EILT! Anzeige durch Falschaussage!

8. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sue_B
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
EILT! Anzeige durch Falschaussage!

Hi,

hier kurz der Sachverhalt:

Nachdem ich gegen einen Bekannten, den ich aber nicht leiden kann, eine Anzeige wegen höchster Beleidigung gestellt habe, da er mich auf einer Kerwe mit den schlimmsten Beschimpfungen angegriffen hatte (später eine Freundin auch körperlich angegriffen hatte), hat er jetzt gegen mich einen Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt. Nur leider hat er hiermit eine Falschaussage getätigt. Jetzt möchte ich ihn deswegen anzeigen. Ist es auch möglich ihn zusätzlich wegen Rufschädigung oder Vortäuschung einer Tat anzuzeigen oder gibt es andere weiter Möglichkeiten mich als Frau dagegen zu wehren?

Würde mich über Ihre Antwort freuen!

MfG

Sue

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Christian Rosenbaum
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

leute lasst den mist mit den gegenseitigen anzeigen, dass bringt nix, belastet die justiz und wird alles eigenstellt.

-----------------
"RA Christian Rosenbaum, Heidelberg "

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#2
 Von 
Sue_B
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja und dann? Dann bekomm ich ne Anzeige ins Haus und dann? Soll ich einfach zur Polizei gehen und dazu meine Aussage machen? Einfach sagen, dass das nicht stimmt? Ich habe auch gehört er hätte einen Zeugen dafür. Das kann ich mir zwar nicht vorstellen, außer seiner Freundin vielleicht, die wie wir wissen, auch eine Falschaussage leisten würde, nur um Ihren Freund zu schützen. Gut, ich war an dem Abend auch die ganze Zeit in Begleitung und hätte auch meine Zeugen... Und wenn es dann vor Gericht geht? Einen Anwalt kann ich mir sowieso nicht leisten?

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Mal ehrlich, die Anzeige gegen Dich ist ja schon eine Gegenanzeige, die die Staatsanwaltschaft auch in diesem Kontext einordnen dürfte. Insofern ist eine Gegenanzeige gar nicht nötig, da es sich bei falscher Verdächtigung um ein Offizialdelikt handelt, also auch ohne Anzeige verfolgt wird. Ich denke, Du solltest (falls Du das noch nicht getan hast) der Polizei oder Staatsanwaltschaft mitteilen, dass Du die Tat nicht begangen hast und Du vermutest, dass die Anzeige eine Reaktion auf deine Anzeige ist. Spätestens dann wird sich die Staatsanwaltschaft schon von sich aus damit beschäftigen, ob hier Anhaltspunkte einer "falsche Verdächtigung" vorliegen.

-- Editiert von DanielB am 08.10.2004 17:27:21

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich stimme DanielB zu.
Nichtsdestotrotz können Sie ihn natürlich anzeigen. Dann schaukelt sich das so langsam in die Höhe. Wenn sich nämlich allzu deutlich zeigt, dass Sie ihn nicht leiden können, wird man Ihren Worten nämlich auch nicht mehr glauben. Außerdem: Wissen Sie, was er für eine (angebliche) Tat als Körperverletzung angezeigt hat? Wenn Sie das nicht wissen und es vielleicht mal was gab, was Sie nicht für voll genommen haben, wäre Ihre Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen ihn genau das, nämlich eine falsche Verdächtigung durch Sie. Ich würde mich mal ganz stark zurückhalten. Siehe Posting von DanielB.

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Es wäre vielleicht sogar die beste Idee, hier einen Anwalt einzuschalten, der zunächst einmal Akteneinsicht wegen der abgeblichen Körperverletzung beantragt. Der kann sich gegenenfalls dann auch um eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung kümmern und seine Kosten gegen ihren Ex-Mann im Falle des Erfolgs zivilrechtlich einfordern. Es bleibt dabei für Sie natürlich ein gewisses Kostenrisiko, aber wenn Sie zunächst nur die Akteneinsicht über ihn einholen lassen und ihm ausdrücklich kein Mandat für das Vorgehen gegen ihren Ex-Mann erteilen, dürfte sich das im Rahmen halten.
Sie könnten natürlich auch selbst versuchen Akteneinsicht zu erhalten, allerdings gibt es keinen richtigen Rechtsanspruch darauf sondern es bleibt eine Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft. Sie müssen in diesem Fall unter Umständen damit rechnen, dass sich die Staatsanwaltschaft etwas blöd anstellt, aber mit Hilfe der Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde sollte es wirklich kein Problem sein, gegen eine Gebühr eine Kopie der Akte zu erhalten.

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

DanielB:
Das Thema haben wir doch schon durch:
1. Wenn mir als StA einer eine Dienstaufsichtsbeschwerde androht, ist mir das schnurz.

2. Kopien gibt's entweder gratis oder gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
525tds
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn keine zeugen da sind verläuft das eh im Sand.

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