Ebay Kleinanzeigen Betrug - Polizei stellt Verfahren ein.

12. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
EbayNoah
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Betrug - Polizei stellt Verfahren ein.

Guten Tag zusammen,

ja, ich weiß bei Ebay Kleinanzeigen nie per Überweisung bezahlen, wenn dann Paypal etc. Das braucht ihr mir nicht schreiben, ich weiß es war ein Fehler. Von einem Fall wie meinem habe ich bisher in keinem Forum gelesen daher findet sich ja vielleicht jemand der etwas dazu sagen kann.

Vor einigen Monaten habe ich auf Ebay eine such Anfrage nach einer Playstation 4 eingestellt. Es meldete sich ein Verkäufer und bot eine Konsole mit Zubehör für 200€ an. Er wohnte scheinbar auf der Insel Fehmarn und da dies zu dem "Corona Höhepunkt" war, war Abholung nicht möglich.

Nachdem wir erst auf Ebay Kleinanzeigen schrieben wechselten wir auf Whatsapp.

Dort schickte er mir Bilder von der Konsole etc., ein Bild mit der Konsole und meinem Namen und ein Bild von seinem Ausweis.

Nachdem ich per Überweisung gezahlt hatte blieb der Verkäufer über Monate mit mir in Kontakt und meinte das Paket sei bei der Post verloren gegangen, er habe keine Sendungsnummer,... wie ich jetzt weiß schien er nur Zeit raus zu zögern. Er sagte auch er werde mir mein Geld zurück senden und schickte mir Screenshots von Überweisungen welche er danach stornierte. Nachdem ich auf Facebook einen Post veröffentlichte in welchem ich Fehmarn als Standort einstellte und fragte: Kennt jemand Person X geboren am XX.XX.XXXX bitte melden rief mich der Betrüger an und meinte das ein Arbeitskollege ihm den Facebook post gesendet habe und ich ihn doch bitte rausnehmen soll, wegen seiner Arbeit. Das Geld werde er am nächsten Tag überweisen. Er sprach in einem sehr guten Deutsch und wirkte Seriös daher löschte ich den Post.

Geld kam wieder keins. Er blieb aber über Whatsapp mit mir in Kontakt und drohte sogar mich anzuzeigen sollte ich wieder etwas auf Facebook posten. Ich postete den gleichen Beitrag trotzdem wieder, löschte ihn aber nachdem der Betrüger mir die Rückseite seines Ausweis sendete wo die Adresse steht und mir mit der Polizei drohte. (Ja ich weiß ich habe nichts falsch gemacht ich hätte nichts löschen müssen)

Es kam wieder kein Geld. Darauf ging ich dann zur Polizei und stellte Anzeige wegen Betrug.

Heute kam dann der Brief von der Polizei mit der Aussage das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, da dem Beschuldigten ein weiteres Verfahren anhängt in dem er mit einer erheblichen Bestrafung zu rechnen hat und die Strafe aus meinem Sachverhalt nicht ins Gewicht fallen würde.

Zivilrechtliche Ansprüche werden dadurch nicht berührt.

Nun zu mir. Ich bin erst 19 Jahre alt, noch Schüler und habe eigentlich mit dem Geld schon abgeschlossen. Bin ja auch selber schuld, jeder hat gewarnt nicht auf Ebay Kleinanzeigen mit Überweisung zu zahlen.

Trotzdem frage ich mich, kann man jetzt überhaupt noch was machen oder kommt der Betrüger jetzt ohne Strafe von der Polizei davon ? Hat jemand jemals von einem ähnlichen Fall gehört wo der Täter über Monate in Kontakt blieb ?

Vielen Dank für alle Antworten

-- Editiert von Moderator am 12.07.2020 21:07

-- Thema wurde verschoben am 12.07.2020 21:07

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von EbayNoah):
kommt der Betrüger jetzt ohne Strafe von der Polizei davon ?

Da in Deutschland kein Straftäter von der Polizei bestraft wird sondern vom Gericht / dem Staatsanwalt, lautet die Antwort JA.



Zitat (von EbayNoah):
ich weiß bei Ebay Kleinanzeigen nie per Überweisung bezahlen, wenn dann Paypal etc.

Und welche Vorteile soll Paypal bieten? Der Käuferschutz von denen ist ja höchstrichterlich für wirkungslos erklärt worden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Um die eigentliche Frage zu beantworten: Nein, strafrechtlich kann man da nichts mehr machen. Und ob so einen Fall schon mal gab, dürfte recht irrelevant sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Von einem Fall wie meinem habe ich bisher in keinem Forum gelesen daher findet sich ja vielleicht jemand der etwas dazu sagen kann.
Ehrlich gesagt kann ich keine Besonderheiten erkennen. Der Betrüger hat Sie noch eine Weile lang an der Nase herumgeführt. Und Sie haben das mit sich machen lassen. Aber das ändert wenig an der eigentlichen Straftat.

