Ebay Betrug - 3 Notebooks verkauft und nicht versendet

27. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Michael2525
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Betrug - 3 Notebooks verkauft und nicht versendet

Hallo ein bekannter hat bei ebay Betrug gemacht hat 3 leute betrogen er hat 3 notebooks verkauft für 1500 euro und nicht versendet nun meine frage soll ich ihn anzeigen wegen betrug und welche strafe hat er zu erwarten hat noch keine vorstrafen gruß michael2525


-----------------
"Michael2525"




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3149 Beiträge, 484x hilfreich)

Prinzipiell kann jeder anzeigen aber warum überlassen Sie das nicht einfach den Geschädigten?

Eine Strafe ist schwer zu prognostizieren, weil sie von etlichen Faktoren abhängt (Ersttäter? Alter? Nähere Umstände?)

Sollte der Betrug sich tatsächlich bestätigen, würde es sicherlich nicht zu einer Verfahrenseinstellung kommen. Eine Strafe ist schwer zu prognostizieren, weil sie von etlichen Faktoren abhängt. Im Falle eines Ersttäters kommt es sicherlich nicht zu einer Freiheitsstrafe. Im günstigsten Fall werden unter 91 Tagessätze verhängt. Dann gäbe es keinen Führungszeugniseintrag. (Jugendstrafrecht würde den Sachverhalt übrigens ändern.)

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert am 27.11.2009 12:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
warum überlassen Sie das nicht einfach den Geschädigten?


Weil die vielleicht nicht sicher wissen, daß es Betrug war, sodaß man dem Täter möglicherweise nicht nachweisen kann, die Laptops vorsätzlich nicht versendet zu haben.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3149 Beiträge, 484x hilfreich)

Okay - ich gebe zu, dass das eine (wenn auch unwahrscheinliche) Option ist. Unwahrscheinlich deshalb, weil in dieser Preisklasse in aller Regel nichts ohne (Versand-)Belege läuft. Aber Sie haben schon recht - es ist immerhin möglich, dass es der Verkäufer mit Vertröstung versucht.

Mir stellt sich aber auch die Frage: Sind Sie (michael) sich überhaupt 100% sicher, dass es sich um Betrug handelt? Dazu muss der Vorsatz von Anfang an vorliegen. Es gibt einige Konstellationen, in denen auch ein rein zivilrechtliches Szenario denkbar wäre.



-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."



-- Editiert am 27.11.2009 15:07

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Sind Sie (michael) sich überhaupt 100% sicher, dass es sich um Betrug handelt?


Das muß er für eine Anzeige ja nicht sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.898 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.084 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.