Ebay Betrug - Sachen versteigert die ich nicht habe

7. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
lotzgi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Betrug - Sachen versteigert die ich nicht habe

Hallo ich habe da mal eine wichtige Frage!

Ich bin 24 Jahre alt und habe großen ****** gebau,ich habe bei Ebay aus finanziellen Gründen sachen versteigert die ich nicht habe,das ganze beläuft sich auf einen betrag von 1500 Euro.
Muß dazu leider sagen das ich einen anderen Namen unter meiner Adresse angegeben habe und ein anderes Geb datum.

Droht mir jetzt Haftstrafe???
Holen die mich diregt ab oder bekomme ich eine Vorladung???

Mir tut das echt leid und ich habe eine Tochter will nicht ins Gefängniss gehen!!!

Kann mir da bitte jemand einen rat geben???




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lotzgi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Muß noch sagen das ich nicht vorbestraft bin bitte um schnellen rat habe angst das ich ins gefäüngniss muß wenn eine anzeige von denen 4 kommt wie beläuft sich das werde ich für jede sache einzelt bestraft

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#2
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

***...will nicht ins Gefängniss gehen!!!***

Wer will das schon?! Daran sollte man allerdings denken, bevor man Straftaten begeht...

***...und ich habe eine Tochter***

Auch daran sollte man vorher denken. Sie hatten die Tochter doch auch wahrscheinlich schon, bevor Sie die Straftatenen begangen haben.

Wenn es zur polizeilichen Vernehmung / Gerichtsverhandlung kommt, sollten Sie Ihre Tochter tunlichst aus dem Spiel lassen. Denn die Justiz reagiert oft äußerst allergisch darauf, wenn Kinder *als Begründung mißbraucht werden*

***wie beläuft sich das werde ich für jede sache einzelt bestraft***

Die 4 Taten stehen tatmehrheitlich zueinander (§ 53 StGB ), d.h. es wird für jede Einzeltat eine Einzelstrafe ausgeurteilt, woraus dann eine (einzige) tat- und schuldangemessene Gesamtstrafe gebildet wird (§ 54 StGB ). Da Sie nicht vorbestraft sind, wird es DIESESMAL wohl noch keine Freiheitsstrafe geben, zumindest keine, die Sie real absitzen müssen. Es wird entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung geben. Sie sollten schnellstmöglich den Geschädigten ihr Geld zurückzahlen. Damit können Sie bei Gericht einige Pluspunkte sammeln.



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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.11.2008 20:44

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#4
 Von 
lotzgi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle antwort und was ist mit den falschend daten

aber danke erstmal

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Die falschen Daten sind Teil des *Gesamtpakets*. Dafür gibt es keine extra Strafe.

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#6
 Von 
lotzgi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke sind sie sich sicher das ich nicht in den bau muß habe denen jetztn eine ratenzahlung angeboten hoffe sie reagieren und versichten auf die anzeige

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

***sind sie sich sicher das ich nicht in den bau muß***

Zu 99%. Eine 100%ige Garantie gibt es nicht. Und bei der nächsten Straftat, wenn Sie mal wieder eine begehen, kann das auch schon anders aussehen.

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Man könnte sich aus stellen, das wirkt sich Strafmildernd aus. Evlt. mal jemanden Fragen wie man "normal" lebt ohne andere Leute zu be*******n.

Am allerbesten das Geld zurückzahlen - ohne den nächsten zu be*******n.
Und nicht in 5 Euro Raten, sondern schnell.

Zwischen Anklage und Haft vergeht ne lange Zeit, und ob es Knast gibt hängt von Vorstrafen ab.

K.

P.S. Leid tut es nur weil man erwischt wurde

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Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#9
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
lotzgi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nein es gibt keien vorstrafen und ansonsten befindet sich nichts illegalles auf meinem PC also denke ich das da keine ausbesuche kommen.

Nun ja ich habe ihnen gestern gleich gesagt das ich zurückzahle und schicke heute per einschreiben eine ratenzahlung rüber mal sehen was sie dazu sagen.

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

schicke heute per einschreiben eine ratenzahlung rüber mal sehen was sie dazu sagen.

Am besten Scheck über die erste Rate beilegen :-)


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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50145 Beiträge, 17563x hilfreich)

Eine Strafe, sei es Geldstrafe oder Haftstrafe zur Bewährung gibt es überhaupt nur, wenn Dich ein Geschädigter anzeigt. Das merkt man daran, dass man Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommt. Nur im Extremfall stehen die auch sofort direkt vor der Tür.

In jedem Fall solltest Du alles tun, um den Schaden wieder gut zu machen. Wenn sie noch keine Anzeige gemacht haben, dann verzichten die Geschädigten möglicherweise darauf, ansonsten gibt das auf jeden Fall mildernde Umstände.

Das heißt aber auch, dass selbst für den Fall, dass die Geschädigten nicht mit einer Ratenzahlung einverstanden sind, Du unbedingt schon einmal Raten in der Dir möglichen Höhe zahlen solltest. Ansonsten entsteht schnell der Eindruck, dass das Angebot zur Ratenzahlung nur Hinhaltetaktik ist.

Ich gehe übrigens auch davon aus, dass es hier bei einer Anzeige eine geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe gibt. Eine bereits gemachte Anzeige kann der Geschädigte übrigens nicht mehr zurückziehen.

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