Ebay Betrug in 7 Fällen und 60.000 Euro Schaden

14. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
ip581119-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Betrug in 7 Fällen und 60.000 Euro Schaden

Guten Tag,

Die Person um die es geht hat bei ebay Artikel an 7 Geschädigte verkauft.
Hierfür wurden Kaufverträge erstellt die eine Rückzahlung bis Mitte 2021 umfassen bei nichtleiferung

So kamen 60.000 Euro Schaden zusammen

Nun wurde die Reißleine gezogen und die verbliebenen 20.000 Euro an 4 Geschädigte zur vollen Regulierung vor Fristablauf gezahlt.

Heißt die Sache minimiert sich zum Glück auf 3 Geschädigte mit 40.000 Euro Schaden.

Die Person hatte im Jahre 2008 eine Verurteilung 7 Monate Gefängnis auf 2 Jahr eBewährung.
Hier ging es um Betrug in Höhe von 500 euro an ca 10 geschädigte.

Im Jahre 2018 eine Verurteilung in der Kategorie Nötigung. 5 Monate Gefängnis auf 2 Jahre Bewährung.

Bewährung war zur Tat abgelaufen.

Die Person schläft keine Nacht mehr, weiss das sie ******* gebaut hat und bereit dies zu tiefst. Von früh bis abend heulen.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Mit was für einer Strafe kann man hier auf 3 Fällen rechnen? 2x 15.000 und 1x 10.000 euro.

Ich habe bei den urteilen die ich gelesen habe das gefühl das vielmehr die anzahl der taten die strafe gibt.

ich lese teilweise von urteilen wo es um 50.000 euro geht in 4 fällen - wo eine bewährungsstrafe zustande kommt

andere urteile wieder 10.000 euro in 300 fällen und gefängnisstrafen.

leider bekommt die person keinen kredit um noch eine person auszahlen zu könne.

bitte keine bösen worte, das es dumm ist weiss er selber. und er ist fix und fertig. bereut es. hat schon fast mit seinem leben abgeschlossen vor lauter angst.

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8 Antworten
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#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Das Geld ist sofort zurückzuzahlen, wenn die Käufer das verlangen. Also nicht erst Mitte 2021. Das ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit. DIe Frage ist vielmehr, ob die Käufer nicht erfolgreich auf Lieferung des vereinbarten Kaufgegenstands klagen können. Dazu wird man sich die vertragliche Vereinbarung genauer ansehen müssen. Was Sie schreiben, klingt ein wenig nach einem vertraglichen Rücktrittsrecht des Verkäufers. Das ist nicht gerade üblich. Und ich wäre mir nich sicher, ob der Verkäufer sich auf eine solche Vereinbarung berufen kann. Wenn die Kunden den vereinbarten Kaufgegenstand jetzt woanders beschaffen müssen und dort einen höheren Preis zahlen müssen, stellen Sie die Differenz womöglich dem Betrüger in Rechnung.

Theoreitsch geht es hier weiterhin um 7 Taten und insgesamt 60.000 Euro. Die begangenen Straftaten werden durch die (selbstverständliche) Rückzahlung ja nicht ungeschehen gemacht. Der Betrüger kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft nicht bemerken wird, dass das eigentliche Ausmaß ja noch größer ist. Insbesondere das Überschreiten der Schadenhöhe von 50.000 könnte eine deutliche Auswirkung auf die Höhe der Strafe haben.

Dass die Strafen bei den Urteilen im Internet so unterschiedlich ausfallen, liegt vermutlich daran, dass die Fälle am Ende doch nicht ganz vergleichbar sind. Das fängt damit an, dass die Täter unterschiedlich vorbestraft sind, die Rückzahlung der Betrugssumme in unterschiedlichem Maße erfolgt bzw. zu erwarten ist, und so weiter.


Wo ist das Geld denn hingeflossen? Was war das Motiv für die Taten? Über welchen Zeitraum erstreckten sich die Taten? Wie alt ist der Betrüger heute? Hat er einen festen Arbeitsplatz und wie hoch sein Gehalt ungefähr?

Ich würde hier mit einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 2 Jahren rechnen. Die große Frage wird sein, ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ip581119-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Wo ist das Geld denn hingeflossen? Was war das Motiv für die Taten? Über welchen Zeitraum erstreckten sich die Taten? Wie alt ist der Betrüger heute? Hat er einen festen Arbeitsplatz und wie hoch sein Gehalt ungefähr?

