Hallo!
Ich, wohnhaft in Hamburg, 16 Jahre alt, habe auf Ebay in fünf Fällen Betrogen. Der Schaden beläuft sich auf etwa 2000€ Nun erhielt ich die Anklageschrift.
Ich bin nicht vorbestraft und war nie auffällig. Bin ein höflicher junger Mann, der sich gewählt und der Situation angepasst ausdrücken kann. Vor Gericht werde ich selbstverständlich Reue zeigen. Finanziell bin ich, genauso wenig die Familie, in der Lage, den Schaden zu begleichen.
Was kann, bzw. wird mich juristisch nun auf mich zu kommen?
Ich bedanke mich in aller Form für Ihre Antworten!
Danke!
Ebay Betrug in 5 Fällen
14. Januar 2019
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Frage vom 14. Januar 2019 | 22:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Betrug in 5 Fällen
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#1
Antwort vom 14. Januar 2019 | 23:09
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Sie werden nach Jugendstrafrecht verurteilt, ich gehe davon aus, dass das Gericht sich von Saubermanngeschwätz nicht blenden lässt, das sind alles alte Hasen, sowas wie Sie kommt und geht da täglich ein und aus. Die Reue wird man Ihenn (vermutlich) dort ebensowenig abkaufen, wie ich. Für Ihre Opfer werden Sie wahrscheinlich eine viel zu melde Strafe erhalten, dies wird Sie in Zukunft (vermutlich) nicht bremsen und die Dinge werden ihren Lauf nehmen.
ZitatDer Schaden beläuft sich auf etwa 2000€ :
ZitatFinanziell bin ich, genauso wenig die Familie, in der Lage, den Schaden zu begleichen. :
Dann fangen Sie an Zeitungen auszutragen und übernehmen für Ihre Taten auch mal die Verantwortung und fangen an, den Schaden abzutragen. Ihre Familie kann ja schließlich nix dafür, dass sie betrügen.
#2
Antwort vom 15. Januar 2019 | 00:01
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Zitat:Bin ein höflicher junger Mann, der sich gewählt und der Situation angepasst ausdrücken kann.
Sehr schön ... Dann wird sich ja sicherlich ein Opferentschädigungsverein finden lassen, per dessen Vermittlung Du gemeinnützige Arbeit ableisten kannst, die mit etwa 5,00 € die Stunde vergütet wird und das so "erwirtschaftete" Geld direkt an Deine Opfer gezahlt wird. Das dürften dann also so 400 Stunden werden.
Falls es in Deinem Gerichtsbezirk einen solchen Verein nicht gibt, wirst Du sicherlich dennoch gemeinnützig arbeiten müssen und Deine Schulden dann halt in ein paar (z.B. 4) Jahren (wenn Du eigenes Geld verdienst) zahlen müssen, wobei die durch Zinsen und sog. Titulierungskosten bis dahin natürlich um etwa 750.00 EUR gewachsen sind., wenn sich jeder Gläubiger die Forderung per RA titulieren lässt.
Je nach dem was das Gericht für einen Eindruck von Dir hat (und "sich gewählt und der Situation angepasst ausdrücken" kann bei Gericht auch nach hinten losgehen, wenn man es übertreibt und das Gericht den Eindruck hat einen 16jährigen Klug*******r vor sich zu haben) guckt vielleicht auch ein kurzer Jugendarrest um die Ecke.
Solltest Du bereits strafrechtlich vorbelastet sein, wird Arrest natürl. noch wahrscheinlicher
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#3
Antwort vom 15. Januar 2019 | 09:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendarrest ist völlig außgeschlossen. Wir reden hier über Hamburg. Das weiß sogar der 16 jährige Klug*******r
#4
Antwort vom 15. Januar 2019 | 09:43
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatJugendarrest ist völlig außgeschlossen. Wir reden hier über Hamburg. Das weiß sogar der 16 jährige Klug*******r :
Aha, und das weißt Du woher? Der Richter könnte ja einen schlechten Tag haben und einen Schuss vor den Bug setzen wollen.
Ich an Deiner Stelle würde kleinere Brötchen backen. Dein vorheriger Kommentar wäre vor Gericht denkbar schlecht.
Gruß
Luke
-- Editiert von LukeLionLP am 15.01.2019 09:44
#5
Antwort vom 15. Januar 2019 | 10:31
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatJugendarrest ist völlig außgeschlossen. Wir reden hier über Hamburg. Das weiß sogar der 16 jährige Klug*******r :
Gerade in Hamburg wird doch lieber mal Jugendarrest verhängt, da müssen doch sogar Schulschwänzer in Arrest.
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