Hallo miteinander,
gestern habe ich Post von der Polizei bekommen und mir wurde mitgeteilt, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wg. Sachbeschädigung eingeleitet wurde.
Zum Sachverhalt:
Vor zwei Wochen befand ich nachts, nach einer Feier sturzbetrunken auf dem Weg nach Hause.
Auf dem Rückweg stellt sich mir ein wildfremder Mann in den Weg und behauptet, dass ich sein Fahrrad oder mehrere Fahrräder umgeschmissen hätte. Ich bestreite dies und er ruft die Polizei. Die Beamten nehmen den Sachverhalt auf und fragen mich ob ich mit einem Alcotest einverstanden sei. Ich verneine dies und ziehe, soweit ich das jetzt noch weiß weiter.
Nun zu meiner Frage: Ich habe keinerlei zuverlässige Erinnerungen an diesen Sachverhalt. Es könnte sein das ich die Räder umgeschmissen habe, aber es kann genausogut auch jemand anderes gewesen sein. Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
Mir wurde im Schreiben ein Täter-Opfer-Ausgleich angeboten. Gleichzeitig gelte ich aber nur als Verdächtiger. Ein Täter-Opfer-Ausgleich käme doch einem Schuldeingeständnis gleich, oder?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
EV wg. Sachbeschädigung §303 StGb
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ob Sie sturzbetrunken gewesen sind und sich an nichts mehr erinnern können, ließe sich nur durch einen Alkoholtest nachweisen, den Sie aber verweigert haben. Die Polizei geht aber offenbar davon aus, daß dies nicht der Fall gewesen ist, weil bei Ihnen der Verdacht einer Sachbeschädigung besteht, Bei einer Volltrunkeheit ware es eine Straftat, die Sie gem. § 323a StGB im Vollrausch begangen hätten. Sie sollten das Angebot annehmen; denn käme es zu einem Strafverfahren mit einer für das Gericht glaubwürdigen Zeugenaussage, würden Sie vielleicht nicht besser davon kommen.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Können Sie mir vielleicht noch mitteilen ob es einen Unterschied macht ob die Sachbeschädigung fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde?
Und angenommen das Verfahren würde nach einem Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt, kommt dann ein Vermerk in mein behördliches/polizeilichesFührungszeugnis?
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--- editiert vom Admin
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