Hallo, meiner Bekannten ist folgendes passiert...ihre Handtasche wurde gestohlen mit sämtlichen Papieren, Schlüsselbund, etc.. Der Täter hat innerhalb ca. 1 Stunde 1300 Euro mit der Karte abgehoben, ob das nun vor der Sperrung passiert ist, kann man schlecht sagen...sie hat bei der Polizei und bei der Bank ausgesagt, keinen Zettel mit der PIn in der Tasche gehabt zu haben, ist sich jetzt aber nicht mehr so ganz sicher. Die Bank hat ihr das Geld alles zurück erstattet !
Jetzt haben sie den Täter gefasst, und sie muss als Zeugin aussagen.
Sie hatte allerdings noch etliche andere Auslagen, wie neue Papiere besorgen, neue Türschlösser, etc etc...
Wenn sie jetzt aussagt, das sie sich nicht mehr sicher ist, wegen dem Zettel, was passiert dann ? Muss sie das Geld von der Bank wieder zurückzahlen ? Von dem Täter ist sicherlich nichts zu erwarten....
Bekommt der Täter dann auch weniger Strafe, wenn er aussagt, das er einen Zettel gefunden hat ?
Soll sie lieber nichts sagen ? Aber falls sie vereidigt wird....wäre das ja Meineid ....da sie sich ja nicht mehr ganz sicher ist...
EC Karte gestohlen , Zeugenaussage
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Bekannte muss bei der Polizei nichts aussagen, wohl aber bei Gericht. Die Schadenshöhe, und wie leicht man es dem Täter gemacht hat, spielt natürlich auch eine Rolle bei der Strafzumessung. Und, wenn innerhalb einer Stunde soviel abgehoben wird, dann spricht ja vieles für den Zettel in der Handtasche, oder? Das wird er auch vor Gericht aussagen, ist absolut glaubhaft. Es wäre sehr töricht, hier zu lügen.
wirdwerden
Also, hab noch mal nachgefragt...er hat 500 euro in Bargeld abgehoben und für den Rest an versch. Fahrkartenautomaten Fahrkarten gezogen. Die Polizei meinte dann, das wird öfter so gemacht, dann können sie die Fahrkarten auch nochmal verkaufen....
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Das ändert nichts an meiner Auskunft.
wirdwerden
Aber falls sie vereidigt wird....wäre das ja Meineid Und wenn nicht, falsche uneidliche Aussage - Mindeststrafe 3 Monate Haft.
Es wäre absoluter Blödsinn, hier nicht bei der Wahrheit zu bleiben. Denn es interessiert das Gericht schon, wie es möglich war, unmittelbar nach dem Diebstahl über so viel Geld zu verfügen.
wirdwerden
Na ja - WENN es für den Schadensersatz einen Unterschied macht, könnte sie die Aussage nach § 55 StPO verweigern: Sonst bezichtigt sie sich nämlich ganz schlicht des Betruges an der Bank.
Wie schon geschrieben, am Anfang war sie sich sehr sicher, keinen Zettel drin gehabt zu haben, bzw. den schon längst entsorgt zu haben....aber falls er jetzt doch noch drin war...und sie dann bei der Zeugenaussage sagt, sie kann es nicht mehr 100 prozentig sagen ??? Hab mal gelesen, das kann man sagen,um sich selbst zu schützen, bzw. nicht selbst als "Betrüger" da zu stehen....Muss sie dann alles an die Bank zurückzahlen und muss warten, ob der Täter ihr was zahlt ? Oder bekommt sie jetzt selbst eine Anzeige wegen Betrugs an die Bank ?
Muss sie dann alles an die Bank zurückzahlen und muss warten, ob der Täter ihr was zahlt ? Oder bekommt sie jetzt selbst eine Anzeige wegen Betrugs an die Bank ? Wieso "oder"? Beides dürfte möglich sein...
