Ebay -Das ist doch kein Betrug!?

2. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Deutz6206
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay -Das ist doch kein Betrug!?

Guten Abend,

 

habe 2 Artikel einzeln mit je 1,99€ Versand verkauft(verbindlicher Vertragsabschluss!) bei Ebay verkauft. Habe Zusammenversand angeboten (nur schriftlich, keine NEUE Gesamtrechnung mit Kombiversand. Verkäufer hat überwiesen, aber das Gewicht ist zu schwer für einen Brief und ich benötige doch die 2x 1,99€ für den Versand wie im verbindlichen Kaufvertrag. Habe den Verkäufer freundlich darauf hingewiesen dann hat er mich als "Depp" beleidigt und gesagt erstellt Strafanzeige wegen Betrug. Überwiesen hat er die 1,99€ und ich werde direkt versenden. Aber ich bin doch hier im Recht da er nun den Versand wie im Kaufvertrag abgeschlossen, bezahlen muss. Damit sollte doch die Sache erledigt sein?

 

Danke für die Hilfe!



-- Editiert von Deutz6206 am 02.12.2020 21:46

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Deutz6206):
Aber ich bin doch hier im Recht da er nun den Versand wie im Kaufvertrag abgeschlossen, bezahlen muss.

Stimmt. Nur muss Du dann auch wie im Kaufvertrag abgeschlossen versenden.



Zitat (von Deutz6206):
Habe Zusammenversand angeboten

Zu welchem Preis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Deutz6206):
Habe Zusammenversand angeboten (nur schriftlich, keine NEUE Gesamtrechnung mit Kombiversand. Verkäufer hat überwiesen, aber das Gewicht ist zu schwer für einen Brief und ich benötige doch die 2x 1,99€ für den Versand wie im verbindlichen Kaufvertrag.

Wenn man dem Käufer günstigere Versandkosten angeboten hat und er zugestimmt hat, stellt das eine Vertragsänderung dar. Diese gilt auch, wenn man dann anschließend feststellt, dass es doch nicht langt.

Ist natürlich ärgerlich, aber mehr als den Käufer nett zu fragen, kann man dann nicht mehr machen. (Ist mir auch mal passiert, dummerweise sogar bei einen Paket.)

Betrug ist es keiner, da kein Vorsatz.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Deutz6206
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kaufabschluss war pro Artikel 9,90€ + 1,99€ Versand

Dann hat er nur 2×9,90€ + 1×1,99€ überwiesen, wie ich ihm entgegen kam, aber da dies mit dem hinterlegten Versandmittel Brief bids 500gr für 1,99€ nicht geht, bat ich ihn die 2. 1,99 nachzuzahlen (wie Verkaufsabschluss) damit ich mit einem Paket oder Maxibrief versenden kann.

Was wird passieren, wenn er wirklich eine Onlineanzeige wegen Betrug gestellt hat, was ich glaube nur ein Vorwand und Druckmittel ist.

Vielen Dank für die Antorten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Deutz6206):
Was wird passieren, wenn er wirklich eine Onlineanzeige wegen Betrug gestellt hat



Nichts - gar nichts!

Es fehlen so ziemlich alle Voraussetzungen dafür.

Vorsatz
Täuschung
Bereicherungsabsicht
Vermögensverfügung
Vermögensschaden



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Wegen der Anzeige passiert gar nichts.
Da liegt kein Betrug vor.

Das andere Problem ist, dass Sie die Ware versenden müssen, der Käufer die 1,99€ aber nicht nachzahlen muss.
Sie sind dem Käufer entgegen gekommen - damit liegt eine Vertragsänderung vor. Daran müssen Sie sich halten. Wenn Sie jetzt feststellen, dass 1x 1,99€ nicht reicht, ist das Ihr Pech. Das hätten Sie sich überlegen müssen, bevor Sie dem Käufer entgegen gekommen sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Deutz6206
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

Danke für die Antworten. Ja werde dir Ware sofort versenden und dem Käufer die 1,99€ zurücküberweisen. Dann ist der Käufer auch zufrieden. Die Anzeige hat er mit Sicherheit nur als Drohung benutzt, denn er weis sicher selber dass ihm dies nichts nützt. Hier liegt ja kein Straftatbestand vor, den man anzeigen kann oder?

Aber was das Verkaufsrecht angeht bin ich jetzt etwas schlauer ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Deutz6206):
Ja werde dir Ware sofort versenden

Bei so einem Käufer würde ich dann auch ganz besonders pingelig auf den Versandnachweis achten ...



Zitat (von Deutz6206):
und dem Käufer die 1,99€ zurücküberweisen.

Wozu? Die 1,99 EUR waren doch vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Deutz6206
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil er mir die 2. 1,99€ noch überwiesen hat. Die muss ich ja in dem Fall selber tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Deutz6206):
Weil er mir die 2. 1,99€ noch überwiesen hat. Die muss ich ja in dem Fall selber tragen.
Wie? Also hat der Käufer doch die zweiten 1,99 Euro überwiesen?

0x Hilfreiche Antwort

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