Ich würde hier mit einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 2 Jahren rechnen. Die große Frage wird sein, ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird.


Geld floss in Spielsucht, welches auch das Motiv war. Die Taten erstreckten sich über ca 2 Monate.

der herr ist 35 und verdient ca 1300 euro netto.

schön wäre es, wenn er eine bewährungsstrafe bekommt, ein kredit in der höhe bekommt er leider nicht. dann wäre ja erstmal alles in butter. ich kann ihm leider auch nicht helfen

ein kredit wäre natürlich das einfachste, weil erst gar keiner anzeige erstatten würde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von ip581119-36):
ein kredit wäre natürlich das einfachste, weil erst gar keiner anzeige erstatten würde.


Und der soll dann wie zurück gezahlt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ip581119-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von palino):
Und der soll dann wie zurück gezahlt werden?


40.000 kredit über 96 monate. und alles wäre perfekt. keine anzeigen und nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Frage 1:

Ist bereits Anklage erhoben? Anscheinend nicht, oder?

Frage 2:

Zitat (von ip581119-36):
Die Person um die es geht hat bei ebay Artikel an 7 Geschädigte verkauft.
Hierfür wurden Kaufverträge erstellt die eine Rückzahlung bis Mitte 2021 umfassen bei nichtleiferung


Wie muss man sich das denn vorstellen?

Kaufvertrag über z.B. ein Auto. Zahlung bis 15.01.2021. Lieferung bis 30.01.2021. Und falls ich dann doch nicht liefere, gibt's das Geld bis zum 30.06.2021 zurück ... ?!

Auf sowas haben sich die Käufer eingelassen ?!

Zitat (von ip581119-36):
Nun wurde die Reißleine gezogen und die verbliebenen 20.000 Euro an 4 Geschädigte zur vollen Regulierung vor Fristablauf gezahlt.

Heißt die Sache minimiert sich zum Glück auf 3 Geschädigte mit 40.000 Euro Schaden.


Nee, nee, die Rechnung geht so nicht auf, jedenfalls nicht zwangsläufig. Wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass der "Verkäufer" von vornherein nicht lieferfähig (und auch nicht rückzahlfähig) war sind alle 7 Taten strafbar. Die 4 in denen rückgezahlt wurde ggf. nur als Versuch. Mglw. kann man in den 4 Fällen auch noch über einen Rücktritt vom Versuch diskutieren.
Einzige Rettung könnte sein, wenn die 4 "Ausgezahlten" keine Anzeige erstatten und die Strafverfolgungsbehörde auch nicht auf andere Weise von den Taten erfährt.

Aber es steht hier -jedenfalls zunächst- schon zu vermuten, dass Betrug im besonders schweren Fall angeklagt wird

Zitat:
Die Person hatte im Jahre 2008 eine Verurteilung 7 Monate Gefängnis auf 2 Jahr eBewährung.
Hier ging es um Betrug in Höhe von 500 euro an ca 10 geschädigte.

Im Jahre 2018 eine Verurteilung in der Kategorie Nötigung. 5 Monate Gefängnis auf 2 Jahre Bewährung.


Da muss man nun genau schauen, wieviel Zeit genau zwischen Urteil 1 und Urteil 2 lag. Mehr als 10 Jahre oder weniger (unter Berücksichtigung der jeweiligen Urteilsmonate) ?

Wenn weniger als 10 Jahre, dann steht auch Urteil 1 noch im BZR, als einschlägige Vorstrafe.

In dem Fall würde ich prinzipiell nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechnen, was aber nicht heißt, dass sie ausgeschlossen ist.

Sobald die erste Post von der Polizei kommt (es scheint ja so zu sein, dass bisher noch keine Anzeige erstattet wurde, sondern man diese erst noch erwartet) ist der erste Weg zum Anwalt, schon damit man sich bei der Polizei nicht um Kopf und Kragen redet. Es wird hier ohnehin ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegen. Wenn nicht schon nach § 140, Abs. 1, Nr. 1, 3. Alt. StPO, dann nach § 140, Abs. 2, 2. Alt. StPO

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ip581119-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Kaufvertrag über z.B. ein Auto. Zahlung bis 15.01.2021. Lieferung bis 30.01.2021. Und falls ich dann doch nicht liefere, gibt's das Geld bis zum 30.06.2021 zurück ... ?!