Zitat:
kommt der Betrüger jetzt ohne Strafe von der Polizei davon ?
Jein. Voraussichtlich wird er für den Betrug an Ihnen nicht bestraft werden. Aber wie man Ihnen doch mitgeteilt hat, ist ein anderes Verfahren gegen den Betrüger anhängig. Hierfür wird er voraussichtlich bestraft werden. Für den 200€-Betrug Ihnen gegenüber hätte es sowieso keine große Strafe gegeben, wenn es nur bei diesem einen Fall geblieben wäre. In der anderen Sache droht dem Betrüger wohl deutlich mehr. Da es im Falle einer Verurteilung sowieso nur eine sogenannte Gesamtstrafe gegeben hätte, macht das am Ende oft keinen großen Unterschied. Daher spart die Staatsanwaltschaft sich auch diesen Zusatzaufwand, auch noch Ihr Problem zu bearbeiten, wenn am Ende sowieso das gleich (oder nur ein minimal höheres) Ergebnis dabei rauskommen würde.

Sie sollten davon ausgehen, dass auch das andere Verfahren einen Betrug betrifft. Und dass der Betrüger finanziell sehr schlecht gestellt ist. Und dass noch weitere Geschädigte Forderungen anmelden könnten. Dementsprechend sollten Sie auch davon ausgehen, dass Sie das Geld sobald nicht bekommen werden.

Allerdings sind die Verjährungsfristen für Ihre Rückforderung vergleichweise günstig.

Was eine Überlegung wert wäre: Einen Mahnbescheid gegen den Betrüger beantragen. Das kostet aber zunächst noch mehr Geld und bringt zunächst auch nichts. Damit würde ich auch warten und zunächst beobachten, wie der Fall sich entwickelt (vor allem ob der Betrüger verurteilt wird).

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Ein Mahnbescheid kostet 32 EUR. Als Grund der Forderung sollte "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" angegeben werden. Unbedingt darauf achten, dass du kein automatisches Streitverfahren willst, denn diese Kosten im Falle eines Widerspruchs würde ich nicht investieren. Sollte kein Widerspruch erfolgen beantragst du nach 4 Wochen einen Vollstreckungsbescheid und hast einen Titel, der im Falle einer Insolvenz nicht von der RSB betroffen wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von EbayNoah):
Nun zu mir. Ich bin erst 19 Jahre alt, noch Schüler und habe eigentlich mit dem Geld schon abgeschlossen.
Du verwechselst Dinge!
Eine Anzeige und eine strafrechtliche Verurteilung bringen dir dein Geld nicht zurück!
Um dieses zu erhalten müsstest du zivilrechtlich klagen.

Zitat (von EbayNoah):
Bin ja auch selber schuld, jeder hat gewarnt nicht auf Ebay Kleinanzeigen mit Überweisung zu zahlen.
Das ist Quatsch. Ich als Verkäufer akzeptiere z.B. gar kein Paypal. Käme mir nie in den Sinn. PAypal ist mir viel zu unsicher.

Zitat (von EbayNoah):
Trotzdem frage ich mich, kann man jetzt überhaupt noch was machen ...?
Ja! zivilrechtlich klagen. Die Strafe hat nichts direkt mit deinem Geld zu tun! Deinen Anspruch kannst du ja belegen.

Signatur:

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von EbayNoah):
ich weiß bei Ebay Kleinanzeigen nie per Überweisung bezahlen, wenn dann Paypal etc.
Die Idee der Kleinanzeigen ist, dass man eine Ware in seiner Umgebung findet und die persönlich abholt und Bar bezahlt. Dann hat man das Problem nicht, dass man jetzt hat.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Die Idee der Kleinanzeigen ist, dass man eine Ware in seiner Umgebung findet und die persönlich abholt und Bar bezahlt. Dann hat man das Problem nicht, dass man jetzt hat.

Naja, die Idee eines Onlineauktionshauses ist, hinsichtlich des Warenübergangs, eine andere. Dann hätte man jetzt nicht das Problem, aber eines, welches gleiche Auswirkungen hat ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
EbayNoah
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Was eine Überlegung wert wäre: Einen Mahnbescheid gegen den Betrüger beantragen. Das kostet aber zunächst noch mehr Geld und bringt zunächst auch nichts. Damit würde ich auch warten und zunächst beobachten, wie der Fall sich entwickelt (vor allem ob der Betrüger verurteilt wird).


Vielen Dank für all die Antworten. Dass mit dem Mahnbescheid habe ich mir auch schon überlegt. Sie meinen ich solle zuerst warten und schauen wie sich der Fall entwickelt. Wie finde ich das den heraus, bzw. wie bekomme ich mit ob der Betrüger verurteilt wird ?

Dann wurde noch einige Male gesagt ich soll zivilrechtlich Klagen.... ich gehe mal davon aus ich brauche einen Anwalt dafür. Ist das Risiko dann nicht relativ hoch, dass ich Anwaltskosten habe und mein Geld trotzdem nie wieder sehe ?

Und noch eine andere Sache, vielleicht kann ich ja andere Personen davor Schützen, dass Ihnen das gleiche passiert wie mir indem ich die IBAN vom Täter und seinen Namen veröffentliche, gibt ja einige so Beiträge in Ebay Kleinanzeigen Foren wo vor Betrügern gewarnt wird. Ist das erlaubt oder kann es dann passieren dass ich auch noch ärger bekomme. Der Betrüger hat mir ja schon einige Male gedroht er werde mich wegen Rufmord anzeigen, wenn ich auch nur seinem Namen und Wohnort veröffentliche.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von EbayNoah):
Ist das erlaubt oder kann es dann passieren dass ich auch noch ärger bekomme.

Da es hier weder Betrug noch Betrüger gibt, sollte man solche Warnungen tunlichst unterlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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