Hallo zusammen.
Ich habe vor enigen Wochen etwas sehr dummes getan weil mir aktuell finanziell das Wasser bis zum Hals steht. Dies soll keine Entschuldigung sein, ich weiß selbst das ich großen Mist gebaut habe.
Ich habe bei Ebay in 3 Fällen Sachen verkauft, die ich garnicht besitze. Das Geld kam auch prompt und ich habe es dann für liegengebliebene Rechnungen etc. auch sofort verwendet. Die Käufer sind natürlich zu Recht empört und drohen nun mich anzuzeigen. Einer hat mich wohl auch schon angezeigt.
Einer Person hat mir auch einen Brief zukommen lassen, dass sie mit meinem ehemaligen Vermieter in Kontakt steht und meine Adresse von ihm erhalten hat. Wie zur Hölle kommt diese Person an diese Daten? Desweiteren hat sie mir gedroht mich bald zu besuchen und das Jugendamt zu informieren, weil mein Kind ihrer Ansicht nach nicht bei Leuten wie "uns" aufwachsen darf! Die Infos wird sie wohl auch von meinem ehemaligen Vermieter haben, den Familienstand etc...
Die Frage ausgerechnet von mir: Ist das rechtens?
Wäre es von Vorteil, sich selbst anzuzeigen um eine Hausdurchsuchung zu vermeiden? Es wäre in unserem Dorf extrem peinlich, wenn plötzlich die Polizei bei mir vor der Tür steht.
Welche Strafe habe ich in etwa zu erwarten? Je Fall 6 Monate Freiheitsstrafe zusammengefasst in eine Gesamtstrafe? Ich bin einmal vorbestraft wegen Betruges und 3x wegen erschleichen von Leistungen (Bus)? Ich möchte den Opfern gern ihr Geld zurückzahlen. Würden Sie mir empfehlen den Opfern eine Ratenzahlung anzubieten? Je Betrag waren es 435,-EUR, das kann ich natürlich nicht auf einmal zurück zahlen.
Vielen Dank
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-- Editiert am 23.08.2010 17:52
-- Editiert am 23.08.2010 17:53
Ebay Betrug - Wäre es von Vorteil, sich selbst anzuzeigen um eine Hausdurchsuchung zu vermeiden?
quote:
Ich bin einmal vorbestraft wegen Betruges und 3x wegen erschleichen von Leistungen (Bus)?
Von wann stammen die Vorstrafen und in welcher Höhe genau? Sind Sie sicher, dass Sie 3x wegen Erschleichens von Leistungen vorbestraft sind? Das erhöhte Beförderungsentgelt von bspw. 40 Euro ist keine Vorstrafe.
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--- editiert vom Admin
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Die Strafen sind von 2004 und damals zu einer Gesamtgeldstrafe zusammengefasst worden.
Ich bin damals 3x in einer Woche vom selben Kontrolleur im selben Bus erwischt worden und konnte die insgesamt 120,-EUR nicht bezahlen. Also ging die Sache vor Gericht.
Das Strafmaß war nur ein Beispiel.
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Und wie hoch (in Tagessätzen) war diese Gesamtgeldstrafe? Das ist von entscheidender Bedeutung, denn eine Geldstrafe bis 90 Tagessätzen von 2004 würde nach genau sechs Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht und dürfte auch einem Gericht nicht mehr bekannt sein.
Hier wäre vermutlich eine erneute Geldstrafe (v.a. wenn die einzige Vorstrafe bereits getilgt ist) oder auch eine eher kurze Bewährungsstrafe zu erwarten. Schadenswiedergutmachung - auch in Form von Ratenzahlungen - hat auf jeden Fall strafmildernden Einfluss.
quote:
Wäre es von Vorteil, sich selbst anzuzeigen um eine Hausdurchsuchung zu vermeiden? Es wäre in unserem Dorf extrem peinlich, wenn plötzlich die Polizei bei mir vor der Tür steht.
Das können Sie machen, hat aber wenig Einfluss. Es wäre ja auch etwas zu einfach, wenn man sich so vor jeder Hausdurchsuchung schützen könnte. Allerdings ist sowieso eher fraglich, was man bei Ihnen noch an Beweismitteln zu finden hoffen sollte, für die Ebay-Verkaufsdaten braucht es keine Hausdurchsuchung. Absolute Sicherheit können Sie da aber nicht haben.
quote:
Desweiteren hat sie mir gedroht mich bald zu besuchen und das Jugendamt zu informieren, weil mein Kind ihrer Ansicht nach nicht bei Leuten wie "uns" aufwachsen darf!
Je nachdem, was in so einem Brief formuliert und gefordert wird, können Straftatbestände wie Beleidigung oder (versuchte) Nötigung verwirklicht sein. Gegenanzeigen bringen Ihnen allerdings für Ihr eigenes Strafverfahren nichts.