Oha...ihr ist es aber doch jetzt erst wieder eingefallen. das es möglich sein "kann"...also damals war sie sich ziemlich sicher, das der Zettel nicht drin war...hat es also nicht "extra" verschwiegen.
soll sie dann lieber die Aussage veweigern ? Aber das macht sie dann doch erst recht "vedächtig"....
Sie weiss ja auch nicht, was der Täter genau sagt...oder ob der Zettel nun drin war oder nicht...vielleicht hat er ja auch mit einer anderen Methode den Code geknackt...man liest ja viel von anderen Fällen, wo das auch nach so kurzer Zeit geklappt hat...
soll sie dann lieber die Aussage veweigern ? Ich glaube schon.
Aber das macht sie dann doch erst recht "vedächtig".... Ja und? Wenn da schwarz auf weiß steht, daß der Zettel doch wohl drin war, wird sie das Geld zurückzahlen müssen. Schweigt sie, gibt es zumindest nicht 2 gegensätzliche Aussagen, die in der Welt sind.
vielleicht hat er ja auch mit einer anderen Methode den Code geknackt...man liest ja viel von anderen Fällen, wo das auch nach so kurzer Zeit geklappt hat... Das weiß aber keiner. By the way wird er zuerst gefragt werden, und wenn er dann sowas berichtet, wird das Strafgericht gar nicht nach dem Zettel fragen - es weiß ja in dem Fall, wie der Angeklagte an die PIN gekommen ist. WENN es aber fragt, dann ist eindeutig was im Busch...
-- Editiert von muemmel am 30.03.2016 17:44
Noch eine Frage, kann meine Bekannte vorher Akteneinsicht bekommen ? Dann weiss sie doch schon was der Angeklagte gesagt hat. Zugegeben hat er die Tat wahrscheinlich ja schon, er hat ihr vor Wochen ein "Entschuldigungsschreiben" geschickt, und sich entschuldigt, wollte dann monatlich 50 Euro "abzahlen"...sie sollte dann ein Konto angeben worauf er das überweisen sollte. Ist aber bis jetzt noch nichts eingezahlt worden . Anscheindend hat er mehrere betrogen, denn das Schreiben war "An die Geschädigten" adressiert, wurde dann übers Amtsgericht an sie geschickt. Wenn sie jetzt die Aussage veweigert, wird sie dann nicht erst recht von dem Richter / Anwalt des Täters "in die Mangel genommen" ? oder sagen die da nichts zu ? Ihre Nerven liegen jetzt schon blank....sie war noch nie vor Gericht und hat dementsprechend "Angst" davor....
Hallo, die Verhandlung war jetzt...der Täter hat noch viel mehr "verbrochen"....2 x EC-Karten-Betrug, 2 x Einbruch, und 1x Rauschgift gestohlen...(Ihr Mann war mit im Saal als Zuhörer ).Der Richter wollte den genauen Tathergang garnicht mehr hören, da der Täter die beiden Fälle mit dem EC-Karten-Betrug gestanden hatte...die anderen Fälle hat sie nicht mehr gehört, war froh, als sie fertig war...
der Staatsanwalt hat noch nachgefragt, wie der Täter an die PIN gekommen ist...war ansch. dann doch wohl in der Tasche...aber das war dem Richter ansch. egal, hat dann gesagt, das wäre ja uninteressant, da ja der Täter gestanden hätte...das wäre ja auch kein Grund, um mit der Karte einfach Geld abzuheben. Die Bank war nicht vor Ort als "Nebenkläger"...
wurde auch nicht erwähnt...der Täter hat sich dann nochmal mündlich entschuldigt, will dann ansch. mit 50 Euro monatlich die Schuld abbezahlen, bzw. ja auch an die Bank, da die ja den Betrag erstattet hat...aber sie hat dann noch eine Aufstellung abgegeben, wo die ganzen Unkosten wie neues Autoschloss, neue Haustürschlösser, (Schlüsselbund war auch in der Tasche )
neue Handys, und auch noch 200 Euro Bargeld...belief sich dann auch nochmal auf 1400 Euro...
jetzt kommt es ja drauf an, welche Strafe er bekommt, bzw. ob er nicht sogar ins Gefängnis dafür kommt ? Wenn die anderen Straftaten noch dazu gerechnet werden ? Kann sie als Geschädigte und Zeugin denn den Ausgang der Verhandlung erfahren ?
