Ebay kleinanzeigen Betrug, was tun?

19. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
ednyy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay kleinanzeigen Betrug, was tun?

Hallo!

Ich habe das Internet schon viel durchstöbert, aber leider noch keine Antwort für mich gefunden. Ich danke im Voraus für passende Ratschläge!

Es geht um folgendes: Ich habe über ebay kleinanzeigen Copic Marker im Wert von 125€ verkauft. Der Käufer und ich einigten uns auf den Preis und die Bezahlung über Überweisung. Da ich gleich mehrere Pakete auf einmal abzugeben hatte, habe ich das Paket mit Sendungsverfolgung bereits abgegeben ohne das Geld auf meinem Konto zu prüfen. Ich weiß, nicht sehr schlau, ich werde das auch nie mehr machen. Hab draus gelernt.

Wie man sich denken kann, war das Geld nach mehreren Tagen immer noch nicht drauf. Als ich über ebay kleinanzeigen nachfragte, meinte der Käufer, dass er das überwiesen hatte und es nach ein paar Tagen drauf sein sollte. Was selbstverständlich nicht der Fall war.

Danach antwortete der Käufer nicht mehr. Ich hab mehrmals versucht ihn zu kontaktieren und für das noch anzukommende Geld eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Diese Frist wurde nicht eingehalten. Da ich schon recherchiert hatte, habe ich daraufhin ein Einschreiben mit einer weiteren Frist losgeschickt, die jetzt am 11.05.2020 ausgelaufen ist, und darüber informiert, dass ich mit rechtlichen Schritten vorgehen werde. Das Einschreiben und das Paket wurden angenommen, wie man der Sendungsverfolgung entnehmen kann. Ich habe nur Name und Anschrift des Käufers.

Viele im Internet meinen, man soll ein Mahnbescheid stellen. Da ich allerdings schon 10€ durch Einschreiben und Versand, nicht zu vergessen die 125€, los bin, wäre meine Frage, ob das sinnvoll ist? Bringt es mir was? Gerade weil es ebay kleinanzeigen ist, ensteht da ein Kaufvertrag? Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ich mein Geld je wieder sehe? Oder soll das das als schlechte Erfahrung abhacken und es vergessen?

Ich danke für alle Ratschläge und die hiermit genommene Zeit! Und bitte! Ich weiß es war dumm von mir das Paket einfach so loszuschicken. Ich möchte lediglich wissen was ich jetzt tun soll :)

Liebe Grüße!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34373 Beiträge, 17783x hilfreich)

Das ist hier kein Hellseherforum - deswegen kann auch keiner vorhersagen, ob sich der Herr von einem Mahnbescheid beeindrucken läßt. Übrigens können Sie völlig gratis Strafanzeige erstatten - das bringt Ihnen vermutlich auch kein Geld, aber dem Betrüger einigen Ärger. Und falls er "Anfänger" ist, zahlt er vor Schreck vielleicht sogar das Geld zurück...

-- Editiert von muemmel am 19.05.2020 13:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 1148x hilfreich)

Ich würde auch empfehlen, hier ganz einfach Strafanzeige zu erstatten. Das geht auch online. Das Kosten/Nutzen-Verhältnis scheint da am besten zu sein. Vor allem aber das Verhältnis von Zeit und Nutzen.

Realistischerweise sollten Sie tatsächlich damit rechnen, das alles als "schlechte Erfahrung" zu akzeptieren. Darauf dürfte es hinauslaufen. Der durchscnittliche ebay-Betrüger hat nicht unbedingt viel Geld zu Hause. Selbst wenn er Ihnen das Geld zahlen wollte: Er hat es womöglich gar nicht.

Das mit dem Mahnbescheid ist tatsächlich eine gute Idee. Aber zunächst kostet das auch wieder Geld. Und wenn er gegen den Mahnbescheid vorgeht (dazu hätte er keinen Grund, aber er könnte es trotzdem ohne Begründung tun), dann haben Sie das Geld zum Fenster rausgeschmissen. Sie müssten dann klagen. Und das kostet auch wieder richtig Geld.

Selbst wenn das mit dem Mahnbescheid "durchgeht", dann haben Sie am Ende nicht mehr, als dieses Mahnbescheid. Theoretisch können Sie im nächsten Schritt volstrecken. Wenn der Betrüger aber kein Geld hat, können Sie auch auf diesem Wege keines bekommen.

Ein Kaufvertrag dürfte übrigens vorliegen. Das geht auch über ebay. Aber das hilt nicht weiter.

Sie sollten hier also Anzeige erstatten und die Sache danach vergessen. Mit viel Glück bekommen Sie irgendwann doch noch Ihr Geld (oder einen Teil). Finden Sie sich aber lieber schon jetzt damit ab, dass Sie dieses Glück vielleicht nicht haben. Zumindest leisten Sie durch die Strafanzeige einen Beitrag dazu, andere Verkäufer zu schützen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von ednyy):
wäre meine Frage, ob das sinnvoll ist?
Nun, zumindest werden Leute, die ihre Drohungen auch wahr machen, allgemein für voll(er) genommen.

Zitat (von ednyy):
ensteht da ein Kaufvertrag?
Natürlich. Die Frage kann aber nicht ernst gemeint sein, oder?

Zitat (von ednyy):
Oder soll das das als schlechte Erfahrung abhacken und es vergessen?
...zumindest stehen die Kosten in Relation zum Ertrag eher schlecht. Da wir hier aber von geringen absoluten Werten sprechen, wäre mir es das schon wert.

Zitat (von ednyy):
Ich möchte lediglich wissen was ich jetzt tun soll
Auf jeden Fall mal abklären, ob man überhaupt einen Vertrag mit genau dem Paketempfänger hat. Nicht, dass dieser gar eine fiktive Person ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2683 Beiträge, 785x hilfreich)

MB kostet 32,00 EUR, wenn kein WI eingelegt wird musst du den VB beantragen, dieser kostet nichts. Gerichtsvollzieherauftrag kann schnell 40-50 EUR oder mehr kosten. Ob dein Schuldner zahlen kann oder wird ist natürlich unklar.

Ich würde Strafanzeige stellen und schauen ob der Schuldner sich davon beeindrucken lässt.

0x Hilfreiche Antwort

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