Auf sowas haben sich die Käufer eingelassen ?!


genau so in der art. inklusive keiner schadenserstzansprüche usw.

der plan war ja auch die ware zu bekommen. gelang aber nich. weil permanent ausverkauft.

beide sachen stehen im führungszeugnis - von daher also keine 10 jahre unterschied.

anzeigen werden erst in ein paar monaten erwartet. wir versuchen un die sache am besten vorher zu erledigen.

leider ist ein kredit in der höhe nicht möglich. schade

wir haben viel angst das er ins gefängnis muss. leider haben wir kein geld um zu helfen.

er hat endlich den sinn des lebens verstanden. eine frau mit 2 kindern, wenn es auch nicht seine sind, eigene wohnung

alles ist top. bis auf die zu tiefst bereute sch......

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Was für eine Form des Glücksspiels? Online oder in Spielhallen/Casinos? Falls das online geschehen ist, dann gibt es womöglich eine Chance, das Geld zurückzuholen. Dazu müssten Sie (oder eigentlich er) sich im Internet schlau machen. Zumindest gab es früher diese Möglichkeit. Zumindest theoretisch. Ich würde aber nicht damit rechnen, dass hier noch irgendetwas zu holen ist. Sowieso nicht, wenn alles einwandfrei lizensiert ist.

Er sollte sich ganz dringend um einen Therapie zur Behandlung der Spielsucht bemühen. Und diese Therapie dann auch so bald wie möglich beginnen. Zum einen um das Problem in den Griff zu bekommen. Zum anderen weil man sich (bei einer bereits begonnenen Therapie!) hiervon positive Auswirkungen auf das Strafverfahren erhoffen kann. Aber nein, eine Garantie für irgendwas wäre das nicht. Abgesehen davon kann es auch schwierig werden, (kurzfristig) einen solchen Therapieplatz zu bekommen.

Das Thema "Kredit" sollten Sie vergessen. Natürlich bekommt jemand mit einem Nettogehalt von 1300€ keinen Kredit bzw. nicht annähernd einen in der Größenordnung von 40.000€. Bei realistischem Zinssatz müsste er die nächsten 96 Monate über dann ja 500€ einplanen. Das soll er schaffen? Mit dem Kredit würde er sich nur weiter verschulden.

Eine gewisse Form des Kredits hat er bereits. Den Kredit hat er bei den Betrugsopfern genommen und er ist dort mit sogenannten Deliktszinsen zurückzuzahlen. Diese Deliktzinsen können bei dieser Summe und diesem Zeitraum auch sehr schmerzhaft werden. Ich würde da 10.000€ extra einplanen.

Machen wir uns nichts vor: Die Geschädigten werden Ihr Geld entweder gar nicht oder jedenfalls nicht auf irgendwie absehbare Zeit wiedersehen.

Den Rat, sich bald an einen Strafverteidiger zu wenden, kann ich nur unterschreiben. Spätestens dann, wenn das erste Schreiben von der Polizei kommt (oder ähnliches), würde ich sofort einen Anwalt kontaktieren. Dabei sollte er aber von Anfang an ganz deutlich machen, dass er den Anwalt eigentlich nicht bezahlen kann und das alles (ausschließlich) über Pflichtverteidigung laufen soll. Statt eine Schreiben von der Polizei könnte natürlich auch eines von der Staatsanwaltschaft kommen, von dem Anwalt der Geschädigten oder mit etwas Pech eine Hausdurchsuchung.

Da sowieso vollkommen absehbar ist, dass hier ein Strafverfahren eingeleitet werden wird, kann er sich eigentlich jetzt schon auf die Suche nach einem Anwalt machen, der den Fall schon jetzt im Rahmen einer "quasi-Pflichtverteidigung" übernehmen will. Man könnte dann (also über den Anwalt) eigentlich auch über eine Selbstanzeige nachdenken und auf damit auf einen kleinen "Bonus" hoffen (aber man sollte nicht ernsthaft damit rechnen). Insbesondere hinsichtlich einer Hausdurchsuchung (die ich für möglich halte) könnte man es sich (und die Familie!) so vielleicht etwas angenehmer machen.