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Weiß ich nicht mehr ganz genau, aber ich meine 50 Tagessätze a 30,-EUR. Waren aber keinesfalls mehr als 90 Tagessätze.
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--- editiert vom Admin
Der Betrug ging damals mit in die Gesamtstrafe.
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quote:<hr size=1 noshade>Die Strafen sind von 2004 und damals zu einer Gesamtgeldstrafe zusammengefasst worden. <hr size=1 noshade>
Dürfte dann nach § 53, Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 54, Abs.1 StGB geschehen sein:
"wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet."
...hier also den Betrug.
quote:<hr size=1 noshade>eine Geldstrafe bis 90 Tagessätzen von 2004 würde nach genau sechs Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht und dürfte auch einem Gericht nicht mehr bekannt sein. <hr size=1 noshade>
Das ist falsch.
Nach § 46, Abs. 1, Satz 1 BzRG werden Geldstrafen von nicht mehr als 90 TS nach 5 Jahren gelöscht.
quote:<hr size=1 noshade>Welche Strafe habe ich in etwa zu erwarten? <hr size=1 noshade>
Das kommt darauf an. Sollte die Verurteilung von 2004 wirklich gelöscht sein, wird das wohl wieder auf eine Gesamtstrafe rauslaufen.
Bin mir nicht ganz sicher, aber als Wiederholungstäter könnten es theoretisch aber auch 10 Jahre werden;
§ 263, Abs. 3, Satz 2 StGB :
"in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen"
Evtl kommt es darauf an ob du den Betrug weiter zu begehen und nur durch die Anzeige "gestoppt" worden bist (???)
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
Ob ich weiterhin Betrügereien mache?
Das war eine "dumme" einmalige Aktion. Der Account ist noch offen, es wäre also problemlos möglich weitere Delikte zu begehen. Was ich aber mit Sicherheit nicht tun werde.
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quote:<hr size=1 noshade>Das ist falsch.
Nach § 46, Abs. 1, Satz 1 BzRG werden Geldstrafen von nicht mehr als 90 TS nach 5 Jahren gelöscht. <hr size=1 noshade>
Nein. Die Frist beträgt fünf Jahre, der Eintrag wird allerdings erst ein Jahr nach Fristende entfernt, darum sechs Jahre, § 45 Abs. 2 BZRG .
Ein qualifizierter Fall nach § 263 Abs. 3 ist bei geschildertem Ausmass Unsinn und entsteht nicht schon alleine durch einschlägige Vorstrafen.
-- Editiert am 23.08.2010 20:07
quote:<hr size=1 noshade>Nein. Die Frist beträgt fünf Jahre, der Eintrag wird allerdings erst ein Jahr nach Fristende entfernt, darum sechs Jahre, § 45 Abs. 2 BZRG . <hr size=1 noshade>
Spielt aber keine Rolle, da während dieser Zeit keine Auskünfte erteilt werden dürfen, also bleibts im Endeffekt bei 5 Jahren !
quote:<hr size=1 noshade>Ein qualifizierter Fall nach § 263 Abs. 3 ist bei geschildertem Ausmass Unsinn und entsteht nicht schon alleine durch einschlägige Vorstrafen. <hr size=1 noshade>
Ich habe nichts über gewerbsmäßig geschrieben;
Ich nannte den Abs. 3, Satz 2 und der hat nichts mit gewerbsmäßig zu tun Sondern betrifft den Sachverhalt der Absicht !
Die Untersätze (Punkte) sind als "oder", nicht als "und" zu verstehen!
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
-- Editiert am 23.08.2010 20:14
So, eben kam die Vorladung.
Hat mich nur echt gewundert, dass es so schnell ging. Am 12.8. Strafanzeige und diese Woche schon ne Vernehmung.
Bekomm ich jetzt ne Vernehmung für jeden einzelnen Fall, oder eine Vernehmung wenn ich sofort alle Fälle zugebe?
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quote:
Bekomm ich jetzt ne Vernehmung für jeden einzelnen Fall, oder eine Vernehmung wenn ich sofort alle Fälle zugebe?
Auch wenn man meint, Beamte hätten Zeit ohne Ende, dreimal werden die dich mit Sicherheit nicht vorladen, das wird schon in einer Vernehmung abgearbeitet .... wenn mann denn unbedingt hin möchte .... siehe:
http://www.123recht.net/Termin-bei-der-Polizei-und-Fragen-dazu-__f254483.html
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
quote:
Bekomm ich jetzt ne Vernehmung für jeden einzelnen Fall, oder eine Vernehmung wenn ich sofort alle Fälle zugebe?
Auch wenn man meint, Beamte hätten Zeit ohne Ende, dreimal werden die dich mit Sicherheit nicht vorladen, das wird schon in einer Vernehmung abgearbeitet .... wenn mann denn unbedingt hin möchte .... siehe:
http://www.123recht.net/Termin-bei-der-Polizei-und-Fragen-dazu-__f254483.html
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