibehörde gelistet. Muss die Beschwerde dann auch an diese Behörde?
-- Editier von LogoPogo am 13.07.2016 13:36
Durchsuchungs und Sicherstellung - Beschwerde/Widerspruch
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wurde mit Gerichtsbeschluss (z.B.!! im Rahmen einer Hausdurchsuchung) beschlagnahmt oder ohne?
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ZitatWurde mit Gerichtsbeschluss (z.B.!! im Rahmen einer Hausdurchsuchung) beschlagnahmt oder ohne? :
Das alles war draussen. Ein Polizist hielt den Beschuldigten an und daraufhin fragte er den Beschuldigten ob dieser damit einverstanden ist, dass das Handy eingezogen wird. Der Beschuldigte Verneinte und der Polizist telefonierte mit jemandem (Ich weiß nicht ob Richter oder Staatsanwalt o.ä.) und daraufhin nahm er das Handy an sich.
Auf dem Sicherstellungs- und Durchsuchungsprotokoll ist bei "Gefahr in Verzug" KEIN Kreuz.
(Zwischen dem anhalten und handy einziehen war jetzt auch was, wollte es nur auf das wesentliche reduzieren)
Also Ich denke mal nein, es war ohne Gerichtsbeschluss
-- Editiert von LogoPogo am 13.07.2016 13:38
-- Editiert von LogoPogo am 13.07.2016 13:44
Dann muß man "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" nach § 98, Abs. 2, Satz 2 StPO stellen
okay, danke.
Habe das hier dazu gefunden:
AZ: [AKTENZEICHEN]
Ich widerspreche hiermit jeder weiteren Sicherstellung von Unterlagen und sonstiger Beweismittel und beantrage,
Sicherstellung und Beschlagnahme aufzuheben und dem Beschuldigten, MEIN NAME, sein
Eigentum zurückzugeben.
Hierzu beantrage ich richterliche Entscheidung gemäß §§ 98 Abs. 2 S. 2 StPO
.
Bei Nichtabhilfe durch das Amtgericht bitte Ich darum, diesen Schriftsatz als Beschwerde aufzufassen und weiterzuleiten.
Gründe:
[HIER MEINE GRÜNDE]
Ist das so in Ordnung von der Form?
Und muss Ich das ans Amtgericht meiner Stadt senden?
Zitat:Bei Nichtabhilfe durch das Amtgericht bitte Ich darum, diesen Schriftsatz als Beschwerde aufzufassen und weiterzuleiten.
Das geht m.E. nicht. Beschwerde [§ 304 StPO ] ist erst gegen die Entscheidung des Gerichts möglich. Die quasi vorab gleich mit einzubauen ist m.E. nicht zulässig. Daher würde ich den Satz weglassen
Der Rest ist O.K. und richtig.
Zitat:Zitat:Bei Nichtabhilfe durch das Amtgericht bitte Ich darum, diesen Schriftsatz als Beschwerde aufzufassen und weiterzuleiten.
Das geht m.E. nicht. Beschwerde [§ 304 StPO ] ist erst gegen die Entscheidung des Gerichts möglich. Die quasi vorab gleich mit einzubauen ist m.E. nicht zulässig. Daher würde ich den Satz weglassen
Der Rest ist O.K. und richtig.
und wohin muss Ich das jetzt abschicken? Polizei oder Amtsgericht? oder staatsanwaltschaft?
Zitat:Zitat:Zitat:Bei Nichtabhilfe durch das Amtgericht bitte Ich darum, diesen Schriftsatz als Beschwerde aufzufassen und weiterzuleiten.
Das geht m.E. nicht. Beschwerde [§ 304 StPO ] ist erst gegen die Entscheidung des Gerichts möglich. Die quasi vorab gleich mit einzubauen ist m.E. nicht zulässig. Daher würde ich den Satz weglassen
Der Rest ist O.K. und richtig.
und wohin muss Ich das jetzt abschicken? Polizei oder Amtsgericht? oder staatsanwaltschaft?
Außerdem frag Ich mich ob Ich eine Kopie des Protokolls mitschicken sollte?
An das für die Stadt zuständige Amtsgericht, in der die Beschlagnahme stattfand.
Das Protokoll kann man beilegen, ja ...
Habs jetzt ans zuständige Amsgericht geschickt.
Nur ohne Protokoll.
Das Aktenzeichen habe Ich beigefügt, nur ist das ja das Aktenzeichen bei der Polizei (da Ich kein anderes bekommen habe).
Können die das einfach da nachfragen also die Akte?
ja
Habe gerade einen Brief vom Amtsgericht bekommen.
Die Staatsanwaltschaft hat wohl selbst gerichtliche Bestätigung beantragt und nun wird mir 1 Woche Zeit gegeben Stellung zu nehmen.
Habe den Brief wo Ich um gerichtliche Bestätigung beantragt habe zusammen mit den Gründen gestern bereits abgeschickt.
Jedoch habe Ich da das Aktenzeichen bei der Polizei eingetragen (jetzt hab Ich eins vom Amtgericht), sollte Ich nochmal einen Brief mit dem Aktenzeichen vom Amtsgericht dahin schicken oder werden die das schon richtig zuordnen?
Ich würde den gestrigen Brief nochmal schicken, mit einem Vermerk, dass es sich um die 2. Zusendung -diesmal mit StA-AZ- handelt.
Hmm. Das kostet mich aber jedesmal 3,5€
nur um das neue aktenzeichen zu vermerken ..
Sollte man eigtl die ganze Kommunikation per Einschreiben regeln?
oder reicht es alles per normalem Brief zu verschicken? Habs bis jetzt immer per einschreiben gemacht
Man kann es auch faxen, das kostet gar nicht (wenn man ne Flatrate hat, sonst ein paar cent )
Einfacher Brief sollte -jetzt beim 2. Mal- reichen.
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