Ebay 350 Euro

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Luftlinie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay 350 Euro

Hallo.

Ich habe im Mai diesen Jahres bei Ebay einen Prada Reisetrolly verkauft. Verkaufsergebnis 350 Euro. Die Ersteigerin ueberwies das Geld nach 1 Woche, und ich habe den Versand vorbereitet.

Allerdings kam der Trolly nach zwei Wochen wieder zurueck, da die Anschrift der Person falsch bei Ebay vorhanden war. Ich habe Sie gebeten, mir doch bitte die korrekte Anschrift mitzuteilen. Mehrmals. Sie reagierte nicht.

Nun.
Gestern bekam ich einen Brief von der Polizei zur Vorladungen wegen Warenbetrug.

Ich bin 19 Jahre alt, am 01.08. fange ich eine neue Ausbildung an. Ich habe die Dame gestern erneut per E-Mail kontaktiert, dass ich ihr das Geld plus 100 Euro zurueck gestatte am 01.09. sobald ich meinen Lohn habe. Sie reagiert zwar darauf, aber besteht dennoch auf die Anzeige.


Womit muss ich nun Rechnen?
Wie hoch wird die Strafe sein?

Vielleicht kann mir jemand von Ihnen Rede und Antwort stehen, denn ich hatte bisher noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt, und weiß einfach nicht weiter.

Vielen Dank im Vorraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

hallo,

wenn es sich so zugetragen hat, wie sie sagen, was auch plausibel klingt, und emails und versandunterlagen haben, wird da gar nichts bei rum kommen.
Am besten nehmen Sie alles was Sie haben mit zur Polizei.
Einen Grund dem Käufer noch zusätzlich Geld zu überweisen gibt es wohl kaum, Sie sollten Ihre Porto Gebühren und Zeitaufwändungen vom Verkaufspreis abziehen und den Rest zurücküberweisen.

grüße
steffi

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#2
 Von 
Luftlinie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Sie denken, dass mir da gar nichts passieren kann?

Ich verstehe einfach nicht, warum Sie weiterhin auf ihre Anzeige bestehen bleibt.

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#3
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

Das ist ja `n echter Hammer!!!

Ich würde empfehlen von einer Rückzahlung des Kaufbetrages i.H.v. € 350,-- ersteinmal abzusehen, da hier eine noch längst nicht abgeklärte und ziemlich diffuse Rechtssituation für dich vorliegt. Insbesondere würde ich der Empfängerin keine Zugeständnisse in Form von € 100,-- [o.ä.] machen, da hier wohl keine Schuld deinerseits vorligt - demgegenüber könnte dies sowieso als ein Schuldeingeständnis von Dir gesehen werden?
Da du dich ausreichend darum gekümmert hast die Angelegenheit noch rechtzeitig aufzuklären und in Ordnung zu bringen, aber die Empfängerin keine Anstalten machte dir zu antworten [richtige Adresse] würde ich ein kaltes Grinsen aufsetzen und erstmal lässig den Kopf in den Lehnstuhl zurücklegen.


-----------------
"Democrazie schtonk! ;)
[ Charlie Chaplin in >The great Dictator< ]"

-- Editiert von Jeffrey Lionsgate am 04.07.2007 15:40:18

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#4
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

*** VORSICHT *** WARNUNG *** NUR EIN GEDANKE VON MIR *** WEISS NICHT OB MAN DAMIT WIRKLICH DURCH KOMMEN KÖNNTE ***

Würde ich mal wie ein Betrüger denken :devil:
Dann hätt ich doch eine neue Masche die Leute zu betrügen :zoff: Kaufe mir eben einen Reisetrolly von einen Armen einfachen Bürger der nichts mit Recht an Hut hat..
Lasse es nicht zu,dass die Ware dann zu mir kommt die Falle schnapp zu :augenroll:
Gehe dann zu Polizei und stelle eine Strafanzeige wegen Betrug :grins:
Plan geht auf der angebliche Betrüger wird doch glatt von der blinden Justizia verurteilt. :crazy: Dann kommt der Anwalt ins Spiel von den angeblichen betrogen Käufer des Reisetrolly mit einer saftigen zivilen Forderung,dass man die Schuld hat,dass Käufer angeblich die Reise nicht antretten könnte :(
Angst vor den Zivilprozess zahlt man den angeblichen Schadenersatz von 3000 € und der Käufer macht mit den Anwalt :dance:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

:forum:
Frage - kann der Admin istrator diese Frage bei Internetauktionen reinsetzten?

Da grad >Normi< oder >Commodore< etc. sicherlich auch was interessantes hierzu schreiben hätten.

Schade um diesen Thread, da er beim Forum >Internetauktionen< sicherlich viel mehr beachtet worden wäre? Bei >Strafsachen< gehen die Threads viel zu schnell weiter nach oben/unten und werden nicht so genau gelesen, wie ich finde! [Inflationär!?]

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"‗‗‗‗‗‗‗‗‗○▓▓▓│"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

mit einer saftigen zivilen Forderung,dass man die Schuld hat,dass Käufer angeblich die Reise nicht antretten könnte

Das ist aber riskant. Ein Anwalt, der so eine Forderung nach außen vertritt, müßte sich schon ein paar sehr ernste Fragen von RAK oder Polizei gefallen lassen - schließlich muß er besser wissen, daß so ein Schaden niemals realistisch zu begründen ist.

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