E-Mails unter falschem Namen

4. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)
E-Mails unter falschem Namen

Hallo,

folgende Situation:
Person A hat eine E-Mail-Adresse: Vorname.Nachname@gmx.net
Person B erhält beleidigende E-Mails von der E-Mail-Adresse: Nachname.Vorname@gmx.net.
Person B denkt, Person A sei der Absender, denn als Absender steht dort auch ganz normal der Name dieser Person.
Nach einigen Diskussionen und IP-Verfolgung hat sich nun herausgestellt, dass Person C sich diese E-Mail-Adresse zugelegt hat, um unter dem Namen von A derartige E-Mails versenden zu können.

Was für ein Straftatbestand ist das genau? Neben Beleidigung. Welche Strafe erwartet C? Kümmert sich die Staatsanwaltschaft um so etwas oder muss man da zivil klagen und können das beide? B, weil er beleidigt wurde, und A, weil das alles unter seinem Namen geschah?

LG,
Ofelia

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Kümmert sich die Staatsanwaltschaft um so etwas

Da diese regelmäßig mit echten Problemen mehr als ausgelastet sind, sollte man sich davon nicht zuviel versprechen.
Einstellung mangels öffentlichem Interesse ist zu erwarten bzw. 50 Eur fürd Tierheim.



C könnte anwaltlich abgemahnt werden bzw. verklagt werden es zu unterlassen Nachname.Vorname@gmx.net zu verwenden bzw. zu verwenden um darunter Beleidigungen an B zu versenden.
Kosten sind hier wesentlich höher als bei der Staatsanwaltschaft, die müsste der C übernehmen.
Ist er jedoch nicht zahlungsfähig, dann muss der Auftraggeber zahlen. Kann alsoauch schiefgehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was für ein Straftatbestand ist das genau? Neben Beleidigung. <hr size=1 noshade>


*Neben* Beleidigung ist es keiner.

Das Verwenden eines fremden Namens ist per se keine Straftat. Das Begehen von Straftaten unter fremdem Namen ist auch keine Straftat; §164 StGB besagt abschließend, unter welchen Umständen (nämlich "bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich ") so etwas eine falsche Verdächtigung sein könnte.

Der §164 StGB könnte aber einschlägig sein, wenn X unter dem Namen des Y öffentlich (etwa in einem Forum) den Z beleidigt.
Es gibt nämlich keinen substantiellen Unterschied zwischen

"X (wissentlich falsch, öffentlich): Y hat den Z ein A... genannt"

und

"X (im Namen von Y, öffentlich): Z, du bist ein A...".



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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sowas nennt man schriftliche Lüge. Die ist nicht strafbar. Wenn ich mich hier als Konrad Adenauer (um mal einen unverfänglichen Toten zu nehmen) anmelde, wäre das nicht strafbar. Wenn ich unter diesem Namen andere beleidigen würde, wäre es genau das, nämlich eine Beleidigung, aber keine darüber hinaus gehende Straftat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.

Ich finde das zwar erschreckend, aber mir leuchtet ein, was Ihr schreibt.

Aber wenn man zivil klagt, müsste C dann für entstandene Kosten aufkommen? In diesem Fall waren sich A und B eh nicht grün, haben aber vor einiger Zeit einen Rechtsstreit beendet. C schrieb bewusst im Namen von A, damit dieser Streit neu auflebt. B wurde es nach der 8ten Mail und 2 Versuchen, A zur Vernunft zu bringen - die ja nichts bringen konnten, denn er schrieb ja gar nicht A -, zu bunt und ging zum Anwalt. Daraufhin ging A auch zum Anwalt. Und so langsam kam dann erst raus, dass A gar nicht der Verfasser war.
Muss C nicht wenigstens die Anwaltskosten übernehmen, so er denn Geld hat? Denn B und somit auch A wären ja ohne diese Mails nie zum Anwalt gegangen.
Mir leuchtet ja ein, dass es keine Straftat ist, unter falschem Namen wer weiß was zu treiben. Aber derjenige, dessen Name benutzt wird, der hat ja hinterher Probleme dadurch ( in diesem Fall Anschreiben durch einen Anwalt und - kostspielige - Rückantwort durch einen Anwalt), kann da nicht Schadensersatz dann gefordert werden?

LG,
Ofelia

LG,
Ofelia

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