Ebay Betrug - Gibt es eine Chance dass das Ganze eingestellt wird?

14. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Refa20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Betrug - Gibt es eine Chance dass das Ganze eingestellt wird?

Ich habe eine Anzeige bekommen wegen Warenbetrug.
Hatte eine XBox verkauft für meinen Bruder und in der Beschreibung auch angegeben dass die Lieferzeit bis zu 31 Werktage dauern kann(kenn ja meinen Bruder).
Der Käufer hat erstmal 2 Wochen bis zur Zahlung gebraucht. DAs Geld habe ich meinem Bruder gegeben. Ich habe aber ide Ebaygebühren nicht gezahlt und wurde gesperrt. Daher kam ich nicht mehr an die Adresse des Käufers.
Ich habe eine Mail an Ebay geschrieben, aber keine Antwort auf meine Frage nach der Adresse oder was man machen kann bekommen.(Nachweisen kann ich das nicht, es ist aber so gewesen!)

NOch innerhalb dieser 31 Tage schrieb der Käufer mich bei Facebook an.
Ich antwortete ihm, dass ich die Adresse nciht hatte und man sich ja einigen könne.
Er meinte aber, dass er bereits eine andere Konsole habe und mich anzeigen werde.

Gesagt getan.

Meine Frage nun. Welches Strafmaß erwartet mich? Ich bin 20, mache eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten(mag aber meinem Chef das ganze nicht sagen und deshalb auch nicht um Rat fragen bei ihm) und ich habe einen 3-jährigen Sohn.
Gibt es eine Chance dass das ganze eingestellt wird?
Ich habe wirklich angst. Es war ja nicht meine Absicht das nicht zu versenden. Aber das Geld zurück geben geht auch nicht, da ich nicht soviel habe und das Geld meinem Bruder (14) gegeben habe. Der hat es natürlich nicht mehr!


Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,

anwaltlichen Rat können wir "Laien" hier im Forum nicht geben, den bekommt du nur bei "frag einen anwalt" oder externen Anwalt.

Ich meine aber, dass gem. § 433 BGB zwischen dir und dem K ein Kaufvertrag zustande gekommen bist. Du bist verpflichtet zu liefern, K die Ware zu bezahlen.

Mit vollem Verständnis für deine Situation und dem Tatablauf, aus der Sicht eines neutralen Dritten kann man schon auf den Gedanken "Betrug" kommen, da diese Fälle bei eBay typisch sind. VK meldet sich nicht mehr, verkauft die Sache weiter, da zu niedriger KP usw.

Es dauert einige Zeit, bis eBay dir den Account schließt. Hast du nicht eine Mahnung von eBay wegen der Gebühren erhalten oder haben sie dir gar keine wegen Geringfügigkeit geschickt?

quote:<hr size=1 noshade>(Nachweisen kann ich das nicht, es ist aber so gewesen!) <hr size=1 noshade>

Das ist natürlich für ein evtl. Verfahren sehr schlecht, wenn du keine Beweise / Zeugen hast.

quote:<hr size=1 noshade>Er meinte aber, dass er bereits eine andere Konsole habe und mich anzeigen werde. <hr size=1 noshade>
Das kann er schon machen, gerade weil er ja seine Adresse bei Ebay hinterlegt hat und du die Möglichkeit hattest, diese dir zu notieren bzw. abzuspeichern.
So ohne weiteres hätte er m .M. n. sich nicht eine andere Konsole kaufen dürfen. Erst hätte er dich wirksam in Verzug setzen und zur Lieferung auffordern müssen.

Evlt. wirst du zivlrechtlich für den "Schaden" aufkommen müssen, die dem K durch den Kauf der anderen Konsole (Differenz von eurem KP zu KP im Ladengeschäft) enstanden ist.

Strafrechtlich ist alles drin von einer Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl mit Geldstrafe, Freiheitsstrafe auf Bewährung...

Realistisch, wenn du noch nicht vorbestraft bist, wird wohl eine Geldstrafe mit niedrigem Tagessatz plus evtl. ein paar Sozialstunden auf dich zukommen können.

Voraussetzung ist, dass K dich überhaupt anzeigt und nicht nur gedroht hat und sich in Wirklichkeit gar keine andere Konsole geholt hat...

Wenn eine Anzeige wirklich kommt, nicht zur polizeilichen Vorladung gehen, sondern direkt einen Anwalt aufsuchen und Akteneinsicht beantragen. Dieser berät dich dann, wie du am Besten aus dem Fall gut rauskommst.

-----------------
"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

-- Editiert am 14.09.2010 13:32

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 212x hilfreich)

quote:
wegen Warenbetrug.

quote:
kann man schon auf den Gedanken "Betrug" kommen


Ist es aber nicht. Dafür müßte ihr der Vorsatz des Nicht-Liefern-Wollens ab Einstellung bei eBay nachgewiesen werden.

Da der Käufer die Lieferfrist akzeptiert hat und sich auch in dieser gemeldet hat, dürfte das verneint werden.

Der Käufer hätte ja auch die 31 Tage abwarten können, insbesondere nach der Aussage der Verkäuferin.

quote:
Das ist natürlich für ein evtl. Verfahren sehr schlecht, wenn du keine Beweise / Zeugen hast.


Nö, warum, den Zeitpunkt der Sperrung kann man ja nachweisen.

quote:
Evlt. wirst du zivlrechtlich für den "Schaden" aufkommen müssen, die dem K durch den Kauf der anderen Konsole (Differenz von eurem KP zu KP im Ladengeschäft) enstanden ist.


Quatsch, genau das Gegenteil.
Der Kaufpreis ist zusatnde gekommen, die Lieferzeit noch nicht um und der Käufer hat von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht, also besteht der Kaufvertrag weiterhin.

Liefer ihm das Ding und gut ist!


quote:
Realistisch, wenn du noch nicht vorbestraft bist, wird wohl eine Geldstrafe mit niedrigem Tagessatz plus evtl. ein paar Sozialstunden auf dich zukommen können.


Einstellung ist hier realistischer (wenn die Aussagen so zutreffen!)

quote:
sondern direkt einen Anwalt aufsuchen und Akteneinsicht beantragen.


Und die Kosten für den bezahlen ..............


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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