Sie scheinen darauf zu hoffen, hier noch irgendwie die Anzeigen abwenden zu können. Das wäre natürlich ideal (wenn die Staatsanwaltschaft auch anderswie nicht von den "erledigten" Taten erfährt). Aber ich halte das bei der beachtlichen Schadenhöhe und den mäßigen Möglichkeiten der Schadenbegleichung für unrealistisch. Die Anzeigen werden alle kommen. Er sollte eher hoffen, dass die vier "erledigten" Verfahren nicht auffliegen. Da kann vielleicht der Anwalt bei helfen. Hier im Forum wäre das eher nicht angebracht.

Der Anwalt sollte sich auch diese komische Rückzahlungsklausel mal ansehen. Das klingt ehrlich gesagt etwas sehr exotisch. Die Geschädigten hätten ihm dann ja (wenn diese Vereinbarungen wirksam sind) über mehrere Monate einen zinslosen Kredit in beachtlicher Höhe gegeben, ohne irgendetwas an Leistung dafür sehen zu wollen. Jenachdem wie diese Verträge genau aussahen und wie seine Absichten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses waren, handelt es sich vielleicht gar nicht um einen Betrug (aber vielleicht Untreue?). Dafür kommt es aber auf juristische Feinheiten an. Und man müsste ihm erstmal glauben, das seine Absichten zu diesem Zeitpunkt so oder so waren. Auch hier würde ich mir keine zu großen Hoffnungen machen. Alle Möglichkeiten in dieser Hinsicht wird der Anwalt prüfen und austesten.

Eine deutliche Warnung zum Schluss: Helfen Sie dem Mann auf gar keinen Fall mit auch nur einem einzigen Euro. Sie können ihm bei der Organisation seiner Angelegenheiten, bei der Herstellung von Kontakten und so weiter helfen. Aber bloß nicht irgendwie finanziell. Das sollte auch niemand anderes machen. Das Geld würden Sie nie wieder sehen und SIe hätten es nur schlimmer gemacht.

-- Editiert von Zuckerberg am 14.05.2021 14:58

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von ip581119-36):
alles ist top. bis auf die zu tiefst bereute sch......


Naja, ganz ehrlich und mit mehr als 20 Jahren beruflicher Erfahrung mit "süchtigen Straftätern" aller Art (auch Spielsucht):

Ganz solange können die Taten ja noch nicht her sein. Wenn dann -wie hier- die Erkenntnis Oberhand gewinnt, dass eine große Lawine Schei**e auf einen zurollt, ist die Reue immer groß (alleine schon angstbedingt). Die Frage ist dann immer, wie lange das Ganze anhält. Gut ist hier sicherlich und in jedem Fall, dass zumindest nicht die letzten 20.000 EUR auch noch verzockt wurden, sondern zurückgezahlt.

Im Übrigen gilt aber, dass eine Spielsucht nicht von einem auf den anderen Tag plötzlich verschwindet. Auch wenn man mal ein paar Wochen oder Monate nicht zockt (tatsächlich nicht, oder so, dass es keiner mitbekommt). Die psychische Abhängigkeit ist dort teilw. schlimmer, als bei manch stoffgebundener Sucht. "Er" sollte sich daher allerschnellstens um einen entsprechenden Therapieplatz bemühen, und sei es zunächst mal nur eine Selbsthilfegruppe. Denn die Kostenträger sind da nicht so "großzügig" in der Finanzierung einer Therapie, d.h. das wird auch noch langwierig und kompliziert genug.

Eine örtliche Selbsthilfegruppe findet man z.B. hier:

https://www.anonyme-spieler.org/images/downloads/gruppenliste.pdf

Sollte dort nichts in der Nähe dabei sein, einfach mal bei der örtlichen/nächstgelegenen Suchtberatung anrufen. Die verfügen mit Sicherheit auch noch über weitere Adressen.

Auch im Strafverfahren bringt solch eine Eigeninitiative, die man nicht erst auf die letzte Sekunde ergreift, oder erst dann, wenn sie einem vom Gericht zur Auflage gemacht wird, erhebliche Pluspunkte. Die können auch durchaus das "Zünglein an der Waage" sein, hinsichtlich der Frage: "Bewährung ja oder nein".

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