EBay Warenbetrug?

30. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Andrea 14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
EBay Warenbetrug?

Ich bin gerade richtig entsetzt . Meine Zwillinge hatten letzte Woche Geburtstag und mein Sohn wünschte dich Airpods von Apple. Ich habe ein echt interessantes Angebot auf eBay kleinanzeigen gefunden .200 Euro. Netter Kontakt, nichts Verdächtiges. Mit Verkäufer wurde ausgemacht versicherter Versand. 3 Tage nach angeblichen Versand habe ich nachgefragt wo mein Paket ist? Sie dachte es wäre schon bei uns? Ich bat sie mir die Sendungsnummer zu geben. Die findet sie nicht mehr! Ich habe sie darauf hin gebeten mir die 200 Euro zurück zu überweisen. Macht sie nicht, weil sie hat ja auch Verlust. Jetzt meldet sie sich nicht mehr. Ich bin so sauer...denn 200 Euro sind auch für uns viel Geld. Trauriger Geburtstag für meinen Sohn . Aber was kann ich jetzt tun? Mittlerweile glaube ich gar nicht mehr das sie versendet hat...bzw dass es die Kopfhörer gar nicht gab. Geld wurde per Banküberweisung bezahlt

-- Editiert von Andrea 14 am 30.01.2020 20:51

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Andrea 14):
Aber was kann ich jetzt tun?

Ich würde
1. Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten
2. ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Lieferung bzw. Nachweis das das Paket abgesendet wurde bzw. Überweisung des Betrages
– Fristsetzung dafür nach Datum (14 Tage)
– Kopie der Bestätigung über die Erstatttung der Anzeige
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andrea 14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Harry...ich habe ihr schon geschrieben dass ich zur Polizei gehe und eine Anzeige wegen Betrug stelle. Aber anscheinend interessiert sie das nicht. Es kommt darauf keine Antwort mehr. Wie groß sind die Chancen das ich mein Geld tatsächlich wieder sehe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andrea 14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann die Polizei denn die Adresse heraus finden? Ich denke EBay wird mir da keine große Hilfe sein

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Andrea 14):
Kann die Polizei denn die Adresse heraus finden? I


Zumindest haben sie ja die Kontonummer. Zumindest der Kontoinhaber kann also ermittelt werden, wenn es nicht mit einem falschen Ausweis eröffnet wurde.

Zitat (von Andrea 14):
Wie groß sind die Chancen das ich mein Geld tatsächlich wieder sehe?


Das ist eine "Glaskugel-Frage". Die Polizei besorgt es zumindest nicht. Ob auf dem zivilen Rechtsweg was zu holen ist, hängt davon ab, ob die Person zahlungsfähig (pfändbar) ist. Mit Glück bietet die Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung gegen Schadenswiedergutmachung an und der Täter erkennt die Chance, die sich ihm dadurch bietet. Das wird allerdings nur der Fall sein, wenn es sich um einen "Amateur-Täter" handelt. Ein Profi wird vermutlich gar nicht ermittelbar sein (Konto mit falschem Ausweis eröffnet).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zumindest der Kontoinhaber kann also ermittelt werden, wenn es nicht mit einem falschen Ausweis eröffnet wurde.
Es könnte auch ein "Finanzagent" zwischengeschaltet worden sein. Der dürfte sich dann aber der Geldwäsche schuldig gemacht haben, und somit auch schadenersatzpflichtig sein.

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Andrea 14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine hilfreiche Antwort

0x Hilfreiche Antwort






#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

@Elfriede123mitglied: Ihre Beteiligung an diesem Forum ist bislang für Ratsuchende zwar keinesfalls hilfreich, vielmehr aber mitunter beleidigend. Sie sollten darüber nachdenken, ob Sie hier richtig aufgehoben sind.

Antwort #1 war m.E. hilfreich. Einen nächsten (zivilrechtlichen) Schritt könnte das Online-Mahnverfahren darstellen.

-- Editiert von DeusExMachina am 31.01.2020 16:12

2x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Da muss man nicht lange raten, wo dieser Troll wohl sein Kreuzchen auf dem Wahlschein macht. Es gibt da sogar einen Begriff für: Wutbürger.

-- Editiert von DeusExMachina am 31.01.2020 16:41

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.156 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.