Muss sie dafür extra einen Antrag stellen ?
Es wurde gleich gesagt, das 1 Woche später nochmal eine Verhandlung stattfindet, da die ganzen Straftaten nicht alle an dem einen Tag verhandelt werden konnten.
Kann sie als Geschädigte und Zeugin denn den Ausgang der Verhandlung erfahren ? Ja.
Muss sie dafür extra einen Antrag stellen ? Ja.
Wobei in einem Fall wie diesem sein kann, dass die "leichtesten" Taten ggf. nach § 154 StPO
eingestellt werden. Das Auskunftrecht des Geschädigten bezieht sich grundsätzlich nur auf den Verfahrensausgang, soweit "er betroffen ist". Wenn man hier kleinlich wäre (und solch eine Einstellung erfolgen würde), könnte die entspr. Mitteilung/Auskunft also lauten: "Hinsichtlich des Sie betreffenden Tatvorwurfs wurde das Verfahren nach § 154 StPO
eingestellt, ... usw." Dann wüßte man nur, dass er verurteilt wurde, aber nicht zu was. Dafür müßte man dann Akteneinsicht nehmen.
Zitat:
Es wurde gleich gesagt, das 1 Woche später nochmal eine Verhandlung stattfindet, da die ganzen Straftaten nicht alle an dem einen Tag verhandelt werden konnten.
Dann gehen Sie dort doch als Zuhörer hin. Dann sind sie live dabei, wenn das Urteil gesprochen wird.
Hallo, ja als Zuhörer würden wir gerne..wohnen aber 250 km vom Gericht enfernt.....
Wir warten mal den nächsten Verhandlungstermin ab und rufen dann mal beim Gericht an, ob wir erfahren, welche Strafe er erhalten hat. Ich hoffe doch, das er eine gerechte Strafe bekommt, denn ca. 3000 Euro ist doch eigentlich kein "leichter" Fall, oder ? Ausserdem war er wahrscheinlch auch schon mal im Gefängnis, ist also kein "Erst-Täter"....
ob wir erfahren, welche Strafe er erhalten hat. Nö, das erfahren Sie nicht. Ich hatte oben schon erwähnt, daß man als Geschädigter einen Antrag stellen muß (schriftlich natürlich), um das Verfahrensergebnis zu erfahren. Und Sie als gar nichts mit der Sache zu tun habende Person erfahren natürlich nichts.
Also falls sie vor Gericht aussagt das sie keinen Zettel drin gehabt hat und bei der Beschlagnahmung der Tasche wirklich ein Zettel gefunden wird kann es möglich sein dass die Bank dann das Geld zurückfordert. Bin mir da aber nicht so sicher
Also falls sie vor Gericht aussagt das sie keinen Zettel drin gehabt hat und bei der Beschlagnahmung der Tasche wirklich ein Zettel gefunden wird kann es möglich sein dass die Bank dann das Geld zurückfordert. Bin mir da aber nicht so sicher
Hallo. also sie hat gesagt, sie kann sich nicht erinnern....der Richter hat dann gesagt, das wäre ja auch egal, da ja auch dann der Täter nicht das Recht hat, die Karte zu benutzen...Gefunden wurde ansch .kein Zettel...sonst hätte das ja bestimmt in den Akten gestanden. Falls die Bank jetzt Nebenkläger war, bekommt die ja auch darüber Bescheid...und ob die sich dann noch bei ihr meldet und das Geld trotzdem zurückfordert....mal abwarten....
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