E Scooter seit fast einem Jahr bei der Polizei

5. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Viktoria Milde
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
E Scooter seit fast einem Jahr bei der Polizei

Ich wurde letztes Jahr im April von der Polizei angehalten weil ich kein Nummernschild an meinem e Scooter hatte. Lange Rede kurzer Sinn die Polizei prüft die FIN und sagt der Roller wäre gestohlen gemeldet worden und nimmt ihn mit.
Auf der Rechnung die wir hatten steht nur die Modellnummer und nicht die FIN. Ich habe den e Roller 2022 zu weihnachten geschenkt bekommen. Ich habe kein Dokument gefunden was die FIN Nummer offiziell an mich bindet. Der e Roller wurde von einem ganz normalem online Shop über Amazon gekauft, was auch ein legitimes Unternehmen ist.

Im Nachhinein kam dann raus, dass der Roller gestohlen gemeldet wurde im Jahr 2023 und in einem ganz anderen Bundesland als meins. Danach habe ich von Versicherungen erfahren wie einfach es ist eine falsche FIN Nummer registriert zu bekommen. Ein einfacher Zahlendreher kann jemand komplett fremden zum "Eigentümer" eines scooters machen der ihm nicht gehört. Danach kam sogar noch raus das für diese FIN Nummer schon ein Kennzeichen mit Versicherung erstellt wurde BEVOR mein E Roller überhaupt hergestellt wurde.

Der e Roller steht jetzt seit fast einem Jahr bei der Polizei, verliert an Wert und die Batterie geht kaputt. Ich weiß nicht was ich machen soll die sagen die ganze Zeit sie ermitteln noch aber ich möchte Schadensersatz für die Batterie und den Wertverlust und weiß Gott was daran jetzt noch alles kaputtgegangen ist in der Zeit. Außerdem brauche ich den Roller wirklich aus Fortbewegungsmittel.

Es ist zu 100% auszuschließen dass der e Roller nicht meiner ist.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127444 Beiträge, 40805x hilfreich)

Zitat (von Viktoria Milde):
Es ist zu 100% auszuschließen dass der e Roller nicht meiner ist.

Da die Ermittler das ganz offensichtlich anders sehen, dass wurde festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48960 Beiträge, 17236x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da die Ermittler das ganz offensichtlich anders sehen, dass wurde festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?

Naja, wenn man seit 2022 ununterbrochen im Besitz des Rollers ist, dann kann der nicht einem Drittem in 2023 gestohlen worden sein.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127444 Beiträge, 40805x hilfreich)

Zitat (von hh):
wenn man seit 2022 ununterbrochen im Besitz des Rollers ist

Das wurde festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?

Behauptungen des Beschuldigten muss nicht geglaubt werden, entlastendes muss geprüft / ermittelt werden.
Eine Nachweis wie Rechnung mit FIN gibt es nicht. Die anderen Puzzlestückchen müssen erst noch geprüft werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sarmand
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da die Ermittler das ganz offensichtlich anders sehen, dass wurde festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?


Wenn seitdem Nichts mehr geschehen ist, ist wohl eher davon auszugehen dass dies auf dem "zu erledigen" Stapel liegt.

Zitat (von Viktoria Milde):
Der e Roller steht jetzt seit fast einem Jahr bei der Polizei, verliert an Wert und die Batterie geht kaputt. Ich weiß nicht was ich machen soll die sagen die ganze Zeit sie ermitteln noch aber ich möchte Schadensersatz für die Batterie und den Wertverlust und weiß Gott was daran jetzt noch alles kaputtgegangen ist in der Zeit. Außerdem brauche ich den Roller wirklich aus Fortbewegungsmittel.


Schadensersatz steht dir zwar zu, wenn dir einen Vermögensschaden entsteht. Wenn der Akku kaputt geht und das dann quasi direkt damit zu tun hat, dann könnte dass gelten. Wertverlust alleine wird leider nicht beachtet.

Ggf. könnte dir Schadensersatz für die Nichtnutzung zustehen (das dürfte so 1-2 Euro pro Tag sein), allerdings vermutlich eben auch nur wenn du in deiner Fortbewegung dadurch eben nachhaltig eingeschränkt warst.

EDIT: Gab es denn einen Anhörungsbogen und was wurde da geäußert?



-- Editiert von User am 5. Februar 2025 21:18

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127444 Beiträge, 40805x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Wenn seitdem Nichts mehr geschehen ist, ist wohl eher davon auszugehen dass dies auf dem "zu erledigen" Stapel liegt.

Das dürfte überaus wahrscheinlich sein.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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